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Ich bin eine alleinerziehende Mutter einer siebenjährigen Tochter,der Vater zahlt keinen Unterhalt weil er keine Lust hat für sein Kind zu zahlen er sieht es nicht ein arbeiten zu gehen um seiner Verpflichtung nachzukommen (kommt immer wieder mit seiner faulheit durch) er will sein Leben so weiterführen wie vor der Geburt unserer Tochter .Das Jugendamt hat 72 Monate gezahlt.Nun mußte ich daraufhin zum Sozialamt um für meine Tochter H.Z.L beantragen.So wie es aussieht wird bei meinem Einkommen von 880 € das Kindergeld von 154 € mit angerechnet.Heute bekam ich einen Betrag von 53 € aufs Konto überwiesen.Kann es sein das meine Tochter am Tag von etwas mehr als 6 € Leben muß oder kann ich wenn ich den Bescheid bekomme Widerspruch einlegen und wäre es vielleicht auch sinvoll Rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.Liebe Grüße Jutta

2006-12-12 07:29:17 · 9 antworten · gefragt von Jutta D 1 in Schwangerschaft & Erziehung Kleinkinder

9 antworten

ja leider...
im "normalen Alltag" ist Kindergeld kein Einkommen (z.B. wenn man einen Kredit beantragt)
wenn man aber vom Staat Geld bekommt ,ist es Einkommen....

bigotte Heuchelei...wie immer...auf dem Rücken der Ärmsten...

2006-12-12 07:32:59 · answer #1 · answered by hekate4049 6 · 3 1

Bei der Berechnung von HzL werden Bedarf und Einnahmen ALLER PERSONEN, die in einem Haushalt leben gegenüber gestellt.

Bedarf ist: Regelsätze, Miete,Heizkosten
Einkünfte: Gehalt,Lohn,Minijob,Unterhaltszahlungen,Kindergeld

Euer Bedarf wird addiert. Und eure Einkünfte werden addiert.
Eine negative Differenz wird ausgezahlt! Das soll heißen, ist der Betrag des Bedarfs höher als eure Einkünfte, wird diese Summe als HzL ausgezahlt.

Dies ist natürlich nur eine vereinfachte Darstellung...
Du hast einen Bedarf von 345 Euro und der Bedarf von deiner Tochter müsste so bei 276 Euro liegen...
zuzgl. Miete und Heizkosten für eine Wohnung, die max. 2Zi oder 60 m² hat.
In dieser Höhe wird auch nur die Miete gezahlt...

Jutta schick mir mal bitte eine Mail an marcus@conna.de
Dann kann ich dir vielleicht helfen.... Ich brauche nämlich genauere Infos um deine Frage beantworten zu können.
So wie es aussieht, kannst du dir den ausstehenden Unterhalt vom Jugendamt wiederholen...
Der Vater hat bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres deiner Tochter zu zahlen. Kann er nicht. Springt die Kindergeldkasse/Jugendamt ein.
Die holen sich das Geld beim Vater wieder... Sollte er nicht arbeiten wollen, werden seine Leistungen drastisch gekürzt.

Natürlich kannst du gegen jeden "negativen" Bescheid einer Behörde Rechtsmittel einlegen.
Es ist der Widerspruch. Du hast eine Frist von einem Monat, nachdem du den Bescheid bekommen hast.

2006-12-12 18:59:01 · answer #2 · answered by Marcus M 4 · 3 0

Du kannst scho auf staatskosten widerspruch einlegen, fakt ist jedoch, dass kindergeld angerechnet wird.

2006-12-12 15:33:36 · answer #3 · answered by Anonymous · 3 1

Guck mal unten in den Link.....da wird geregelt, wie Sozialhilfe gestaffelt wird, auch für Kinder, dann vergleich es mal mit deinem Bescheid............den solltest du ja bekommen haben.

2006-12-12 15:48:15 · answer #4 · answered by Mel v 6 · 1 0

So blöd wie es ist, die rechnen das Kindergeld als "EINKOMMEN" der Kinder an! Du kannst nichts dagegen tun!

2006-12-13 12:41:34 · answer #5 · answered by Septera 4 · 0 0

ja!!!!!
wird als einkommen angerechnet!!
da geht es dir wie ganz vielen mütern!!! leider!!
auch unterhalt vom vater wird angerechnet!!

2006-12-12 21:06:40 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Es ist Einkommen beimi Sozialamt, Theoretisch kannst du Einspruch einlegen, wirst aber nicht viel Aussichten auf Erfolg haben. Du kannst ja mal damit zur Rechtsberatung gehen, vielleicht gibt es ja irgendein Schlupfloch. Schaden tuts nicht es zu versuchen.

2006-12-12 16:01:05 · answer #7 · answered by schnubbl 4 · 0 0

ja die ziehen das Kinder geld leider ab

2006-12-12 15:33:35 · answer #8 · answered by ☆ ♥ ☆ 3 · 1 1

jo ist vöölig normal

2006-12-12 15:48:34 · answer #9 · answered by Nennt Mich Gott 3 · 0 1

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