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Wir sind derzeit in der überprüfung ob wir Pflegeeltern werden dürfen oder nicht,hängt derzeit nur noch an einer sache da ich als Kind Sexuellmißbrauchtwurde werde ich überprüft ob ich auch kein Täter werden könnte.Das Kind Lebt aber schon von Baby auf bei uns da die Mutter es nicht wolte sie ist jetzt 21 Monate altnun steht Weinachten vor der Tür und die Mutter will abselut die kleine vom 24-27.12 bei sich haben.Das Amt sagt da es alles noch überprüft wird kann sie dies auch tun,bloß fragen wir uns erstens wo ist das zum wohle des Kindes und 2 wo bleibt unser Weinachtstag mit der kleinen.Die Mutter kümmert sich ansonsten überhaubt nich um das Kind sie behält derzeit Unterhalt Erziehungsgeld und Kindergeld von der kleinen ein und wir Ernähren sie komplet von unserem Geld unsere Kinder sehen sie als Geschwisterkind an

Nun die frage was können wir tun
Vielen Dank für Eure Antworten

2006-12-12 20:24:50 · 8 antworten · gefragt von smaragtblau 2 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

Ich möchte noch sagen das die kleine arg unter Verlustangst Lebt und gerade sich an ein normalen Rhytmus gewöhnt.Auch sie siht uns als ihre Familie an wir sind für sie Mami und Papi.Und klar natürlich soll das Kind mit der Mutter Weinachten feiern aber doch nicht gleich 3 Tage,das ist sie überhaubt nicht gewohnt

2006-12-12 20:44:04 · update #1

UNS GEHT ES NICHT UM UNSER RECHT SONDERN UM DAS WOHL DES KINDES.Wie aber kann dies zum Wohle sein,sie hat die kleine sogut wie nie besucht oder mal gefragt wie es ihr geht,andauernd feiert sie Partys bringt Fremde Männer mit nachhause die wohnung sieht aus wie auf einer Müllhalte-Und wir sind schon garnicht auf Geld aus doch denken wir schon das dem Kind sein Kindergeld auch ausbezahlt werden solte und nicht das man noch die Hand darüberhält und die Mutter damit ihre Partyexsesse aushaltet.

2006-12-13 03:59:54 · update #2

8 antworten

Ich verstehe euch. Ihr zieht das Kind auf, als wäre es euer eigenes. Ein riesen Lob dafür. Bitte tragt dem Jugendamt eure Bedenken vor.
Ich bin persönlich der Meinung, daß wenn die Mutter einen Kontakt zu ihrem Kind will, sollte dieser behutsam aufgebaut werden. Das bedeutet, daß die leibliche Mutter ihr Kind anfangs stundenweise bei euch besuchen darf, damit das Kind verstehen kann, was hier passiert. So wie du die ganze Situation beschreibst, dürfte die leibliche Mutter nicht so einfach das Kind sehen dürfen oder wieder bekommen. Da gibt es ganz klare Vorschriften.

2006-12-12 20:50:59 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

so leid es mir für das kind und für euch tut,ihr müsst das kind abgeben,wir waren als grosseltern in einer ähnlichen lage.meine tochter wollte ihr kind,unser enkelkind zur adoption frei geben,wenn wir es nicht nehmen würden,das kind war7jahre.wir sind dann in eine andere stadt gezogen,um das kind zu uns zunehmen.es war alles in ordnug.nach 4 monaten sollte meine tochter an das jugendamt unterhalt von meiner tochter haben.abends stand meine tochter in der tür und wollte ihre tochter wieder haben.mein enkel wollte nicht mit,die polizei kam ,sie lies mein enkel bei uns.eine woche später,war gerichtsverhandlung.der richter sagte das kind kommt zur mutter auch wenn diese noch eine minute vor der verhandlung das kind abgeben wollte jetzt nicht mehr,ende der verhandlung.das war eine sehr kurze fassung.das kind,wurde ihr dann nach zwei monateen abgenommen,ist jetzt bei den vater.

2006-12-13 01:59:43 · answer #2 · answered by Jürgen D 5 · 1 0

Ein Glück das es ein Jugendamt gibt, denn sonst könnten manche Eltern mit ihren Kindern machen was sie wollen. Solchen Eltern die ihre Kinder sexuell missbrauchen müsste man beide sterilisieren das sie nie wieder Kinder bekommen.

2006-12-12 21:27:54 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

Hallo! Mit den Themen Unterhalt, Sorgerecht und Jugendamt bin ich schon oft konfrontiert worden. Ohne beurkundetes Sorgerecht steht man schlecht da. Wenn die Mutter das volle Sorgerecht hat, ist das Gesetz auf ihrer Seite und eine Prüfung durch das Jugendamt kann lange dauern. Ich würde über die Tage weit weg in den Urlaub fahren, so dass der finanzielle Aufwand für die Mutter sehr hoch wäre um ihr Kind zu holen und zu bringen. Mal sehen, ob sie es dann immer noch möchte. Viel Glück!

2006-12-12 20:53:14 · answer #4 · answered by arundjg 1 · 1 0

Rede mit dem Jugendamt poche nicht auf Dein Recht die denken nicht an dich sondern NUR das Wohl des Kindes Zählt spiele nach deren Regeln spreche nicht schlecht über die Mutter und niemals über Geld das hört sich an als wäre das Kind eine Belastung sei nucht zu Besitzergreifend hört sich hart an aber du verlierst nichts kannst nur gewinnen alles gute

2006-12-12 20:44:37 · answer #5 · answered by Kniescheiben Taylor 2 · 1 0

da bleibt euch nur das kämpfen, ihr müsst dem amt unmissverständlich klar machen das die mutter sich sonst nie für die kleine interessiert hat und nun auf einmal will sie euch das kind zum fest nehmen.
erklärt das die kleine inzwischen fester bestandteil eurer familie ist, auch das die mutter einfach das euch zustehende geld einbehält.
leider geht das jugendamt davon aus eine annäherung zwischen mutter und kind nach möglichkeit zu fördern um das kind evtl wieder zurück zu führen. leider gehen die damen und herren auch vom finanziellen aspekt aus da pflegeeltern in bestimmten fällen zuschüsse vom staat bekommen können um das kind möglichst behütet erziehen zu können. dabei vergessen sie zu oft die menschliche seite und gefühle, auch das ihr für die kleine inzwischen ihre eltern seid.
ihr müsst zur zustänigen bearbeiterin eures falls und kämpfen.
speisst sie euch ab gebt euch nicht geschlagen und wendet euch an die nächst höhere stelle im amt,es kann sehr schwer werden, aber wenn ihr nicht locker lasst zeigt ihr auch wie wichtig euch die kleine ist.

viel erfolg

2006-12-12 20:43:24 · answer #6 · answered by Anonymous · 1 0

Es ist doch Weihnachten mache einen Schritt zur Versöhnung und biete der Mutter an, Weihnachten bei Euch feiern zu können. Natürlich nicht drei Tage, aber vielleicht Heiligabend. Und klärt das weitere nach Weihnachten! Natürlich ist es so nicht in Ornung von der Mutter, aber vielleicht hat sie auch keinen an Weihnachten und hat nun Panik, das sie ganz alleine da steht!

2006-12-12 21:25:37 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 1

Wie das bei laufenden Verfahren in Deutschland so ist, kann man da nicht eingreifen.

Die Mutter kann das Kind holen.

Der Satz "wo bleibt unser Weihnachtstag mit der kleinen" ist leider nicht umsetzbar. Wobei ihr vielleicht auch überlegen solltet ob IHR jetzt ein Weihnachten mit der Kleinen wollt, oder ob die kleine ein Weihnachten mit EUCH will. Das zweite sollte im Vordergrund stehen. So wird es auch das Jugendamt sehen. Das Jugendamt wird sich zuerst für die Nähe zur Mutter entscheiden. Wenn Weihnachten hilft, die Beziehung von der Mutter zum Kind (welche ja gestört sein wird) zu verbessern, wird es so geregelt.
Lasst das Kind gehen und wenn es wieder kommt, versucht es möglichst gut aufzufangen. Weihnachten nachfeiern würde allerdings die Situation für das Kind verzerren.

2006-12-12 20:36:49 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 1

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