hallo liebe leute,
ich hab mal ne frage.
es geht um ein auto, das nicht mehr fahrbereit und abgemeldet ist.
nun soll dieses auto verschenkt werden.
ist es trotzdem ratsam einen kaufvertrag abzuschließen?
was kann man ansonsten machen?
sollen die papiere übergeben werden?
recht herzlichen dank für eure antwort
2006-12-10
20:43:47
·
12 antworten
·
gefragt von
ralbath
1
in
Autos, Transport & Verkehr
➔ Kauf & Verkauf
Ist es nötig, trotz Stillegung, der Versicherung und der Zulassungsgstelle Meldung zu machen ????
2006-12-10
21:36:04 ·
update #1
Hallo!
Ich würde an Deiner Stelle ein Schriftstück aufsetzen, welches Unetrschrieben werden muss, damit bewiesen weren kann das es eine "Schenkung" war!
Natürlich bekommt der Beschenkte dann auch alle Papiere!
2006-12-10 20:48:01
·
answer #1
·
answered by Julia T 2
·
0⤊
0⤋
ja sehr wichtig denn eines tages kann dir sonst eine überaschung blühen,
wie sie haben ihr altes auto im wald entsorgt, zahl mal die strafe!
2006-12-12 20:30:55
·
answer #2
·
answered by Verena S 3
·
1⤊
0⤋
Mach auf alle fälle einen Kaufvertrag über einen Euro , damit hast Du nämlich später wenn das Auto irgendwo an der Straße steht immer was in der Hand .... schreibe aber die Adresse vom Personalausweis ab und das mit Personalausweisnummer !!!!! Habe schon ein Auto verschenkt mit Vertrag und das stand dann im Wald die Beseitigung hätte ca.2500DM gekostet , konnte ja aber beweisen das ich es verschenkt habe !!!!!!!!
2006-12-11 20:22:17
·
answer #3
·
answered by sachse2364 5
·
1⤊
0⤋
An deiner Stelle würde ich einen Kaufvertrag machen selbst wenn dieser nur über 1 Euro geht. Ansonsten kann es sein das du vom Straßenverkehrsamt mal post bekommst und einen entsorgungsnachweis erbringen mußt den du dann nicht besitzt!
Es kann ja schlieslich sein das mit dem Wagen Schindluder getrieben wird und dieser dann irgendwo am Straßenrand steht und vor sich hin Gamelt. dann weise mal nach das du denn an einen dritten weitergegeben hast wird schwierig also mach lieber einen Vertrag und sicher dich ab!!!
MFG Enrico
2006-12-11 01:32:07
·
answer #4
·
answered by Enrico H 1
·
1⤊
0⤋
auf jeden fall einen vertrag machen.
ein bekannter hat vor jahren ein auto verschenkt ohne vertrag. warum auch dachte er sich.
der wagen wurde dann an einem waldstück zerlegt und ausgebaut vorgefunden.
die beseitigung mußte der bekannte zahlen.
2006-12-10 23:27:18
·
answer #5
·
answered by Anonymous
·
1⤊
0⤋
Mach auf alle Fälle einen Kaufvertrag und verkaufe das Auto für
"1€" !
Schreib auch in den Vertag,das das Auto nicht Verkehrstauglich ist!
Die Papiere muÃt Du dann den "Käufer" aushändigen!
Damit bist Du aus irgendwelchen Ansprüchen raus,die vieleicht mal kommen!
2006-12-10 20:51:13
·
answer #6
·
answered by der brummifahrer 5
·
1⤊
0⤋
Verschenke auf gar keinen Fall ein Schrottauto!Lt Altwagenverordnung,( hier in der BRD muß ja jeder pups gesetzlich geregelt werden)
dürfen Schrottautos nur zertifizierten Verwertungsbetrieben übergeben werden.
Schreibe einen normalen Kaufvertrag mit dem Preis EIN EURO,mach alles genauso,wie beim normalen Kfzverkauf mit Ausweis zeigen lassen und die ID überprüfen.Und den KV gut aufheben,für den Fall,daß das Auto irgendwann doch mal ausgeschlachtet auf einer Wiese liegt.
2006-12-13 07:13:50
·
answer #7
·
answered by Fritz 4
·
0⤊
0⤋
Einen Kaufvertrag mit 1 Euro wäre sinnvoll.
2006-12-10 22:46:49
·
answer #8
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
Genau das, was der user "der Brummifahrer" beschrieben hat, ist das beste.
Mein Bruder hat so sein Auto an einen Bastler verschenkt. Der hat den Wagen dann wieder flott gemacht. Es gab nie Probleme mit der Zulassungsbehörde.
Wenn du ADAC-Mitglied bist, dann hol dir dort einen Kaufvertrags-Vordruck. Da steht auch alles dabei, was wie zu tun ist.
Außerdem ist es ratsam, daß ihr gemeinsam zur Zulassungsstelle geht und die Papiere umschreiben laßt. Falls es Rückfragen vor Ort gibt, könnt ihr alles problemlos regeln.
2006-12-10 20:55:46
·
answer #9
·
answered by kuchenmacher 6
·
0⤊
0⤋
Die Papiere musst du schon mit dem Auto übergeben. Aber ich würde an deiner Stelle ein Schriftstück aufsetzen. Da bist du auf der sicheren Seite.
2006-12-10 20:53:00
·
answer #10
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
Auf alle Fälle mit Kaufvertrag, egal ob der Händler dir dafür was zahlt oder nicht. Denn die Händler sind nur an den Fahrzeugdaten interessiert,und bald schon läuft ein Fahrzeug mit diesen Werksnummern in Polen oder Russland.
Die Papiere musst du schon übergeben, denn es ist wichtig, dass die Zulassungsstelle erfährt wer das Fahrzeug nun in Besitz genommen hat.
Ist mir beinahe genauso gegangen, und schon kam das Finanzamt und wollte Kfz-Steuer dafür haben.
Gruß
Franky
2006-12-10 20:49:44
·
answer #11
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋