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Meine Mutter hat vor ca. einem Monat verschiedene Sachen bekommen, die sie aber gar nicht bestellt hatte. Sie hat sie dann zurück geschickt und einen Brief beigelegt in dem stand, dass sie keine weiteren Sachen haben möchte.
Vor ein paar Tagen hat sie vom gleichen Versandt wieder ein Päcken bekommen, obwohl sie nichts bestellt hatte. Kann sie das jetzt einfach behalten ohne die Rechnung zu bezahlen? oder was kann man da machen??

2006-12-10 08:40:33 · 14 antworten · gefragt von Anonymous in Wirtschaft & Finanzen Sonstiges - Wirtschaft & Finanzen

14 antworten

Ich würde in diesem Fall die Sachen verpackt verwahren, um Abholung ersuchen, erklären, dass ich nichts bestellt habe und daher auch nicht bereit bin den Aufwand zu treiben es zurückzusenden, dafür eine Frist setzen und mit Lagerkosten drohen!
Klärung verlangen, wer wann wie bestellt hat, z.B. Unterschrift anfordern oder bei Anruf versuchen herauszufinden, ob Nummer hinterlegt wurde.
Wenn Sie nochmal was schicken, Annahme verweigern und mit Anwalt drohen.

Mal schauen was passiert!

2006-12-10 08:43:55 · answer #1 · answered by Anonymous · 7 1

Lager die Sachen erst mal bei euch, benutze sie aber nicht.
Die werden auf euch zukommen und werden die Sachen wieder haben wollen.
Gesagt habt ihr es denen ja.

Beim nächsten mal nehmt einfach kein Paket mehr von denen an-
Ich hoffe nicht das da jemand einen Streich spielt und die Sachen auf euren Namen bestellt.

MfG Sven

2006-12-10 16:44:34 · answer #2 · answered by Anonymous · 4 0

Unbestellte Waren unterliegen einer Aufbewahrungspflicht. Kommt allerdings ein Düsenjet ohne Bestellung vors Haus gefahren, wird das wohl kaum darunter fallen.
Bei Gegenständen des täglichen Bedarfs ist die Annahme und das Behalten (ohne es in Gebrauch zu nehmen) rechtens. Allerdings sind alle Gebrauchsspuren Hinweise auf einen zumindest BetrugsVERSUCH!

2006-12-10 16:58:05 · answer #3 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 3 0

Das ist gesetzlich festgelegt. Man darf die Ware behalten und benutzen! Sie darf nur nicht weitergegeben oder verkauft werden. Es besteht keine Pflicht das Päckchen bzw. Paket zurückzusenden.

2006-12-11 08:23:29 · answer #4 · answered by Bea 1 · 2 0

Die Sachen unfrei an den Absender zurücksenden.
Das macht der nicht lange, denn die Kosten für solche Aktionen schnellen relativ schnell nach oben.

Gruß
Franky

2006-12-10 16:49:05 · answer #5 · answered by Anonymous · 2 0

als Privatmensch kann man die Sachen behalten, (es gibt nach EU-Recht Tage 14 Zeitraum zur Abholung,danach ist es Mamas Eigentum)
als Kaufmann (zB Selbständiger) nicht, da gibt es eine Informationspflicht des Empfängers an den Versender!

2006-12-11 12:48:04 · answer #6 · answered by Michael K. 7 · 1 0

ich habe mal von einem solchen fall in der zeitung gelesen , der mensch hat die ware behalten, und das gericht sagte er war ihn recht, da er nichts bestellt hat, somit wars wie ein geschenk *g*

aber ich persönlich würde mit einem anruf bei versandfirma klären, ansonsten nichts übernehmen.

2006-12-10 17:04:33 · answer #7 · answered by aber 2 · 1 0

Wie wäre es denn damit die Annahme zu verweigern???

2006-12-10 16:50:18 · answer #8 · answered by Brian W. Ashed 7 · 2 1

Immer wieder zurückschicken (unfrei natürlich) mit dem Hinweis, dass man nichts bestellt hat. Wenn man das nicht macht und es kommt ganz doof, dann muss man für diese Sachen nämlich bezahlen. Wahlweise auch gar nicht erst das Paket annehmen.

2006-12-10 16:44:00 · answer #9 · answered by Lena 3 · 3 2

Vielleicht hat sie einen Feind, der in Ihrem Namen Bestellungen aufgibt.

Behalten darf man Ware nicht, da erst nach Bezahlung der Ware das Eigentum an der Ware auf einen über geht. Würde mal bei der Firma nachfragen, wer die Bestellung gemacht hat.....

2006-12-10 16:43:32 · answer #10 · answered by rolffine 7 · 2 1

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