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Wie umfangreich sind diese?
Erwähnt man Beweise?

2006-12-09 23:30:54 · 4 antworten · gefragt von veilchen 6 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

ich meine beim Zivilprozeß.
Sie wird grundsätzlich durch Schriftsätze vorbereitet, in denen die Parteien (Klägerinnen, Kläger, Beklagte und Beklagter) alle Argumente vorzutragen haben, die ihnen zur Verfügung stehen.

2006-12-09 23:45:47 · update #1

Es wird ne Amtsgerichtssache sein. Da kann man ohne Anwalt auskommen.

2006-12-09 23:52:51 · update #2

4 antworten

Es gibt zum einen die ANTRÄGE, die beinhalten, was die klagende bzw. beklagte Partei tituliert oder abgewiesen haben möchte.

Z.B. Antrag auf Zahlung (Klägerseite) oder Abweisung (Beklagtenseite).

Dann gibt es noch Nebenanträge z. B. bezüglich der Kosten, das diese der unterliegenden Partei auferlegt werden.

Nach den Anträgen kommt die BEGRÜNDUNG, d. h. der eigentliche Sachverhalt ggf. mit Beweisantritten (Schriftstücken, Zeugen etc.).

Jede Partei erhält die Gelegenheit zur Stellungnahme, dann (falls kein Antrag gestellt wurde ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden) kommt die mündliche Verhandlung. Entweder wird in diesem Termin direkt eine Entscheidung gefällt oder im Anschluss an die Sitzung bzw. an einem seperaten Verkündungstermin.

Falls in dem Fall, um den es hier geht die finanziellen Möglichkeiten gering sind, besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Bei Bewilligung würden dann die Kosten der Partei, die diesen Antrag gestellt hat die Antwaltskosten durch die Staatskasse bezahlt.

Ich wünsche viel Erfolg!

2006-12-10 00:15:07 · answer #1 · answered by Ruhramazone 2 · 1 0

A) Im Zivilprozeß werden die Anträge im Klageschriftsatz und in der Klagerwiderung formuliert, in der Verhandlung wird auf die schriftlich eingereichten Anträge Bezug genommen "Ich stelle den Antrag aus Schriftsatz vom soundsovielten." "Ich beantrage, die Klage abzuweisen." Es gilt die formale Maßgabe der Mündlichkeit. Im Anschluß daran wird der Sachverhalt erörtert. Anschließend bestimmt das Gericht einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung, dies kann z.B. ein Beweisbeschluß sein. Die Beweismittel (Zeugen, Sachverständigengutachten, Einnahme des gerichtlichen Augenscheins) werden im Allgemeinen auch bereits in den vorbereitenden Schriftsätzen benannt.
Das familiengerichtliche Verfahren ist dem Zivilprozeß sehr ähnlich mit der Besonderheit, daß im Scheidungsverfahren Anträge nur über Rechtsanwälte gestellt werden können.
Auch vor den Landgerichten (bei Streitwerten ab 5.000€) herrscht Anwaltszwang.
B) Im Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichtsprozeß gilt das gleiche wie im Zivilprozeß.
C) Im Strafprozeß werden die Anträge im Anschluß an die Beweisaufnahme mündlich gestellt, zunächst vom Staatsanwalt, anschließend vom Angeklagten, sofern dieser anwaltlich vertreten ist, vom Verteidiger.

2006-12-10 08:03:53 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

Du mußt bei einem Antrag oder Schriftsatz als erstes den Rechtstreit angeben, um den es geht, also Partei A gegen Partei B. Dazu kommt noch das Aktenzeichen. Dann müssen Ort und Datum angegeben werden. Am Ende muß der Antrag oder Schriftsatz unterschrieben sein.
Natürlich müssen die Beweise angegeben werden. Als erstes schreibst du deine Behauptung und dann, wie du es Beweisen willst. Als Beweise sind zugelassen: Zeugenaussagen, Urkunden, Sachverständigengutachten, Augenschein und die persönliche Aussage der streitenden Parteien vor Gericht.
Als Urkunden gelten Verträge, Urkunden mit einem Notarstempel, aber auch Schecks oder Wechsel.
Wenn das Streitobjekt ein Gegenstand ist, den man nicht zu Gericht bringen kann, z.B. ein Haus oder Auto, dann wird ein Termin angesetzt, bei dem man sich das Streitobjekt anschaut. Das ist dann der Augenschein.

2006-12-10 07:56:20 · answer #3 · answered by kuchenmacher 6 · 1 0

Obwohl ich beruflich schon mit sowas zu tun hatte kann ich diese Frage nicht beantworten. Meinst Du direkt bei der Verhandlung oder vorher? Zivil- oder Strafrecht?
Am besten fragst Du nen Anwalt oder ne Rechtsberatung.

2006-12-10 07:42:09 · answer #4 · answered by skessa 4 · 1 1

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