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Es ist eine Bedarfsgemeinschaft(5),soll zurück zahlen weil Erziehungs-Waisenrente nicht angegeben wurde.Konnte im Antragsformular nichts darüber finden.Soll nun alles
zurück zahlen weil mir nichts mehr zu steht.Meine Lebensgefährtin und ihre 2 Kinder erhalten die Rente.Wer kann mir Tipps geben oder sogar helfen?

2006-12-20 02:19:30 · 6 antworten · gefragt von ? 1 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

6 antworten

Geh auf Arbeitslosenseite .de
Normalerweise wird die Rückzahlung in Monatlichen Raten gewährt.
Mit dem Amt sprechen.

2006-12-20 02:22:00 · answer #1 · answered by Gerhard S 4 · 0 0

Die Rückzahlungspflicht hätte sich womöglich mit einem Untermietvertrag umgehen lassen. So aber wird Ehrlichkeit auch noch bestraft.
Bei mir ist eine Rückzahlung in Aussicht gestellt worden, weil eine Hausnachbarin bei mir ein Zimmer untergemietet hat. Die ganze Wohnung würde meinen Anspruch an Wohnraum bei weitem überschritten haben.
Jetzt hat man mir die Nachbarin als Teil der BG eingenistet und nicht das eine Zimmer sondern die halbe Wohnung angerechnet!

2006-12-22 04:12:27 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

also wenn du Erziehungsgeld meinst das ist an rechnungsfrei das ist nur für das Kind wenn es das ist und weisenrente kommt immer drauf an wie viel das ist und ob ihr damit leben könnt sonst muss ein teil noch weiter gezahlt werden und zurückzahlen musst du nur wenn du überzählt wurden bist das geht in raten ich würde mit der Behörde reden oder mit die bescheide zum sozialgericht gehen natürlich hättest du das an geben müssen ist auch ein wenig deine schuld aber in normal Fall wird das Geld wenn euch noch was zu steht um 3% gekürzt mehr nicht schaue mal auf www.arbeitsamt.de nach

2006-12-21 20:57:55 · answer #3 · answered by ? 2 · 0 0

schaue in google.de
dort findest du vieles


www.sozialhilfe24.de


www.elo-forum.org

www.tacheles-sozialhilfe.de


www.net-helpline.de.vu

2006-12-20 06:05:45 · answer #4 · answered by Kölner-Ghandi 4 · 0 0

ALH II steht nur nach tatsächlichem Bedarf (Bedürftigkeit) zu. Sämtliche Einnahmen der BG, wie z.B. Waisenrenten sind anzugeben und werden auf den Bedarf angerechnet. Zu Unrecht gezahlte Beträge müssen zurückgezahlt werden bzw. werden der Rückzahlungshöhe nach unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation festgelegt, bzw. "verhandelt".
Also, Widerspruch einlegen, ggf. auch neuen Antrag stellen und Vorschläge für die Höhe der mtl. Rückzahlung machen, notfalls mit Anwalt.

2006-12-20 02:30:30 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

www.tacheles-sozialhilfe.de
www.sozialhilfe24.de
www.elo-forum.org

Ansonsten auf jeden Fall Widerspruch einlegen und ausführliche Begründung fordern. Wird Widerspruch abgelehnt kannst du ins Klageverfahren. Die Klage vor dem Sozialgericht ist kostenlos und die Richter sind zur Ermittlung der für dich günstigen Tatbestände verpflichtet.

2006-12-20 02:24:04 · answer #6 · answered by Stroem 3 · 0 0

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