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Hallo User,
ist es nicht ohnehin eine milde Strafe für Mario M., 15 Jahre (mit anschl. Sicherheitsverwahrung) für dieses schändliche Vergeghen an einem Kind, so dass es absolut keiner Revision des Urteils bedurfte?
Was halten Sie von einem Rechtsanwalt , welcher sich offensichtlich nur profilieren will?

2006-12-21 22:46:03 · 14 antworten · gefragt von ajo ich 3 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

Beim lesen Ihrer Antworten stelle ich fest, dass einige Befürworter der Revision mit den Gegnern sehr unsanft und unfair vorgehen.
Warum könnt ihr nicht einmal hier wertfrei eure Meinung kundtun ohne andere zu beleidigen oder eure Meinung über alles zu stellen?
Fakt wäre, der üble Schandtäter gestand die Tat und sollte entsprechend verurteilt bleiben bzw werden.

2006-12-24 06:33:22 · update #1

im Rahmen des Rechts soll den Verbrechern Recht geschehen, soweit so gut. Aber einem geständigen Täter Rechtslücken zu öffnen, ihn womöglich mild bestrafend wissend oder unter Umständen gar frei zu bekommen, fände ich persönlich fraglich.

2006-12-25 21:19:29 · update #2

Helga hat , für mich bisher die schlüssigsten Lösungen angeboten. Es ist wahrlich zu beobachten wie Internet und Spielekonsole die Menschen verroht. Man höre nur zum Beispiel diesen RAP-SingSang mit der verschmähung des entführten Mädchens Kampusch aus österreich. Ich schäme mich , bei solchen Tönen dafür , dass der Sänger Deutscher ist.

2006-12-27 23:58:11 · update #3

14 antworten

Natuerlich gibt es Anwälte die sich mit so einem Fall Prominenz und Erfolg erhoffen. Aber es darf nicht vergessen werden dass hier eine Verteidigungspflicht besteht. Das heisst es kann auch ein Anwalt bestimmt werden. Ich bin sicher dass es fuer die meisten Anwälte und nicht ihr Rechts- sondern ihr Ethikverständnis sehr hart ist, wenn sie so einen Fall zugeteilt bekommen. Wir duerfen uns dann nicht wie Hyänen auf diese stuerzen. Dass Rechtsmittel zugelassen sind, auch in solchen Fällen koennen wir nicht den Anwälten negativ ankreiden sondern wenn ueberhaupt dem Gesetzgeber. Hier wird das Gesetz in der vollen Möglichkeit ausgeschöpft. Das hat alles nichts mit der Verwerflichkeit dieser Tat zu tun. Aber ist die hier oft erwähnte Todesstrafe wirklich der Weg oder sollten wir uns als Gesellschaft fragen, warum wird es immer mehr mit diesen Taten. Was ist los mit den Menschen, ihren Seelen. Vereinsamen wir oder puschen wir uns vor Maschinen und Internetspielen auf. Können wir ueberhaupt mit einem verarmten Seelenleben unterscheiden was Relatität und was Spiel ist und was wird dann daraus......... Siehe dieser Fall. Das ist kein Grund fuer ein harmloses Urteil und auch keine Entschuldigung. Es ist aber eine Frage die uns mit der Zeit immer mehr begleiten wird, was machen wir mit dem in unserer Gesellschaft erzeugten Seelenmuell. Dieser entsteht doch durch Gleichgueltigkeit in der Familie, Hoffnungslose Ueberforderung in den Schulen, Hohle Ablenkungsmechanismen und Beschäftigungsspiele im Internet undundund. Nebenher haben wir noch Krieg und Unheil auf der fast ganzen Welt. Auch hier glauben wir womöglich die Leute nehmen keinen Schaden. doch das tun sie und das ist noch ein Zeichen von Sensibilität. Der Mann gehört weggeschlossen, zweifelsohne. Doch wie viele schon entdeckte oder noch zu entdeckende Personen wird das vielleicht auch einmal betreffen. Es ist eine Lösung, im Moment. Doch wie lange? Mir wuerde es mehr zusagen, wenn ich beobachten koennte dass wieder selber gedacht und gehandelt wird. Die Ohren nicht durch Stöpsel und Musik permanent verschlossen werden und die Augen nicht durch coole Sonnenbrillen verdunkelt. 'Ach ja und wenn man dann wieder mit einander spricht und sich wahrnimmt, dann wird der Wortschatz vielleicht auch nicht verkuemmern und wir alle koennen mitreden, so wie es sein sollte in der Demokratie.
Das waren meine spontanen Gedanken zu dem Fall.

2006-12-27 00:20:04 · answer #1 · answered by Helga M 5 · 1 0

Ich bin selbst Rechtsanwalt.
Es ist sehr sehr schwer, hier nun eine Antwort zu geben, die die User nicht verärgert.
Ich würde so einen Fall nicht freiwillig annehmen. Allerdings wird das Gericht einen Pflichtverteidiger bestellen. Die Bestellung zum Pflichverteidiger kann im Prinzip jeden Anwalt treffen.

Wenn wir dann zum Pflichtverteidiger bestellt sind, sind wir verpflichtet, das beste für den aufgezwungenen Mandanten raus zuholen. Hierzu zählt dann auch die Revision. Ich habe mir das Urteil angesehen. Das Gericht hatte Formfehler in dem Urteil die zu einer Revision einladen. Wenn ein Verteidiger dann nicht Revision einlegt, läuft er Gefahr im schlimmsten Falle seine Zulassung zu verlieren. Das Gericht hatte das Geständniss nicht als strafmildernd berücksichtigt was aber Vorschrift gewesen ist.

Es ist davon auszugehen, dass er in der Revision 6 Monate weniger bekommt, was aber nichts zu bedeuten hat, wegen der angeordneten Sicherheitsverwahrung.

Es ist zwar korrekt dass alle 2 Jahre geprüft wird, ob er wieder raus kann, aber wegen eines bereits vorhandenen Gutachtens ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass er nie wieder rauskommen wird.

Die Revision ist somit nur um ein Urteil ohne Formfehler zu erhalten. Er wird aber sicher nie wieder nach draussen gelassen.

2006-12-22 06:58:54 · answer #2 · answered by Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt 4 · 9 0

ich würd ihm für die frechheit die einzelhaft aufheben

2006-12-22 06:57:02 · answer #3 · answered by dirk h 5 · 6 3

Jeder, wirklich jeder hat das Recht auf einen Anwalt, der ihn verteidigt! Das sage ich, obwohl ich selbst in meiner Kindheit einem Kinderschänder zum Opfer gefallen bin.

Wollen wir unser Rechtssystem so außer Kraft setzen?

Eines aber sollten wir tun: Unseren Parlamentariern auf die Finger klopfen, damit nicht mehr, wie so oft, KInderschänder oder Vergewaltiger Bewährung bekommen als Ersttäter, Bankräuber aber immer gleich in den Bau gehen! Das muss den Abgeordneten klar gemacht werden, dass das Strafrecht da geändert werden MUSS!

2006-12-27 06:42:12 · answer #4 · answered by BM 4 · 1 0

Obwohl ich rein gefühlsmäßig ganz derselben Ansicht bin, muß ich jetzt doch auch mal die Lage der Rechtsanwälte aufklären.
Ein Rechtsanwalt ist laut Standesordnung verpflichtet, für seinen Mandanten das Beste rauszuholen, was er kann. Seine persönlichen Antipatien oder Meinungen oder sowas dürfen absolut keine Rolle spielen. Sein Mandant ist sein Mandant und seine einzige Aufgabe ist es, dem Mandanten zu helfen, so gut er irgend kann.
Ach ja, und ein Rechtsanwalt, der sich noch nicht profiliert hat, und noch keinen bekannten Namen hat, verdient ziemlich bescheiden, und kann sich oft nicht aussuchen, welche Aufträge er annimmt, wenn er als Pflichtverteidiger bestellt wurde, und welche nicht. Daß Rechtsanwälte Bonzen sind ist eine Legende. Einige WENIGE sehr berühmte Rechtsanwälte sind das. Der Durchschnitts-Landadvokat hat Mühe, daß seine Kanzlei nicht pleite geht (die Angestellten wollen ja auch noch Geld).

2006-12-22 07:03:33 · answer #5 · answered by Badenixe 7 · 2 1

Die Aufgabe eines Rechtsanwaltes ist es, für seinen Mandanten das möglichste beste Urteil zu erwirken! Offenbar hast du und ein paar andere unser Rechtssystem nicht verstanden, welches Grundlage einer demokratischen Gesellschaft ist! Danke, dass ihr im wirklichen Leben nichts zu melden habt...

2006-12-23 18:20:38 · answer #6 · answered by Michael K. 7 · 0 0

Unser Un/Rechtsstaat hat die Angewohnheit, Verbrechern einen umfassenden Rechtsschutz zukommen zu lassen. Wo sich die Opfer und evtl. Hinterbliebene eher im Regen stehend wiederfinden, ist eine "Revision" auch eines noch so milden Schandurteils ein Garant für eine Revision. NIemand wird bei uns so gut geschützt, wie der Übeltäter selbst und das hört auch nicht mit seiner Verurteilung auf!
Die Revision soll nun wohl aufdecken, dass der Miesling zur Tatzeit doch "schuldunfähig" gewesen sein könnte. Vielleicht war er ja auch garnicht "bei sich selbst" sondern ganz woanders?
Das Opfer bleibt tot und die Quälereien, die diesem Tod zuvorgingen sind Justiz und Verwaltung eigentlich egal. Hauptsache der Laden läuft und es kann ihnen keiner an die Karre pinkeln!

2006-12-22 12:43:32 · answer #7 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

der Rechtsanwalt müsste für die kosten die jetzt neu entstehen,zur Zahlung verpflichtet werden und seine Zulassung abgeben.
sollte ein Gericht die Revision zulassen,verstehe ich die Welt nicht mehr.die immensen kosten für eine sicherheitsverwahrung könnte man sich sparen,in dem man ihn entmannt.das mädchen braucht dann auch keine angst mehr haben.

2006-12-23 15:52:58 · answer #8 · answered by Jürgen D 5 · 0 1

Ich habs auch vorhin im Radio gehört.
Und ich wußte echt nicht, was ich zuerst machen sollte. Hysterisch lachen, kopfschütteln oder einfach nur KOTZEN....
Mir fällt dazu echt nix mehr ein.
Außer vielleicht:
HURRA Deutschland....das Land in dem die armen Täter zu Opfern gemacht werden und ein Anrecht auf Ihr Menschenrecht habe.
Ein Land in dem nicht mal Kinder geschützt werden können. Sei es vor solchen Subjekten wie Mario M. oder ihren eigenen Eltern.

....ich hab mich entschieden..ich geh jetzt kotzen...

2006-12-22 09:03:52 · answer #9 · answered by Face 4 · 1 2

Ich kann schon verstehen, dass in Revision gegangen wird wegen eines Formfehlers. Aber was da vorher abgelaufen ist durch den Verteidiger, das war reine Medienhascherei und Profilierungssucht, richtig eklig. Gefühlsmäßig: wenn ich so ein Miststück zu verteidigen hätte, würde ich rein nur meine Pflicht machen und nicht noch lauter Erleichterungen irgendwelcher Art herauszuholen versuchen. Man kann ja auch nur das Nötigste tun, ähnlich Dienst nach Vorschrift. Damit verstößt doch bestimmt kein Anwalt gegen das Gesetz. Aber durch das Gehabe dieses Verteidigers und auch von Verteidigern anderer Kinder- und Frauenschänder und Mörder allgemein wird das Volk vor den Kopf gestoßen, weil damit nur "Täterschutz" herüberkommt, während die Opfer die ganze Aufmerksamkeit brauchen. Klar soll hinterfragt und ausgeleuchtet werden, wie es bei den Tätern zu einer solchen Handlung kommen konnte, aber die Schwelle, jemanden für etwas nicht voll verantwortlich machen zu können, weil sein IQ nicht besonders hoch ist oder weil seine Kindheit nicht so toll gelaufen ist oder was auch immer, die sollte sehr, sehr niedrig angesetzt werden. Die Bevölkerung kann nichts dafür, da es da einen Irren, welcher Art auch immer, gibt. Die muss geschützt werden. Und ich hoffe sehr, dass dieser Mario M. weggesperrt wird, bis er für immer die Augen zumacht.

Im übrigen halte ich von Rechtsanwälten gar nichts mehr. Der eine Rechtsanwalt ist nur so gut wie sein Mandant. Statt für ihn was rauszuholen, was dem Mandanten zustehen würde, schlampt er rum. Und die andere Art von Anwälten tut alles, um eine Sache in die Länge zu ziehen und möglichst viel Geld für sich rauszuschlagen. Ich hab die Nase voll von Anwälten und brauche hoffentlich niemals mehr einen!

2006-12-22 07:18:28 · answer #10 · answered by nachtigall 5 · 1 2

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