Sie verjähren nach 2 Jahren.
Vorausetzung ist allerdings, dass in den 2 Jahren nichts hinzugekommen ist.
Sonst bleiben sie stehen und die neuen kommen auch hinzu.
2006-12-09 20:45:06
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answer #1
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answered by Peter P 4
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2 Jahre bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als fünf Jahre).
5 Jahre bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen. + bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen.
10 Jahre bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen. + bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.
Einträge und Punktestände sind nach Ablauf der Tilgungsfrist + einem Jahr gelöscht und nicht mehr nachvollziehbar.
2006-12-09 20:52:30
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answer #2
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answered by tamam 2
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nach 2 Jahren: Punkte aus Bußgeldentscheidungen
wenn in der Zeit keine neue Ordnungswidrigkeit (d.h. kein neuer Punkt) beim Zentralregister eingetragen wird,
spätestens nach 5 Jahren werden diese Punkte gelöscht
nach 5 Jahren: Einträge aus Verkehrsstraftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen. Bei Verboten oder Beschränkungen, ein Fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen. Bei Teilnahme an einem Aufbauseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung.
nach 10 Jahren: Bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.
Die Folgen der Punktezahl:
8 Punkte
Der Fahrer erhält eine schriftliche Verwarnung,
die ihn zu verkehrsgerechtem Verhalten auffordert
und den Besuch eines Aufbauseminars empfiehlt.
14 Punkte
Hat der Betroffene in den letzten 5 Jahren kein Aufbauseminar besucht,
erhält er die Aufforderung, ein solches Seminar zu besuchen.
Kommt er der Aufforderung nicht nach, verliert er seinen Führerschein.
Hat er in den letzten 5 Jahren bereits an diesem Seminar teilgenommen, wird er nur verwarnt.
18 Punkte
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, für wenigstens 6 Monate.
Um die Fahrerlaubnis wiederzubekommen, muß man sich
einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) stellen.
Verbesserung des Punktekontos:
Zur Senkung der Punktezahl kann man Seminare zur freiwilligen Fortbildung von Kraftfahrern besuchen
(Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer = ASP-Seminar),
die den Autofahrer ca. 250 Euro kosten.
Es gibt keine Abschlussprüfung, aber eine Teilnahmebestätigung.
Bei bis zu 8 Punkten
werden 4 Punkte gutgeschrieben
Bei 9 bis 13 Punkten
werden 2 Punkte abgezogen
Bei 14 bis 17 Punkten
kann man durch eine (andere) Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
2 Punkte gutgeschrieben bekommen
Abfrage des Punktestandes:
Der eigene Punktestand kann ausschließlich schriftlich,
per Fax oder persönlich beim Kraftfahrt-Bundesamt
abgefragt werden, also nicht per eMail oder Internet.
Dazu wird eine behördliche Identitätsbescheinigung bzw.
eine amtlich beglaubigte Unterschrift oder eine Kopie des
Personalausweises, des Passes oder des behördlichen Dienstausweises benötigt.
Die Bescheinigung bekommt man z.B. bei der Gemeinde/Behörde
des Wohnsitzes.
Die Auskunft zum Punktestand ist kostenlos,
die Faxnummer des Kraftfahrt-Bundesamtes lautet:
04 61 / 3 16 16 50 oder 04 61 / 3 16 14 95
2006-12-09 20:53:09
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answer #3
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answered by Anonymous
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Es kommt drauf an wenn nichts dazu kommt "normale" nach 2 Jahren und Punkte aus Straftaten z.b. Fahrer flucht nach 5 Jahren !!!!!!
2006-12-09 20:55:04
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answer #4
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answered by sachse2364 5
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Sollten binnen der bereits genannten 5 Jahre neue Punkte auftauchen, wird die Streichung gestrichen!
2006-12-10 08:50:13
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answer #5
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answered by Anonymous
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Punkte können nur einmal in 5 Jahren abgebaut werden.
Punkte bleiben, wenn keine anderen dazu kommen, 2 Jahre in der Kartei.
Nähere Informationen erteilt das jeweils zuständige Straßenverkehrsamt.
Eine Zeit lang war es möglich Punkte in Flensburg über Ebay auszutauschen aber inzwischen wird das von Ebay nicht mehr geduldet.
2006-12-09 21:58:49
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answer #6
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answered by oklahomagirl0 2
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Nach 2 Jahren sind die weg, nur in besonders schweren Fällen kann es bis zu 5 oder mehr Jahren dauern.
2006-12-09 21:19:10
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answer #7
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answered by angelpeter60 5
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Nach 2 Jahren wird gelöscht, aber nur wenn bis dahin keine neuen Punkte dazugekommen sind.
2006-12-09 21:04:13
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answer #8
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answered by Gnurpel 7
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Sie verjaehren nach 2 Jahren, wenn nichts hinzukommt.
Dann bist du punktefrei
2006-12-10 02:33:24
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answer #9
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answered by .War mal Nr. 2 7
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punkte in flensburg
verjaehren nach 5 jahren.
hab den fahrlehrer gefragt.
2006-12-09 20:43:31
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answer #10
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answered by Pollyvision 6
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