Schläge sind nie gut!
In diesem Alter scheinen die Kinder unentwegt ihre Grenzen ausloten zu wollen.
Und sie können uns damit wirklích auf die Palme bringen.
Aber es gibt genügend andere Sanktionen; Ihr müsst nur herausfinden, welche wirken.
Und Ihr braucht gute Nerven und viel Geduld; aber es wird sich lohnen!
Humor schadet übrigens auch nicht! (Ein Beispiel von meinen Kindern: Wenn sie "unmöglich" waren, habe ich sie in den Hof "getrieben" und so lange im Kreis herumrennen lassen, bis sie lachen mussten. Und ich mit! Es hat manchmal länger gedauert, manchmal ging es ganz schnell. Und die Stimmung war danach immer super!)
Ich hoffe, Ihr findet eine gute Lösung
Da-is
2006-12-16 18:30:24
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answer #1
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answered by Da-is 2
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was bist du denn für einer!!!!
2006-12-16 17:28:20
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answer #2
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answered by lotta77 4
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1. Nein, darfst du nich.
2. Der Päderastenchat ist woanders.
2006-12-16 18:10:43
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answer #3
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answered by Bense 5
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Nein, das darfst du nicht!!! Seit ihr Krank (du und die Mutter)?
2006-12-16 17:28:33
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answer #4
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answered by nanu 4
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Zum Glück hat der Gesetzgeber dir und deiner Partnerin das verboten!
Außerdem bist du, wie es scheint, in keiner Weise erziehungsberechtigt!
Im Jahre 2000 beschloss der Bundestag ein neues Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung. Die Änderung des Paragrafen 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besagt nun, dass Kinder ein "Recht auf gewaltfreie Erziehung" haben. Darüber hinaus wird dieser Paragraf verschärft: "Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig".
Dies ist der genaue Gesetzestext:
§ 1631
Inhalt und Grenzen der Personensorge
(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
Außerdem gibt es noch das Strafgesetzbuch!!!
§ 223
Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 225
Mißhandlung von Schutzbefohlenen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die
1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
2. seinem Hausstand angehört,
3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,
quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr
1. des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder
2. einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung
bringt.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
Vielleicht solltet ihr mal eine Familienberatungsstelle aufsuchen. Deine Partnerin, weil sie dir so etwas erlauben will, und du, weil du denkst, dass 13-jährige es darauf anlegen geschlagen zu werden....
2006-12-16 17:39:25
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answer #5
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answered by quatronuevo 6
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Man darf zu keiner Zeit und in keinem Alter einen anderen Menschen schlagen.
Wie lange dauert es noch, bis die Leute fähig sind, sich verbal und mit Hirn auseinanderzusetzen???
PS: Hätte ich mir Deine anderen Fragen vorher angesehen, hätte ich hier erst gar nicht geantwortet. Du scheinst damit allgenmein ein Problem zu haben.
2006-12-16 17:31:01
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answer #6
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answered by > Beate < 6
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Hey war die kleine nicht vor kurzem schon 19???
Scheinbar stehst du auf SM und ganz besonders in Verbindung mit
Minderjährigen Mädchen und hast es bei der ersten Frage
aber noch nicht gewagt unter 18 zu gehen.
Also biste ein Typisches Fake.
Ach ja was auch immer die Befürworter hier sagen. Kleine Klapse
sind der Anfang von Prügeln. Den irgend wann muß man die
Sache schon steigern, weil es nicht mehr wirkt.
Ist wie mit Medikamenten, welche bei Dauereinsatz auch an Wirkung verlieren.
Schaden? Bei dir hat es auf jedenfall einen Schaden hinter lassen.
2006-12-16 19:00:33
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answer #7
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answered by ? 2
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Wie bist du denn drauf? Kümmer dich um deine Angelegenheiten, bei der Tochter deiner Partnerin hast du nichts zu sagen.
2006-12-16 17:58:20
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answer #8
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answered by Mara 4
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Jetzt mal ganz davon abgesehen davon,dass mir grad ganz widerliche Gedanken bei deiner Frage kommen:NEIN, darfst du nicht!!!!!
2006-12-16 17:31:48
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answer #9
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answered by nido 2
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nei darfst du nicht...ruf doch die super nanny an die hilft dir...und sollte ich dich dabei erwischen würde ich dich nicht nur übers knie legen
2006-12-16 17:30:03
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answer #10
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answered by Eure Majestät 3
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NEIN. DARFST DU NICHT. Es gibt genügend andere Konsequenzen die zur Verfügung stehen und der Situation angepasst sein sollten. Da ich nicht weis welche Frechheiten und so weiter gemeint sind, kann ich hier weiters auch keine Ratschläge mehr erteilen.
2006-12-17 14:34:25
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answer #11
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answered by b.larger 4
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