Also da denke ich das ist ganz klar Diebstahl. Selbst wenn man einen Betrag der höher als der Kaufpreis ist zurück lässt - hatte ja der Besitzer gar keine Möglichkeit in den "Kauf" ein zu willigen. Was ja wohl für einen Verkauf die Mindestvoraussetzung darstellt.
Also wer bei Bekannten ein altes Erbstück sieht und das unbedingt haben will und den Besitzwechsel auf diese Weise vornimmt macht sich meiner Meinung nach auf alle Fälle strafbar.
Wenn das selbe in einem Supermarkt oder Laden geschieht, wird ein Gericht vielleicht von einer Strafrechtliche Verfolgung absehen - wegen Bagatell Delikt - aber einen solchen "Kauf" würde ich nie riskieren. Wer garantiert, dass die hinterlegte Summe, dann nicht schnell von einem anderen Kunden mit genommen wird???
"Da lagen herrenlose 500 Euro bei den Digital Kameras - das ist doch keine Diebstahl, wenn diese Dekoration eingestekt wird..."
2006-12-19 17:09:41
·
answer #1
·
answered by sven_glueckspilz1 2
·
0⤊
0⤋
wenn er nicht weiß, was es kostet, legt er auf jeden Fall mehr hin...
aha... wie soll DAS denn gehen...
Diebstahl ist Diebstahl. Wenn dem Beklauten mehr an dem Teil
liegt als an dem Geld, dann erst Recht...
2006-12-19 18:00:47
·
answer #2
·
answered by Gerd 7
·
1⤊
0⤋
vergewaltigung is immer strafbar, auch wenn man dafür zahlt.
2006-12-19 17:57:25
·
answer #3
·
answered by Anonymous
·
1⤊
0⤋
Ich glaub kaum, dass der Beklaute zu gibt, dass er die Kohle hat. So kann er von der Versicherung nochmal kassieren.
Außerdem, wenn man das Geld hinlegt, kann man ja das Produkt gleich kaufen und brauchts nicht zu klauen.
Also lieber erst gar nicht lange Finger machen. Da zieht man immer den Kürzeren.
2006-12-19 20:02:57
·
answer #4
·
answered by Kitty 2
·
0⤊
0⤋
Diebstahl ist Diebstahl, ab in das Gefängnis.
2006-12-19 19:37:28
·
answer #5
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
Moin
alles was kein einvernehmlicher geschäftsabschluss ist ist diebstahl.
einvernehmlich bedeutet beide sind damit einverstanden
Mfg
2006-12-19 18:47:37
·
answer #6
·
answered by willi0867 4
·
0⤊
0⤋
Diebstahl ist eine Wegnahme. Das wiederum ist der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams.
Wenn man also jemandem etwas wegnimmt, ohne daß dieser das will, begeht man grundsätzlich einen Diebstahl. Was man dann macht ist egal.
Für den Gewahrsamsbruch ist es erforderlich, daß der Täter in diesen nicht einwilligt.
Es gibt diese Zeitungskästen, die man einfach aufmacht, eine rausnimmt und dann, ohne es mechanisch zu müssen, eine Münze in dass Ding tut. An sich das gleiche, hier liegt aber eine mutwillige Einwilligung vor.
Bei anderen nicht so offensichtlichen Dingen ist das Diebstahl!
2006-12-19 18:10:20
·
answer #7
·
answered by MichaelKnight 2
·
0⤊
0⤋
Schwierige Frage.
Wenn der Typ nur ein Päckchen Kaugummis nimmt, das Geld hinterlegt und nichts beschädigt, dann ist es kein Verlust. Also würde ich die Polizei nicht rufen.
Habe ich wegen einer Wii 3 Stunden in einer Schlange gestanden und der Typ nimmt es (auch ohne das Auto zu beschädigen) würde ich dir Polizei sofort anrufen.
Also kommt es immer darauf an, welchen persönlichen Wert man einer Sache zuordnet.
LG
Andrea
2006-12-19 18:01:39
·
answer #8
·
answered by venscha1 4
·
0⤊
0⤋