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Ich habe das zu einem Komunalpolitiker gesagt und er droht mir nun mit Anzeige. OK, ich kann damit leben, vielleicht muß ich auch Bußgeld zahlen, aber ist das wirklich eine Beleidigung?

2006-12-13 23:47:09 · 19 antworten · gefragt von chatti 4 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

19 antworten

Nein das ist rechtlich keine Beleidigung . Ich kenne genug Politiker und Wirtschaftsbosse mit denen ich mich garantiert nicht auf eine Stufe stelle - ich stehe über diese Induvidien -geistig sowieso und menschlich erst recht.

2006-12-14 00:22:05 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 0

Hast du gut gemacht! Lass dich nicht einschüchtern. Ich denke, dass ist eine leere Drohung und der wird das eh nicht verwirklichen. Falls doch, hast du gute Chancen heil aus der Sache rauszukommen, da du ja nicht definiert hast wer nun auf welcher Stufe steht. Für mich ist das jedenfalls keine ausdrückliche Beleidigung, sondern eher wiedergabe der eigenen Meinung....

2006-12-13 23:57:43 · answer #2 · answered by Luke 3 · 2 0

Nein eigentlich nicht. Man kann ziemlich viel hineininterpretieren, deswegen glaube ich nicht dass er vom Gericht Recht bekommt.

2006-12-13 23:55:37 · answer #3 · answered by Tyrone Biggums 5 · 2 0

Naja du hast ja nicht gesagt ob deine stufe höher oder niedriger ist. Den lass mal ruhig klagen

2006-12-13 23:52:48 · answer #4 · answered by bigmama22222 5 · 2 0

kann ich mir nicht vorstellen, lass den ruhig klagen!
zumal du auch gar nicht differenzierst, wer hier eigentlich auf der "hoeheren" stufe steht :)

2006-12-13 23:50:17 · answer #5 · answered by al_ninjo 4 · 2 0

auf keinen Fall, da dieser Politiker, dann ja sogar zugibt mit seiner Behauptung, bzw. Handlungsweise andere verletzt, bzw. beleidigt zu haben, der Mensch denkt eben nicht, wie alle Politiker.

Eine derartige Auseinandersetztung wäre doch sehr interessant, am besten mit der Lokalpresse.

2006-12-14 00:17:47 · answer #6 · answered by gd3001 3 · 1 0

auf eine stufe stellen bedeutet, das man eine andere meinung hat als das gegenüber.Wo liegt da das vergehen einer beleidigung?

2006-12-13 23:59:53 · answer #7 · answered by Anonymous · 1 0

für mein gefühl ist das keine beleidigung im rechtlichen sinn.
da würd ich mir erst mal keine sorgen machen, sondern denken, daß du ins schwarze getroffen hast.

2006-12-14 00:11:19 · answer #8 · answered by berater_in_lebensfragen 4 · 0 0

Wenn Du nur das gesagt hast brauchst Du keine Angst zu haben, aber vielleicht war doch mehr in deiner Aussage.

2006-12-13 23:51:19 · answer #9 · answered by Schmähbruder 5 · 0 0

naj eigendlich nicht ein grund für ne anzeige...das verbietet schon das grundgesetz paragraph 3 alle menschen sind vor dem geszetz gleich. wenn du es nur so gesagt hat. aber er hält sich wohl für was besseres...und dann ist er beleidigt.

2006-12-13 23:49:58 · answer #10 · answered by Eure Majestät 3 · 0 0

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