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Angenommen, jemand (21, nie in erscheinung getreten) fährt mit 0,8 promille, biegt an einer Ampel ein wenig zu früh rechts ab, landet auf den Schienen der Straßenbahn und muss von dort aus abgeschleppt werden. Der Führerschein wird auf der Wache direkt behalten. Welche Strafen können diese absolut fiktive Person erwarten (Führerscheinentzug wie lange und Geldstrafe wie hoch)? Und ist es möglich, den Führerscheinentzug zu verringern bzw zu umgehen, indem man freiwillig eine viel höhere Geldstrafe zahlt?
vielen dank
julli

2006-12-22 21:24:41 · 10 antworten · gefragt von tilmorningcomes 2 in Autos, Transport & Verkehr Sonstiges - Autos, Transport & Verkehr

also nein, keine probezeit mehr und 0,8 war der gepustete wert, allerdings wurde mir gesagt, dass bei 0,8 promille keine abweichungen zu erwarten sind beim ergebnis der blutentnahme. zu dem link der unten gepostet wurde - wieso steht da einmal fahrverbot bis zu 3 monate und danach 6 monate bis 5 jahre? bzw wo liegt der unterschied zw fahrverbot und führerscheinentzug?

2006-12-22 21:40:20 · update #1

und was davon trifft auf mich zu?

2006-12-22 21:41:01 · update #2

mir wurde allerdings auch gesagt, dass man nicht nach dem bußgeldkatalog gehen kann, da es sich in meinem fall (wegen der promillezahl) nicht mehr um eine ordnungswidrigkeit sondern um eine straftat handelt (ab 0,5 promille).

2006-12-22 21:45:15 · update #3

nein das mit dem aussuchen ist bei mir nicht möglich, haben die vom verkehrskommissariat schon gesagt. weils zum unfall gekommen ist glaub ich oder weil ich über der 0,5 promillegrenze lag.

2006-12-22 21:49:01 · update #4

ihr könnt euch auch nicht entscheiden :( muss ich wohl abwarten was der richter sagt.. na dann merry christmas.. oh mann...

2006-12-22 22:28:02 · update #5

10 antworten

Ist der Fühererschein noch auf Probe?
Sind die 0,8 Prom. der gepustete Wert, oder schon der Wert der Blutprobenentnahme. Wurde die Person hinsichtlich einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat belehrt. Wenn ja welche? "Nur" Trunkenheit oder sogar gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr.
Es gibt viele Komponenten, welche die Höhe der Strafe entscheiden lassen.


------


Alles klar.
Meine Antwort ist jetzt nur ein Erfahrungswert......
eigentlich nehmen sie dir bei einem Wert von 0,8 Prom. zw. 7-9 Monaten den Führerschein ab.
Meistens liegt die Geldstrafe um-und-bei 400 Euro und 4 Punkten.....so war es auf jeden Fall bei unseren Bekannten.

Man kann aber wirklich erst über das Strafmass spekulieren, wenn man genau weiß, was die Polizisten für einen Bericht geschrieben haben.
Denn musste durch die Fahrt auf die Schienen der Zugverkehr lahm gelegt werden o.ä. könnte es sich evtl auch um einen Eingriff in den Schienenverkehr handeln. Der wird meistens höher bestraft.....was auch wieder am Richter liegen kann.

Ich bin leider kein Rechtsprofi, bei meinen Antworten handelt es sich lediglich um Erfahrungswerte aus meinem Beruf.

Wenn die Person Post bekommt, mit dem genauen Promillegehalt und der genauen Angabe der Straftat kann man deiner Frage erst richtig gerecht werden.

Der Führerschein wird bei "Alkohol" auf jedenfall weg und nicht durch Geld auszulösen sein.
Das ist, wenn auch sehr selten und Richter abhängig, fast nur bei Tempoüberschreitungen möglich.
LG A.

2006-12-22 21:36:34 · answer #1 · answered by Anika K 2 · 1 0

Den Füherescheinentzug kannst Du auf gar keinen Fall abwenden. Die Höhe der Strafe richtet sich (auch) nach Deinem Einkommen.

2006-12-23 05:28:53 · answer #2 · answered by lacy48_12 7 · 1 0

Ein Unfall ohne Unfallgegner ist mir nicht bekannt. Auf jeden Fall ist ja wohl die Versicherung für einen Schaden herangezogen worden und die hat einen Anspruch auf Wiedergutmachung!
Auch die Strassenbahn fährt nicht aus Jux und Dollerei und hier ist zumindest eine grobe Verkehrsgefährdung vorhanden.
Die "fiktive" Person sollte erst mal zwei Jahre zu Fuß laufen oder Strassenbahn fahren!

2006-12-31 04:20:21 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

ja ürde ich auch sagen abwarten wie das gericht entscheidet.
aber egal wie die strafe ist die behinderung der strassenbahn ist wirklich teuer oh mann und alkohol am steuer ja auch nicht ok trotzdem alles gute und einen guten start ins neue jahr

2006-12-29 11:26:50 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Das mit der höheren Geldstrafe habe ich auch schon mal gehört.Ein Bekannter von mir ist Taxifahrer,in diesem Job gehört es ja fast schon zum guten Ton Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen zu bezahlen.In deinem Fall sieht die Sache aber wohl anders aus weil Alkohol nachgewiesen wurde und es sich nicht nur um eine Geschwindigkeitsüberschreitung handelt.Ich würde dir empfehlen mal auf folgender Seite zu recherchieren : http://www.bussgeldkataloge.de/
Ansonsten hilft nur der Anwalt.

Ich wünsch dir trotzdem ein frohes neues Jahr.

2006-12-25 04:32:44 · answer #5 · answered by Ralph B 1 · 0 0

Als Ersttäter kannst Du damit rechnen, dass die PAPPE für 6 bis 12 Monate (eher in der Nähe von 12 Monaten) weg ist und ie Geldstrafe liegt bei ca. 2 Netto-Monatslöhnen.

2006-12-23 06:13:40 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

ab 0,5 Promille: 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

dazu kommen dann noch ca. 250€ gebühren also bist du bei knapp 450-500€, die du berappen darfst...
Das Fahrverbot ist nicht zu umgehen, aber du kannst dir selber aussuchen, wann du das machst, muss aber innerhalb des nächsten halben jahres sein... es ist auch möglich 2 mal 2 wochen den führerschein abzugeben, hat auch mal jmd. gemacht den ich kenne...

2006-12-23 05:46:33 · answer #7 · answered by Markus M 3 · 0 0

Hallo!
Schau mal da... der aktuelle (2006) Bußgeldkatalog...
http://www.bussgeldkataloge.de/

Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen!?

LG´s
Martina

2006-12-23 05:40:58 · answer #8 · answered by MUSE 4 · 0 0

fuehrerschein bleibt aufjedenfall weg.
der rest kann dein anwalt regeln...

2006-12-23 05:38:13 · answer #9 · answered by ♥supermami♥ 5 · 0 1

http://www.lycos.de/startseite/auto/geldrecht/bussgeld/promille_2.html

2006-12-23 05:37:45 · answer #10 · answered by Schokkoschatz 6 · 0 1

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