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In österreich bzw. deutschland

2006-12-20 05:46:03 · 4 antworten · gefragt von elke mittendrin 1 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

4 antworten

Nein, jedenfalls nicht im wirklichen rechtlichen Sinn.

Aber ganz bestimmt dürfen Minderjährige bei der amtlichen Trauung dabei sein, wenn sie das wollen.

2006-12-20 06:34:09 · answer #1 · answered by swissnick 7 · 0 0

Wenn das Jugendgericht ihre vorzeitge Volljährigkeit bescheinigt hat - JA sonst eher NEIN!

2006-12-24 00:56:50 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

Bei Ihrer standesamtlichen Trauung müssen zwei Zeugen anwesend sein, die das Ehebuch unterschreiben. Üblicherweise werden die Namen der Trauzeugen bei der Bestellung des Aufgebots bekannt gegeben. Aber keine Sorge: Man kann die Namen der Trauzeugen auch erst einige Minuten vor der Trauung dem Standesbeamten nennen, dann reicht es auch noch. Einzige Bedingung für die Wahl der Trauzeugen: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein, den sie natürlich am Trautag auf keinen Fall vergessen dürfen! Mit seiner Unterschrift der Heiratsurkunde geht der Trauzeuge keine Pflichten ein - er bezeugt lediglich die Heirat des Paares.

2006-12-20 06:35:48 · answer #3 · answered by Fabianhannover 7 · 0 0

Nein, dafür muß man volljährig sein. Und das ist auch gut so, weil sie in der Zeit bis zur Volljährigkeit vielleicht ja noch lernen, daß es 'Trauzeugen' heißt.

2006-12-20 05:54:41 · answer #4 · answered by lord_yu_the_great 4 · 0 0

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