Die Handgelenkstütze ist ein medizinisches HIlfsmittel, das nirgendwo eingetragen werden muß. Polizisten beweisen am liebsten, dass sie auch wirklich lesen und schreiben können. Deswegen ist nicht damit zu rechnen, dass hier Einsprüche erfolgen werden. Allerdings habe ich selbst die Erfahrung gemacht, dass bei dem subjektiven EIndruck von mangelnder Beherrschung des Fahrzeuges auch so mit zusätzlichen "Haltewünschen" zu rechnen sein kann! - Die Kaffeefahrten der Trachtengruppe sind wohl sonst zu langweilig! Auch und besonders um den Jahreswechsel herum! - Die zu erwartende Polizistenschwemme erhöht dieses Risiko noch!
2006-12-21 20:01:48
·
answer #1
·
answered by Anonymous
·
1⤊
0⤋
Wenn die Bewegungsfreiheit Deiner Hand dadurch nicht wesentlich eingeschränkt ist, normalerweise ja. Mir ist jedenfalls kein Fall bekannt, in dem jemand wegen so einer Kleinigkeit bestraft worden wäre. Ich würde es mir allerdings verkneifen, einen Unfall zu verursachen; der gegnerische Anwalt könnte Dir einen Strick daraus drehen.
Wenn Du im Zweifel bist, geh (oder fahr) doch einfach zum nächsten Polizeirevier und frag. Wenn der Beamte "ja" sagt, dann lass Dir seinen Namen geben, und wenn bei einer Kontrolle einer meckert, kannst Du Dich darauf berufen.
Ich bin auch schon mit Unterarm- und Handverband gefahren, auch direkt an der Polizeistreife vorbei; wer sollte Dich deswegen anhalten? Du musst ja nicht einhändig fahren; ist ja kein Gips.
2006-12-20 03:59:28
·
answer #2
·
answered by Lucius T Fowler 7
·
1⤊
0⤋
Nein, das ist nicht zu befürchten, da es nur eine leichte Einschränkung darstellt.
Da die Finger offensichtlich noch frei sind, kann auch das Lenkrad festgehalten werden.
Anders wäre es mit einem kompletten Gipsarm.
2006-12-20 03:59:10
·
answer #3
·
answered by Peter P 4
·
1⤊
0⤋
In der Regel ist das kein Problem, damit zu fahren. Angehalten , oder darauf kontrolliert wird an sich auch nicht.
Das einzig denkbare Fall wäre, wenn es zu einem Unfall kommt an dem du beteiligt bist.
Dann wäre vorstellbar das der Nachweis zu erbringen ist, von dir, das keine Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit durch dieses , nennen wir es Anbauteil, vorliegt. Es liegt also letztlich in der Verantwortung des Fahrers- fällt sozusagen unter die Abteilung allgemeiner "Betriebszustand" der sich ja auch auf Fahrzeugführer und Fahrzeug erstreckt.
2006-12-20 19:00:40
·
answer #4
·
answered by Mu6 7
·
0⤊
0⤋
So lange wie in der Fahrerlaubnis keine Eintragung vorliegt, dass z.B ein bestimmtes Hilfsmittel stets mitzuführen ist, ist die POLIZEI wirkungslos! Es ist allerdings im eigenen Interesse anzuraten, die Beeinträchtigung nicht zu unterschätzen und auch mögliche Verschlechterungen gleich bei der Abfahrt mit einzuplanen.
Mir hat der HNO eine Schreckensnachricht übermittelt: Wenn ich nicht bereit sei, Hörgeräte zu tragen, müsse er eine Eintragung in den FS veranlassen. Ich bin bereit. Mir reicht, dass der Grüne Star noch in der Fahrerlaubnis "wirksam" ist. Das Glaukom ist zwar weg - die Eintragung hält sich aber immer noch! Das StVA ist schlauer als der Augenarzt!
2006-12-20 03:59:18
·
answer #5
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
kann sein das die deine verkerssicherheit prüfen aber sonst sehe ich kein problem
2006-12-20 03:56:37
·
answer #6
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋