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Eine Bekannte von mir hat im Garten einen Haufen Schmuck gefunden. Von ihrem Nachbarn hat sie gehört, dass vor kurzem bei einer Bekannten eingebrochen wurde. Sie ist natürlich sofort zur Polizei gegangen. Die haben ihr erzählt, dass wenn der Eigentümer des Schmucks nicht gefunden wird, dass der Schmuck dann versteigert wird und der Erlös an den Staat geht. Ist das nicht ungerecht? Wieso bekommt man als Finder nicht den Schmuck, wenn sich der Besitzer nicht findet? Was haltet ihr davon?

Vielleicht gibt sich die Polizei dann gar keine Mühe, weil sie sich dann von dem Erlös etwas toles kaufen könnnen?

Solte man dann überhaupt noch sagen, dass man etwas gefunden hat? Wieso nicht einfach behalten?

Weiß jemand was man noch behalten darf, ohne sich strafbar zu machen?

2006-12-22 02:13:46 · 16 antworten · gefragt von Dr.Seuss 5 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

16 antworten

Hallöchen,


Mein Garten ist mein Besitz.
Was ich dort finde ist meine.
Hätte es doch eine Weile behalten können, oder zum Fundbüro bringen.
Meldet sich der Besitzer nicht bekommt sie es sicher zurück.

Manchmal ist eben schweigen echt Gold wert. ha ha der Staat freut sich.


gk

2006-12-22 02:26:46 · answer #1 · answered by Karlchen * 7 · 2 2

Da fängt man an sich zu fragen, ob ehrlich auch am längsten währt. Das der Staat immer Geld braucht ist keine Neuigkeit, aber dass das Geld so eingetrieben wird ist unsozial. Wenn der Besitzer tatsächlich nicht gefunden wird, dann ist der Schmuck meines Erachtens dem jenigen der ihn findet.....dazu kommt noch das der Schmuck auf dessen Grundstück lag

2006-12-22 10:21:16 · answer #2 · answered by Evilein 3 · 4 1

Ich verweise auf § 965 BGB ff. Die gesetzlichen Reeglungen zu Fundsachen geben deiner Bekannten durchaus anlass zur Hoffnung.

2006-12-22 10:37:50 · answer #3 · answered by Stroem 3 · 2 0

Ich finde die Entscheidung Deiner Bekannten richtig, zur Polizei zu gehen. Wenn es sich bei dem Schmuck um die Beute aus dem erwähnten Einbruch handelt, würde sie unrecht handeln, den Schmuck zu behalten, und wenn es (durch zum Beispiel Tragen des Schmuckes) auffliegen würde, könnte sie sogar strafrechtlich verfolgt werden.
Deine Entrüstung kann ich gut verstehen, ich denke aber, dass es etwas anderes ist, zum Beispiel eine vergrabene Schatulle vom Vorbesitzer auf dem eigenen Grundstück zu finden. Wenn dieser nicht mehr leben sollte, wird der Finder den Inhalt der Kassette behalten dürfen. Wiederum: handelt es sich um einen archäologischen Fund, gibt es ebenfalls eine Abgabepflicht, siehe Himmelsscheibe von Nebra, damit wichtige historische Belege für die Nachwelt nicht einfach verloren gehen.
Findet ein Grundstückseigentümer auf seinem Grundstück zum Beispiel Erdöl oder andere Bodenschätze, dann gehören diese ihm auch nicht ganz, er hat die Pflicht, Väterchen Staat darüber zu informieren und einen großen Teil abzugeben. Und so ist leider alles geregelt in unserem Staat. Schade, aber wir leben leider nicht mehr im Mittelalter.
Was man abgibt, ist immer eine Sache der eigenen Loyalität und des eigenen Gewissens. Ich habe schon viele weniger wertvolle Kleinigkeiten wie Sonnenbrille, T-Shirt, Kugelschreiber etc. gefunden, und diese behalten. Ein Portemonnaie mit Perso und Geld habe ich lieber bei der Polizei abgegeben, obwohl ich das Geld hätte an mich nehmen können und den Rest wegschmeißen können.

2006-12-22 13:36:00 · answer #4 · answered by . 4 · 1 0

es gibt genügen deutsche rechtsnormen, die eindeutig festlegen, wie mit fundsachen umzugehen ist. gesetz ist gesetz, auch wenn es manchmal ungerecht erscheint.

wenn die finderin beispielsweise die fundsachen behalten hätte, der dieb gefasst worden wäre und der dann die aussage macht, wo der schmuck versteckt wurde, und der dann bei der finderin gefunden wird, kann diese wegen beihilfe belangt werden. also immer schön ehrlich sein und alles abgeben!

2006-12-22 10:34:03 · answer #5 · answered by Anonymous · 1 0

ich glaube bis zu einem wert von 5 € darf man es behalten. und wenn man was wertvolleres findet geht man am besten ins fundbüro. da kriegt man wenigstens finderlohn.
mfg. Eugen

2006-12-22 10:27:25 · answer #6 · answered by Anonymous · 1 0

Geld würde ich behalten. Denn da steht kein Name drauf. Ab und an finde ich einen Euro - Schein.

Sonst müsste man als Finder 10% des Erlöses bekommen, auch bei Versteigerungen.

Bei einem zu niedrigen Preis kann man selber mitbieten, die Sachen selber erwerben und dann zu einem guten Preis weiterverhöckern.

DK

DK

2006-12-24 20:06:33 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

nein mandarf es nicht behalten.
wenn es nicht abgegeben wird,kann man sie wegen unterschlagung einer fundsache bestraft werden.

2006-12-22 19:07:26 · answer #8 · answered by Jürgen D 5 · 0 0

gefundene sachen soll man abgeben.auch wenn es nur 10% finderlohn gibt,

2006-12-22 12:04:13 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 0

Vor ein paar Jahren habe ich beim Waldspaziergang in der Gegend von Tuttlingen ein wertvolles Rennrad gefunden.
Das habe ich zum Fundbüro gebracht und nachdem sich nach 6 Monaten niemand gemeldet hatte, habe ich es vom Amt zurückbekommen! Allerdings war es jetzt stark beschädigt!

2006-12-22 12:02:02 · answer #10 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

Ich würde beim Fundbüro anrufen und mich Schlau machen.

2006-12-22 10:40:05 · answer #11 · answered by akdeniz 5 · 0 0

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