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Es geht um einen deutschen Holocaust-Leugner der in den Iran fliegen wollte, um den Holocaust zu leugnen. (Was für ein Satz!). Wie auch immer, in einem Deutsche Welle Artikel heißt es:
Die deutschen Behörden entzogen ihm aber bereits vor Monaten den Reisepass.
Wie können die das? Die können doch jmd. nicht einfach verbieten auszureisen, das ist doch nicht verfassungskonform!

PS: ICH BIN AUCH GEGEN DIE HOLOCAUST LEUGNER ES GEHT HIER NUR UM EINE RECHTLICHE ANGELEGENHEIT!

2006-12-11 05:20:47 · 12 antworten · gefragt von menschliches.wesen88 6 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

zumal, wenn jmd. außerhalb deutschlands den holocaust leugnet, kann er ja nicht in deutschland dafür belangt werden, oder?

2006-12-11 05:21:16 · update #1

12 antworten

Im Prinzip garantiert uns das Grundgesetz Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet. Aber laut §11 GG kann die Freizügigkeit auch eingeschränkt werden. Dies ist wohl hier der Fall und ich finde das gut so.

2006-12-11 05:27:09 · answer #1 · answered by Norrie 4 · 1 0

Hallo!

Erstens: Ich spreche hebräisch.
Zweitens: ich war mal mit einem Juden zusammen.
Drittens: Ich "liebe" Israel (kultur, Sprache, Menschen, Geschichte).
Viertens: Der Holokaust hat stattgefunden! (Und so etwas darf niemals wieder passieren!)

Nun zur Frage: Ich finde es schlichtweg parafaschistisch, wenn ein Staat, der von sich behauptet freiheitlich und demokratisch zu sein, einem FREIEN Bürger die Ausreise wegen so etwas verweigert!

Zu den Holokaust-Leugnern: Ich finde diese Menschen abstoßend und gefährlich - dennoch: Ich bin für eine radikale Meinungsfreiheit und halte nichts, aber auch gar nichts davon, wenn man Menschen, deren Meinung einem nicht genehm ist, juristisch den Mund verbietet und ihnen sogar Gefängnisstrafen androht!

Ich bin intelligent genug, um mit solchen Menschen souverän in eine (extreme und äußerst hitzige) Diskussion zu treten - da brauche ich keinen Mundtod-Paragraphen!

LG
Chrissen

2006-12-11 13:46:44 · answer #2 · answered by chrissen 2 · 2 0

Also menschliches Wesen, zunaechst einmal, den Pass hat man aus anderen Gruenden abgenommen. Wohl Fluchtgefahr, und das ist rechtens. Auch das GG laesst Einschraenkung der Freizuegigkeit zu (nach richterl. Anweisung)
2. Wenn ein Deutscher im Ausland eine diesbezuegliche Straftat begeht kann er sehr wohl auch hier zur Rechenschaft gezogen werden.
3. Finde es auch absurd, das es Leugner in diesem Thema gibt.Da sind tausende und abertausende von Zeugen, Filmen usw. Denk nur daran, als die KZ's befreit wurden.Tausende von Soldaten sind Zeugen!! Aber ich kenne auch eine Person die das leugnet. In seinem Fall ist er ein extremer Nationalist (nicht Nazi) und kann es nicht verkraften, dass seine Vaeter so etwas getan haben. Ist ja auch schwer zu verstehen - heute.
Deine Frage ist o. k. aber es ist ein S...Thema.

2006-12-11 13:35:30 · answer #3 · answered by Capitan 5 · 1 0

damit er sich der Verfolgung durch die deutschen Behörden nicht entziehen kann.

2006-12-11 13:30:04 · answer #4 · answered by U S 2 · 1 0

Interessante Frage!
Behördlich bekannten Hooligans wird aber vor wichtigen Fußballspielen im Ausland auch der Reisepass entzogen und da gehts "nur" um Klopperei!
In solch einem Fall tritt vielleicht ein Gesetz in Kraft, das das mögliche, illegale Handeln eines deutschen Stattsbürgers im Ausland verhindern soll.
Denn den Holocaust zu leugnen ist illegal (meiner Meinung nach auch ziemlich überflüssig) ?
Hier wird wohl nur ein Jurist weiterhelfen können...

2006-12-11 13:29:36 · answer #5 · answered by Feuerengel 4 · 1 0

Auch Schwachköpfe könnten als "repräsentativ" mißverstanden werden und das gilt es zu verhindern. Was einem Deutschen in Deutschland verboten ist, das bleibt ihm auch im Ausland untersagt. Es gibt ja auch keinen Freibrief für Morde im Ausland!

2006-12-13 15:38:29 · answer #6 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

also ich meine das ist Vergangenheit ,es soll jetzt gerecht sein für alle Menschen was passiert ist,soll nicht wieder geschehen und scheiß auf die Politik,die bringen nur Problemen,ich halte mich da raus und habe keine Kopf schmerzen

2006-12-13 05:07:17 · answer #7 · answered by mond 3 · 0 0

Wenn ein Leugner des Holocaust als solcher bereits Dir bekannt ist, werden ihn die Ordnungsorgane hierzulande wohl auch schon ganz gut kennen und zwar als jemanden, der hierzulande durch Leugnen des H. straffällig geworden ist. Solche Pappenheimer läßt man wegen der laufenden Verfahren und der damit verbundenen Strafverfolgung doch nicht einfach ausreisen.
Was der "Leugner" dabei vorgibt, in einem anderen Land tun zu wollen, ist dabei völlig unerheblich.

2006-12-11 19:23:23 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

Bekannten Neonazis, von denen man annahm, daß sie in den
Iran fliegen wollten, hat man den Pass entzogen. Sie hätten dort
nämlich das Ansehen der Bundesrepublik geschädigt.
Wie dir sicherlich bekannt ist, läßt man auch Hooligans nicht zu
Fußballspielen ein- oder ausreisen.
Wie Vorredner schon beschrieben haben, läßt das Grundgesetz
Einschränkungen der Freiheit unter gewissen Umständen zu.

2006-12-11 17:15:11 · answer #9 · answered by Berni 7 · 0 0

Doch, bürgerliche Rechte können eingeschränkt oder entzogen werden aufgrund richterlicher Anordnung! Beispiel:
wenn ein Strafprozess ansteht, kann der Pass entzogen werden. Auch nach einer Strafe oder bei anderen Situationen, in denen Fluchtgefahr droht, ist das möglich.

2006-12-11 16:34:34 · answer #10 · answered by Michael K. 7 · 0 0

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