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radios, kassettenrecorder und tragbare cd player

2006-12-24 01:20:11 · 7 antworten · gefragt von Kiri P 1 in Unterhaltungselektronik Musik & Player

7 antworten

Weil die Bundespost früher für vieles zuständig war z.B. wie vergabe der Funkfrequenzen und das festsetzen von Richtlinien darübner Wie Geräte gebaut sein müssen damit sie den Funkverkehr nicht stören. Im Prinzip kann jedes Gerät welches einen Motor oder Generator enthält den Funkverkehr stören.

2006-12-24 01:30:53 · answer #1 · answered by HOKE 2 · 0 0

Derfnam: Nein mit "funkentstört" hat das nichts zu tun, denn funkentstört heisst, dass Dein Radio nicht knackt wenn Du das Gerät anmachst. Das testet(e) auch nicht die Bundespost bzw das FTZ (Fernmeldetechnische Zentralamt) bzw später das ZZF (Zentralamt für Zulassungen im Fernmeldewesen) sondern u.a. der VDE ;-) Ein Motor muss funkentstört sein, d.h. die Folgen von funkenden Kontakten muss durch entsprechende Entstörvorrichtungen verhindert werden.

Die FTZ- oder ZZF-Nummer hingegen benötigten Geräte die _Hoch_frequenz verarbeiteten. Bei Radios ist das klar (es ist äußerst blöd wenn das Radio durch einen Fehler aus Versehen dasselbe Signal als Schatten sendet und damit andere nervt), bei Cassettenrecorder und CD-Player weniger. Ein reiner Cassettenrecoder hat m.W. auch keine FTZ-Nummer gehabt, ein Computer jedoch schon da sein Schwingkreis (Taktfrequenz für den Prozessor) schon wieder Hochfrequenz bereitstellt.

Heute gilt das alles nicht mehr, allerdings muss man bei hochfrequenten Anwendungen trotzdem Normen einhalten. Allerdings darf man das sich selbst attestieren dass man normgerecht arbeitet und dann CE draufkleben...

2006-12-24 05:00:43 · answer #2 · answered by finessekn 2 · 0 0

Früher musste jedes Gerät staatlich kontrolliert werden, um sicherzustellen, dass es keine störenden Frequenzen aussendet, die den Betrieb anderer Geräte stören könnten. Einer meiner ersten Heimcomputer, ein TI-99/4A von Texas Instruments, hatte auch noch so ein Siegel drauf. Dazu gab es noch einen ganz grißen Handzettel, unter welchen Bedingungen man das Teil betreiben darf. Die zuständige Behörde war ursprünglich das FTZ (Fernmeldetechnisches Zentralamt), später dann umbenannt in ZZF (Zentralstelle für die Zulassung von Fernmelde-Einrichtungen), beide an derselben Stelle in Darmstadt, und mit der Privatisierung der Bundespost (später Deutsche Telekom, heute T-Com) aufgelöst und teilweise in T-Systems und T-Online übergegangen.

2006-12-24 02:00:48 · answer #3 · answered by Lucius T Fowler 7 · 0 0

Zulassungszeichen-wegen Funkenentstörung

2006-12-24 01:43:14 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Weil Rundfunkgeräte bis vor einigen Jahren in den Bereich der Post fielen, da sie das Rundfunkmonopol des Staates verwaltete, Elektische Geräte mussten entstört sein, das Siegel, das belegte, dass sie entsprechend vorbereitet waren gab es bei der Post. Dies war vor der Aufspaltung der Post in Deutsche Post und Telekom!
Muss irgendwann in den 80er Jahren gewesen sein.

2006-12-24 01:30:51 · answer #5 · answered by mirabellchen5668 1 · 0 0

Früher mußte bei allen Geräten geprüft werden, ob sie Funksignale stören können.
Die einwandfreie (also störfreie) Funktion wurde mit einer Plakette bestätigt.

Da Post und Fernmeldewesen früher EIN staatliches Unternehmen waren, wurde die Plakette von der Post vergeben.

2006-12-24 01:29:42 · answer #6 · answered by Gaston 6 · 0 0

Das Zeichen gibt an, dass die Geräte funkentstört sind.

2006-12-24 01:28:56 · answer #7 · answered by Derfnam 5 · 0 0

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