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Ich weiß zumindest von Google, dass sie sämtliche emails abspeichern. Bei anderen Anbietern wird das aber wahrscheinlich ähnlich sein.
Wenn das Briefgeheimnis auch für emails gilt, macht dies keinen Sinn, weil sie dann niemals diese emails lesen dürften oder sich rechtswidrig verhalten. Warum speichern sie dann diese Daten?

2006-12-13 03:14:05 · 12 antworten · gefragt von Dr.Seuss 5 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

12 antworten

Das Briefgeheimnis gilt auch für emails, wofür sonst das Kennwort ? Wenn man seine Post nicht löscht bleibt sie im Postfach liegen. Das gelöschte Post gespeichert wird, kann ich mir nur mit Staatschutz erklären, wg Bin Laden und die anderen Irren.

2006-12-13 03:19:29 · answer #1 · answered by Wilken 7 · 0 0

Was für ein Briefgeheimnis? Du glaubst doch nicht tatsächlich daß in der heutigen Zeit noch irgend etwas geheim ist. Unser Staat macht es doch vor. Was er wissen will, wen er ausspionieren will, wen er beobachten oder abhören will, bei dem tut er es. Wenn also in unserer "freien aller freiesten" Demokratien so etwas an der Tagesordnung ist, warum soll es dann nicht jeder tun? Verlaß dich auf keine der Beteuerungen von wegen wird gelöscht oder ist gelöscht. Wers glaubt wird selig.

2006-12-17 19:28:10 · answer #2 · answered by Ed L 2 · 1 0

nach Protesten hat Google reagiert und speichert jetzt die mails nicht mehr für immer, außer der User will das. Man kann die mails bei Google selber löschen und dann sind sie (vorausgesetzt man glaubt Google) endgültig weg.

ich selbst lösche viele mail bei yahoo, bin aber froh, dass man die auch für immer speichern kann. Habe jetzt noch welche von 1997 in meinem yahoo-account.

2006-12-13 03:26:25 · answer #3 · answered by Captain Stragan 5 · 1 0

Generell gitl das Fernmeldegeheimnis auch für E-Mails. Das "abhören" von Mailverkehr ist damit zu vergleichen mit dem Abhören von Telefonaten.

Ich habe mal an einer Hochschule gearbeitet. Es gab damals eine klare Anweisung des Kanzlers, dass er keinen Spass verstehen würde, wenn ein Mitarbeiter E-Mails von Studenten oder anderen Mitarbeitern ausspähen würde, selbst wenn bekannt wäre, dass das Kommunikationsmedium E-Mail kriminell mißbraucht werden würde. D.h., wir hätten erst auf richterliche Anordnung mithelfen dürfen, was jedoch nie geschah.

Sofern man jedoch eine betriebliche Vereinbarung unterzeichnet, die das Fernmeldegesetz aushebelt, kommt man in eine Grauzone. Da müsste man die Regelungen im Einzelnen kennen.

2006-12-13 10:59:30 · answer #4 · answered by ramsjoen 6 · 0 0

Die Geltung des Briefgeheimnisses für e-mails ist recht umstritten, ich gehe davon aus, daß e-mails dem Briefgeheimnis nicht unterfallen. Sofern sie verschlüsselt sind, unterliegen sie dem Schutzbereich des § 202a StGB "Ausspähen von Daten", gute Darstellung unter http://www.e-recht24.de/artikel/strafrecht/35.html

2006-12-13 07:46:21 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

klar gilt es
nur bei rechtsbruch wird gelesen.

2006-12-13 04:35:23 · answer #6 · answered by whyskyhigh 7 · 0 0

ja aber man kann es so ein stellen das es nicht möglich ist sie zu lesen b.z. verschlüsseln

2006-12-13 03:44:01 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

natürlich ob elektronisch Post oder normale Briefpost, es gilt das Grundgesetz Art 10, Abs (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

Ebay speichert diese Daten weil Ebay ja ein Unternehmen ist und Unternehemen sind nach dem Handelsgesetzbuch dazu verpflichtet bestimmte Briefe, elektr. Post, etc einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren weil sie sich sonst strafbar machen.
§ 238 Buchführungspflicht
(1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführung muß so beschaffen sein, daß sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.

Ja und da hats halt auf jeden fall bestimmte fristen zb. Mahnungen müssen die nach dem Gesetzwert 6 Jahre aufbewahren. Ja, ich hoffe das ich dir weiterhelfen konnte. Liebe Grüße Evelyn

2006-12-13 03:26:54 · answer #8 · answered by Evelyn 2 · 0 0

Das Postgeheimnis gilt für alle Formen der Mitteilungsübermittlung!

2006-12-13 03:26:21 · answer #9 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 1 1

ja

2006-12-13 03:22:49 · answer #10 · answered by nilre_m 3 · 0 0

Ja, das Briefgeheimnis gilt auch bei E-mails.
Denn übersetzt heißt elektronischer Brief.
Man hat ein Passwort, was so viel ist wie ein Umschlag.
Beim "knacken" reißt man diesen Brief uf und man kann ihn lesen! Ohne Passwort = Postkarte.
Eine Postkarte kann auch jeder lesen.
ich hoffe deine Frage ist gelöst
liebe grüße la chiqe

2006-12-13 03:19:50 · answer #11 · answered by la Chiqe 1 · 0 0

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