Nein du darfst sie nicht behalten. Du solltest sie entweder zum Fundamt bringen oder zur Polizei.
Finderlohn sind 10% des Wertes der gefundenen Sache.
2006-12-26 22:02:33
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answer #1
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answered by Anonymous
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du hast einen Anspruch auf 10 Prozent des Werts als Finderlohn - aber abgeben musst Du sie
2006-12-26 22:02:30
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answer #2
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answered by Anonymous
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Wenn du da ein ausweis drin hast dann melde dich dort,egal wieviel dort an geld drinne ist,stell dir vor du verlierst deine geldbörse und sind deine wichtigsten papiere drin und dein geld wie würdest du dich fühlen wenn du es nicht wieder bekommst.
Versetze dich jetzt mal in dieser person die ihre geldbörse verloren hat,na das wahren ja tolle weihnachten,die person wird es dir sicherlich mit ein hohen findelohn danken.Mache dein charakterbild durch sowas nicht kaputt
2006-12-26 22:05:07
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answer #3
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answered by Löwin 4
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brings lieber zu Polizei.... würdest dem jenigen sehr entgegenkommen wenn du ihm den ganzen streß vonwegen Personalausweis neubenatragen etc. ersparren, selbst wenn du das geld nehmen würdest...
guten rutsch...
2006-12-26 22:04:51
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answer #4
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answered by sm.omid 2
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Als Finderlohn bezeichnet man eine Belohnung, die jemandem zusteht, der eine Sache gefunden hat und sie dem Besitzer zurück gibt.
Finderlohn kann nach deutschem Recht (§ 971 BGB) verlangen, wer eine verlorene Sache an sich nimmt und sie dem Verlierer oder Eigentümer herausgibt, sofern er seine gesetzlichen Pflichten als Finder erfüllt hat. Der Finderlohn beträgt bei einem Wert der gefundenen Sache bis 500 EUR 5% vom Wert, vom darüber hinausgehenden Wert 3 % und bei gefundenen Tieren immer 3 %. Er ist nach billigem Ermessen festzusetzen, wenn die Sache nur für den Verlierer einen Wert hat.
2006-12-26 22:11:08
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answer #5
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answered by Anonymous
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Diese Frage solltest du eigentlich nicht stellen müssen. Du gibst sie bei der Polizei ab, die fragen dich, ob du Finderlohn haben willst, dann kannst du ja sagen und deine Adresse angeben.
Mir ist das auch schon mal passiert, aber ich wollte keinen Finderlohn. Find ich albern so was. Man gibt den Leuten doch nur was zurück, was sie verloren haben, warum muss man dann belohnt werden? Weil man's nicht behalten hat? Ist doch selbstverständlich, zumindest für mich, dass man etwas zurückgibt.
2006-12-26 22:12:43
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answer #6
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answered by Anonymous
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Wenn Papiere drin sind, sollte man sie beim Fundbüro abgeben. Dann bekommt man in der Regel 10% Finderlohn. Das liegt aber letztlich an dem Eigentümer. Wenn keine Papiere drin sind und du sie beim Fundbüro abgibts, kannst du 2 Wochen später anfragen und dann ist es deine.
2006-12-26 22:08:12
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answer #7
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answered by Sigi&Tine 2
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Du darfst sie natürlich nicht behalten. Du bekommst 10 % Finderlohn, vom Gesamtwert also nicht nur von Inhalt
2006-12-26 22:05:26
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answer #8
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answered by Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt 4
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Ich an Deiner Stelle würde sie abgeben. Du willst ja auch, dass, wenn Du Deine Geldbörse verlierst, man sie Dir wieder gibt.
Der Finderlohn wird meistens mit 10% des gefundenen Geldes bemessen! :)
2006-12-26 22:03:47
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answer #9
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answered by Anonymous
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Gib die Börse am Fundbüro oder der Polizei ab! Wenn Du das Geld behältst, nimmst Du es vielleicht gleichzeitig jemandem mit Familie und Kindern- egal: Bleib anständig und gib sie ab!
2006-12-26 22:08:51
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answer #10
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answered by BM 4
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