mein arbeitgeber, ein bildungsträger für arbeitsuchende und außerbetrieblicher ausbildung, soll geschlossen werden. was wird aus den maßnahmeteilnehmern? es gibt da doch verpflichtungen.
ps.:
mein arbeitgeber hat SÄMTLICHE vertragsinhalte gebrochen......
2006-12-21
04:28:22
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4 antworten
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gefragt von
Anonymous
in
Wirtschaft & Finanzen
➔ Beruf & Karriere
was passiert aber mit den verpflichtungen, die das arbeitsamt gegenüber den teilnehmern hat?
werden die maßnahmen weitergeführt? von wem? etc...
2006-12-21
04:39:54 ·
update #1