Folgende Situation: Das Pflegeheim, in dem ich arbeite, wird Ende dieses Jahres mit einem anderen Haus des selben Trägers fusionieren.
Die Ansage lautet: Überstunden werden ausbezahlt, Resturlaub soll unbedingt genommen werden.
Jetzt der Clou: Ich bin bis Freitag, 22.12.2006 im Blockunterricht, also nicht im Hause, nicht in der Lage, Überstunden abzubauen. Ab dem 23.12. habe ich bis zum 29.12. durchgehend Dienst (á 7 Stunden). Danach habe ich noch mal über 20 Überstunden extra aufgehäuft bekommen, die ich dann im Januar mit einem kleinen Schüler- stundenlohn ausbezahlt bekommen soll.
Ich bin dort Schülerin im 3. Ausbildungsjahr. Ich mag nicht über 40 Std. ausbezahlt bekommen. Ich hab diese Zeit bereits im Rahmen meiner Ausbildung absolviert und wünsche keine weitere Beschäftigung darüber hinaus in diesem Haus.
Meine Fragen:
- Dürfen die so was auch für Schüler festlegen? Ich darf doch noch nicht mal Überstunden machen.
- Muss über so was nicht auch schriftlich informiert
2006-12-21
03:26:24
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3 antworten
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gefragt von
Anonymous
in
Politik & Verwaltung
➔ Recht & Ethik
Muss über so was nicht auch schriftlich informiert werden? Wenn ja - langt das durch Aushang oder müssen Mitarbeiter, die momentan extern arbeiten (vor dem Block hatte ich Fremdeinsatz, 50 km vom Haus entfernt) brieflich informiert werden?
Wie würdet Ihr verfahren?
Da ich weiss, dass die rhetorischen Fähigkeiten der Ansprechpersonen sehr hoch sind, möchte ich möglichst gut gewappnet in diese Gespräche gehen.
Danke für Eure Antworten!
2006-12-21
03:27:20 ·
update #1