Welches Gesetz?
DAS hier:
§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220 a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in Absatz 3 bezeichneten Inhalts.
(5) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 4, und in den Fällen des Absatzes 3 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
2006-12-11 08:43:04
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answer #1
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answered by Anonymous
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Es vereinbart sich so, wie ich es gut finde.
Denn eine 2. Weimarer Republik will ich nicht. Dann gibt es das 4. Reich und wir müssen danach mühevoll die "3. Republik" aufbauen!
Aber jetzt mal die Beantwortung:
Jede Meinungsäußerung, die die Demokratie gefährdet ist verboten.
UND DAS IST GUT SO!
Denn sonst geht jede Demokratie am Ende zu Grunde.
DAS IST DIE RECHTFERTIGUNG!
Nur sollte ich entscheiden, welche Meinungsäußerungen die Demokratie gefährden, und welche nicht ;)
PS: Es gibt noch mehr solche Gesetze. Wenn du jmd. A-Loch nennst, weil du der Meinung bist, er ist ein A-Loch, kommst du trotzdem wegen Beleidigung dran! :)
2006-12-11 06:48:39
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answer #2
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answered by menschliches.wesen88 6
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lügen wird doch nicht mit der meinungsfreiheit gedeckt. wer lügt lügt!
wieso sollte ein lügner anspruch darauf haben das die lüge wahrheit ist?
Gruß aus der Eifel
Steffen
2006-12-11 06:59:22
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answer #3
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answered by Steffen 5
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In den USA kann jeder leugnen was er will - deswegen kommt auch die meiste Literatur oder Webseiten, die den Holocaust anzweifeln aus dieser Gegend.
Ob Deutschland oder Österreich bei dieser Regelung auf Dauer bleiben ist irgendwann fraglich. Warum sollte das Leugnen der Inquistiton, Stalins Millionen fachen Mordes oder die fast völlige Vernichtung der indianischen Urbevölkerung Nordamerikas Straffrei sein - während das leugnen eines anderen Verbrechens juristisch verfolgt wird.
2006-12-11 09:14:18
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answer #4
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answered by Franziska 3
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Die Leugnung des Holocaust hat nichts mit einer "Meinung" zu tun. Der Holocaust ist eine historische Tatsache, die zu leugnen den Urheber dieser Aussage selbst disqualifiziert.
Auch wenn auch ich nicht unbedingt an den genannten Zahlen "klebe" halte ich jedes einzelne Opfer für ein Opfer zuviel!
Und das gilt auch für den atomaren Holocaust der Amis in Japan und an den chemischen Holocaust in Vietnam!
2006-12-13 05:06:59
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answer #5
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answered by Onkel Bräsíg 7
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Um Deine erste Frage zu beantworten: Gar nicht!!!!!!
Ich leugne nicht den Holocaust, ich negiere allerdings die Sinnhaftigkeit einer Gesetzgebung, die den Straftatbestand des "Denk- und Sprechverbrechs" generiert!
Man wird jawohl noch nachdenken dürfen, wie manch eine Zahl zustande kam, alles andere ist Siegerjustiz!
Grüße, Andreas!
2006-12-11 06:48:38
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answer #6
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answered by pttler2 5
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Die Meinungsfreiheit geht immer nur so weit, wie sie keine bestehenden Gesetze verletzt (Art. 5 Abs. 2, Grundgesetz). Darunter fallen beispielsweise verfassungsfeindliche Äußerungen (die dem Grundgesetz widersprechen).
2006-12-11 06:48:29
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answer #7
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answered by carma_pary 6
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generell ist das so eine sache mit den meinungen. es sind halt meinungen von individuen und keine empirisch belegten fakten.
wenn ich der meinung wäre, die erde sei eine scheibe, muss das nicht stimmen
wenn wir eine konsequente gesetzgebung hätten, dann dürfte es
a) keine meinungsfreihet geben, dafür gesetze gegen leugnung, beleidigung etc.
oder
b) freie meinungsäußerung erlaubt, dann aber richtig
denn, versucht mal einem beamten oder einem politiker eure meinung über sie kundzutun (wenn ihr denn eine habt) ohne dafür eine anzeige einzufangen - es sei denn ihr seid der meinung dass es ok und gut ist, dass sich politiker ihr gehalt ständig selber erhöhen können (und daran auch keine kritik zulassen) und dass er bei einem netto monatseinkommen jenseits der 10.000 euro keineswegs gierig ist wenn er immer noch jedes jahr mehr will
extra gesetze gegen die leugnung von kollektiv anerkannten begebenheiten sollten nicht notwendig sein, EIN gesetz gegen verbreitung von, als falsch belegbaren, sachverhalten sollte reichen. das gibt es aber nicht, denn sonst würde es keine wahlkampfreden mehr geben :)
2006-12-11 11:21:15
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answer #8
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answered by Anonymous
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ich glaub nicht, daß die verleugnung des holocausts ein problem ist. das problem ist mehr das, daß wenn jemand es verleugnet, er im allgemeinen nazionalsozialistisches gedankengut in seinem (ui, jetzt wollte ich schon schreiben "hirn") kopf hat. und als solches wird er eventuell früher oder später zur "wiederbetätigung" schreiten.
also, wenn jemand sagt den holocaust hat es nicht gegeben, wird es genauso stören, als wenn jemand sagt, die monarchie hat es nicht gegeben...
2006-12-11 08:55:20
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answer #9
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answered by gregor b 3
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Es ist zwar unmodern geworden, weil es nicht als Hörbuch zu bekommen ist. Trotzdem empfehle ich mal die Lektüre zumindest der ersten 19 Artikel des Grundgesetzes. Dort finden sich die Grundrechte. Das wichtigste zuerst:
Art. 1 (1) Die Würde des Mensche ist unantastbar.
Unter anderem verstößt das Leugnen eines dermaßen gut nachgewiesenen Ereignisses meiner Ansicht nach schon gegen diesen Grundparagraphen, da diese Tat die Würde der Opfer und ihrer Hinterbliebenen verletzt.
So wie rechte Parteien und Organisationen durch ihre neurotische Störung (Xenophobie = krankhafte Fremdenangst) beständig die Würde von sogenannten Ausländern verletzen, weil diese immer noch als weniger werte Untermenschen gesehen und behandelt werden.
Die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und den anderen Menschenrechten machen sich die gesetzgebenden Organe ganz offensichtlich nicht leicht, sonst wäre schon manche Partei oder Gruppierung verboten.
2006-12-11 07:11:57
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answer #10
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answered by Anonymous
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