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2006-12-25 09:51:50 · 12 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

12 antworten

In aller erster Lienie der " Betroffene" selbst, wenn dieses nicht reicht können die KINDER MIT RANGEZOGEN WERDEN ( Gehatsabhängig)

2006-12-25 09:56:49 · answer #1 · answered by Grisu 3 · 0 2

Die Kosten tragen in der erst die Verwanten ( Kinder o. Eltern) wenn dann nichts zu holen ist der Staat....ciao

2006-12-26 16:46:04 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

Die Rente/Pension, Plegeversicherung eventuelles Vermögen, Einkommen der Kinder wenn ein bestimmter Betrag vom Lohn übersteigt ansonsten Sozialamt.

2006-12-26 00:20:43 · answer #3 · answered by dollarprinz 4 · 1 0

Die Rente wird genommen, der Betrag aus der Pflegeversicherung wenn denn Anspruch besteht und dann die Kinder , wenn keine Kinder da sind das Sozialamt

2006-12-25 18:22:28 · answer #4 · answered by little hawk 6 · 2 1

Falls das Sozialamt Zahlungen leistet-Vorsicht-wenn der Heiminsasse stirbt,sollten die Nachkommen das Erbe ausschlagen, sonst holt sich das Sozialamt zurück, was es ausgegeben hat.

2006-12-29 17:08:46 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

Die Kosten für Alters- und Pflegeheime werden vom jeweiligen Insassen getragen. Sollte dieser dazu nicht in der Lage sein, so ist die nach SGB zutreffende EInrichtung dafür zutständig!
Sind allerdings Angehörige da, die nach ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten zu einem angemessenen Beitrag zu leisten, so ist auch dieser zur Beitragsleistung hinzuzuziehen!

2006-12-29 08:45:51 · answer #6 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

die kosten für die Heime sind in zwei kosten stellen seit der pflegeversicherung auf geteilt worden.einmal in pflegekosten,die übernimmt die pflegekasse.
einmal in hotlelkosten,für die unterbringung und verpflegung.(hotelkosten??????)
dafür wird das geld des hotelgastes genommem,wen er ver möcgen hat dieses auch.sind kinder in der lage müssen sie zuzahlen wenn es geht.ansonsten übernimmt das sozialamt die kosten.aber achtung das sozialamt überprüft ob von dem antragsteller in den letzten 10 jahern geld schumch oder anderes vermögen verschenkt hat.der es bekommen hat muss es ans sozialamt zurück zahlen.ein beispiel,eine enkelin,die 3-4 in der woche ihre oma besuchte,wurde von einer mitarbeiterin des sozialamtes hinterhältig aus gefragt.unter andern auch ob sie von ihrer oma regelmässig geld bekommen habe.sie hatte dummerweise ja 100dm im monat.nach einer woche bekam sie vam amt einen bescheit,sie musste 12 000dm zurück zahlen.

2006-12-26 14:02:35 · answer #7 · answered by Jürgen D 5 · 0 0

Wenn Pflegestufe dann einen Teil die Pflegeversicherung, dann das Einkommen von Oma etc., das Vermögen abzüglich eines Freibetrages ( ich glaube der liegt bei 2000€) dann die Kinder entsprechend der Einkommen, wenn da nichts zu holen ist das Sozialamt. Dann wird die Rente etc. bis auf ein Taschengeld verrechnet.
Dirk

2006-12-26 04:49:57 · answer #8 · answered by Anonymous · 1 1

ich hoffe, mein sohn setzt mich vorher bei flut im rolli gaaaaanz dicht an die elbe ´ran.
ich will da im leben nicht hin!
zuerst der dort wohnende.
wenn dessen einkommen zu niedrig ist, die angehörigen ersten grades.
dann die sozi.

2006-12-25 18:08:26 · answer #9 · answered by Alter Ego 7 · 1 1

Kommt drauf an für wen, je nachdem wieviel Rente derjenige hat, muß es dafür bezahlt werden, sondt wird die Differenz die fehlt vom Sozialamt gezahlt.
Oder wenn der oder die Pflegebedürftige reiche Verwandte haben, müssen die für nen Teil aufkommen.

2006-12-25 17:58:21 · answer #10 · answered by N@cht@ktives Dingsd@ 5 · 2 2

Die Krankenkasse übernimmt einen teil. Die Rente des pflegebedürftigen deckt einen anderen Teil der Kosten. Kosten die nicht gedeckt sind, zahlen die Angehörigen bzw. der Staat, wenn sie zahlungsunfähig sind.

2006-12-26 07:15:00 · answer #11 · answered by Forscher1 1 · 0 2

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