Als alleinerziehende hast du z. B. in Bayern das Recht auf Vollzeitarbeit UND Erziehungsgeld!
Ich weiß nicht aus welchem Bundesland Du kommst, denn da sind die Regelungen verschieden!
Müßtest Dich mal beim Versorgungsamt (Hessen, andere Länder Ämter?) erkundigen!
Viel Glück
2006-12-27 02:14:40
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answer #1
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answered by mikko1512 3
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Nur wenn dein Kind ab 2007 geboren ist oder wird:)
2006-12-27 17:29:30
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answer #2
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answered by sweetscarlett 3
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kommt auf dein jahreseinkommen an aber eigentlich schon
http://de.wikipedia.org/wiki/Erziehungsgeld
2006-12-27 10:57:58
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answer #3
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answered by mausi&schatzi 6
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Das kommt drauf an was Du verdienst! Das Erziehungsgeld wird auch ausgerechnet! Bist Du unter dem Satz, bekommst Du das Volle, ansonsten entweder gekürzt (manche bekommen dann monatl. nur 50€) oder Du bekommst gar nix! Du musst Deine monatlichen Einnahmen UND Ausgaben (zB Miete) offenlegen und danach wird es ausgerechnet!
2006-12-27 10:54:46
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answer #4
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answered by Septera 4
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Naürlich hast du vollen anspruch auf das Erziehungsgeld auch wenn du nicht arbeiten würdest also schnell hin und klar text reden
2006-12-27 09:05:41
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answer #5
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answered by lutzie1984 2
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Ja das hast du!!!
2006-12-27 08:58:38
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answer #6
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answered by Carpe diem 5
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