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Ich habe vor ca. 1,5 Jahren einer ehemaligen Freundin sechs Bücher und einen Film ausgeliehen. Danach ist die Freundschaft zerbrochen. Sie weigert sich seitdem auch nur ein Wort mit mir zu sprechen, obwohl ich ihr nie etwas getan habe. Ich habe dann eine andere Freundin darum gebeten ihr doch bitte zu sagen das ich meine Sachen wieder haben möchte. Wurde nix draus. Der Film ist mir nicht so wichtig aber die Bücher, da man sie in dieser Ausgabe nicht mehr bekommt und ich ein Sammler des Autors bin. Jetzt wolte ich wissen ob ich juristische Schritte einleiten kann und wie groß meine Erfolgschancen sind. Lohnt es sich überhaupt für Bücher eine Anzeige zu machen?

2006-12-17 07:40:19 · 7 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Polizei

7 antworten

Du kannst schriftlich anfordern, wenn nicht mit Anwalt und polizei bedrohen, versuchen kannst Du es schadet nicht.
Und Frist einsetzen, vieleicht er bekommt angst und gint es Dir zurück.
Aber meier Erfahrungen, es bringt gar nicht, der Anwalt kostet Geld und kommt sowiesó nicht raus.
Du muss beweisen können, dass Du Bücher geliehen hast.
Hast Du Zeugen Beweismittel ?
Hat er Dir unetrschrieben ?, das er Dir zurück geben wird? kann Du nachweisen, dass es kein Geschenk war ?
Weder Polizei noch die Staatsanwaltschft für dein Fall interessieren.

??? Ist die beste Antwort ????

2006-12-17 07:58:13 · answer #1 · answered by Kölner-Ghandi 4 · 1 2

Wenn du dich nicht
auf normalem Weg mit ihr
einigen kannst und dir die
Bücher so wichtig sind,
geht es nur mit einem Rechtsanwalt.
Ich würde es nochmal über die Bekannte probieren,
ansonsten über einen Anwalt.

2006-12-17 15:47:11 · answer #2 · answered by saloniki 6 · 4 0

Die Bücher sind dein Eigentum, also ist deine ehemalige Freundin auch dazu verpflichtet dir diese auf Verlangen auszuhändigen.

Mithilfe eines Anwalts kannst du dir diese auch einfordern.
Zur Polizei kanst du damit auch gehen. Ich weiss nicht, wie man diesen Tatbestand dann nennen würde, aber es handelt sich nunmal um dein Eigentum und du hast das Recht es wieder zu erhalten...

2006-12-17 15:45:49 · answer #3 · answered by soso1234 2 · 3 0

Du müßtest sie zunächst selbst zur Herausgabe der Sachen auffordern und eine angemessene Frist setzen. Am besten schriftlich, Einschreiben mit Rückschein, als Beweis. Wenn sie die Sachen nicht rausrückt, mußt Du sie auf Herausgabe verklagen. Rufe beim Amtsgericht an und laß Dich mit einem Rechtspfleger verbinden, der klärt Dich über Formulierung und Fristen auf. Einen Anwalt brauchst Du nicht, da es sich um eine Zivilklage handelt. (Anwaltspflicht besteht nur bei Strafrecht und Scheidungsrecht).

2006-12-17 15:59:12 · answer #4 · answered by Limao 3 · 2 0

Ich würde ihr sagen, dass sie deine Bücher zurück geben sollst, andernfalls würdest du sie anzeigen! Wenn du es ernsthaft sagst, solltest du bestimmt deine Bücher zurück bekommen!!!

2006-12-17 15:57:16 · answer #5 · answered by carinea 3 · 2 0

da du in diesem fall in der beweislast bist, dürfte eine anzeige mäßigen erfolg haben. denn es dürfte kein leihvertrag existieren.
versuch es über einen anwalt, der die herausgabe der bücher einfordert. die kosten dafür kannst du dann mit einer schadensersatzklage dir von ihr holen. wenn es das dir wert ist...

2006-12-17 16:21:41 · answer #6 · answered by blueeyeddevilslf 4 · 0 0

Was fuer Buecher?? Micky Mouse Buecher??

2006-12-17 15:44:28 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 5

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