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Hallo. Ich habe ein Problem mit einem ehemaligen Arbeitgeber der zwei Firmen unterhält. Ich habe bei einer Firma von einem Herrn N. einen Arbeitsvertrag unterschrieben und für diese Firma 3 Monate gearbeitet, danach wurde ich wegen Auftragsmangel entlassen. Leider habe ich für diese Zeit, trotz vollstreckbarem Titel etc., kein Geld oder Lohnzettel bekommen. Dann habe ich nach Recherche beim Finanzamt mitbekommen das ich von Ihm ohne mein Wissen und ohne das ich irgendetwas unterschrieben habe bei seiner zweiter Firma, die mittlerweile Insolvent ist, geführt wurde. Er hat sozusagen alle Pflichtbeiträge für mich gezahlt(Krankenkasse,Steuer etc.) , aber eben über die andere Firma. Jetzt habe ich, weil die andere Firma in Insolvenz gegangen ist, einen Antrag auf Insolvenzgeld gestellt und dieser ist abgewiesen wurden weil ich eben keinen AV mit der Insolventen Firma hatte.
Zu welcher Firma gehörte ich nun? Zählt der Arbeitsvertrag oder zählt die Firma die die Pflichtbeiträge gezahlt hat?

2006-12-11 07:13:02 · 3 antworten · gefragt von flori3012 1 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

3 antworten

es zählt der Arbeitsvertrag.gehe zu einen Anwalt für Arbeitsrecht.

2006-12-11 07:18:57 · answer #1 · answered by Jürgen D 5 · 0 0

Vermutlich ist der Weg zum Anwalt für Arbeitsrecht unvermeidlich. Hier ist wohl auch erst einmal zu klären, ob nicht beim Arbeitgeber eine von Anfang an betrügerische Absicht vorlag. Er hat den kranken Teil einer Firma ausgegliedert... um einer Gesamtinsolvenz zu entgehen.
Dabei hat er garantiert seine eigenen Schäfchen in Sicherheit gebracht!
Auch ich hatte einen solchen Fall zu verzeichnen. Die Extra Blatt Neuwied GmbH löste sich auf und wurde von einem Familienmitglied dann aber wiederbelebt.
Mein Geld (noch 360 DM + Zinsen und Kosten) habe ich bis heute nicht (30 Jahre) weil mein Anwalt sich dazumal mit einem ungedeckten Scheck hat abspeisen lassen!

2006-12-13 18:49:27 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

Grundsätzlich der Arbeitsvertrag wo ja auch der Firmenname als Arbeitgeber eingetragen sein muss .Dementsprechend und je nachdem ob es sich um eine oHG oder GmbH handelte kann der vollstreckbare Titel vollzogen werden . Sollte es eine oHG gewesen sein , kann sogar sein Privatvermögen gepfändet werden . Ich würde an Deiner Stelle Strafanzeige beim zuständigen Gericht stellen - wenn es eine Handelfirma war beim Handelsgericht.

2006-12-11 07:21:33 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

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