Nicht wenn Du vom ersten besuchten Arzt eine Überweisung bekommst!
2006-12-09 19:26:28
·
answer #1
·
answered by TamiS 5
·
0⤊
0⤋
Besuchst Du in einem Quartal einen Arzt wird die Praxisgebühr fällig. Dieser stellt Dir dann eine Quittung aus. Wenn Du diese Quittung hast (oder eine Überweisung) kannst Du einen anderen Arzt / Facharzt aufsuchen ohne nochmals die Praxisgebühr für dieses Quartal zu bezahlen.
Ausserdem sind Vorsorgeuntersuchungen auch befreit, wenn ich mich nicht irre.
2006-12-13 02:43:58
·
answer #2
·
answered by DrXMas 3
·
0⤊
0⤋
Wenn du den gleichen Facharzt wechselst, dann ja.
2006-12-13 02:28:50
·
answer #3
·
answered by fee 1
·
0⤊
0⤋
Ich deke du muÃt zahlen, denn nur mit einer überweisung braucht man die 10 € nicht zu zahlen. Wenn du aber deinem arzt sagst, daà du ÃW zu einem anderen Hausarzt willst ist er nicht verpflichtet dir eine auszustelle, denn auch die kassen sind der ansicht, daà eine 2. Meinung nicht kostenlos sein darf. Was anderes wäre, wenn du den WOhnort wechselst, dann kann der Hausarzt dir eine ÃW geben. Da auf der ÃW der arzt zu dem es überwiesen wird draufsteht, kannst auch nicht hingehen und es ändern, z.B. vom GYN auf HA, das wäre Urkundenfälschung und die Praxis nimt diesen schein nicht an.
2006-12-10 09:47:40
·
answer #4
·
answered by edelblume 5
·
0⤊
0⤋
ohne überweisung ja das sind denn nochmals 10 euro
2006-12-10 03:48:31
·
answer #5
·
answered by Nennt Mich Gott 3
·
0⤊
0⤋
Bei Arztwechsel wird die Praxisgebühr erneut fällig.
Die Krankenkassen schauen nämlich nur, welcher Patient bei welchem Arzt war. Dann wird geschaut, ob das ein Folgebesuch ist oder ob eine Ãberweisung vorliegt. Trifft beides nicht zu, müssen für diesen Patienten vom Arzt 10€ überwiesen werden. Deshalb muÃt Du dann beim neuen Arzt bezahlen.
Ausnahmen sind nur Arztwechsel innerhalb einer Gemeinschaftspraxis (also mit der selben Vertragsarzt-Nummer) und Arztbesuche bei Kollegen, für die man vom Hausarzt eine Ãberweisung bekommen hat, aber auch hier gilt dann wieder die Quartalsregelung: hohlt man sich beispielsweise für das Quartal 4/2006 eine Ãberweisung zum Orthopäden und geht erst im Quartal 1/2007 hin, ist die Ãberweisung ungültig, man muà entweder 10€ Praxisgebühr beim Orthopäden zahlen oder sich eine neue Ãberweisung holen (hier werden dann natürlich auch wieder 10€ fällig, "lohnt" sich dann aber eher, wenn man im Laufe des Quartals nochmal zum Hausarzt muÃ).
2006-12-10 03:46:07
·
answer #6
·
answered by Chris 3
·
0⤊
0⤋
Wen der Hausarzt innerhalb eines Quartals gewechselt wird,wird noch einmal eine Praxisgebühr erhoben,nicht aber bei einer Überweisung zu einem Facharzt vom Hausarzt!
2006-12-10 03:39:51
·
answer #7
·
answered by eisvogel 4
·
0⤊
0⤋
ne wenn du im Quartal wechslest, nicht .Lass dir aber eine Überweisung ausstellen vom vohrigen Arzt, kannst ja sagen falls die fragen,,da kommst du besser hin..eigentlich brauchst du gar nichts sagen.Und wenn du schon bei einen anderen bezahlt hast , kannst du dir das wiederholen vom vorigen
2006-12-10 09:02:21
·
answer #8
·
answered by Anonymous
·
0⤊
1⤋
Hi,
Wenn du beim Hausarzt warst,dann gebt er dir noch einen überweisungsschein und da brauchst keine 10 eur gebühr mehr bezahlen ..Gehe hin zum doc und er stellt es dir aus..Alles gute
Gruss
Daisy
2006-12-10 03:53:12
·
answer #9
·
answered by Daisy 5
·
0⤊
1⤋
Wenn du eine Nachweis hast das Du deine Praxisgebühr bezahlt hast,dann musst du nicht noch mal bezahlen.Es ist aber anders wenn du ins Krankenhaus musst,dort wird die Gebühr noch mal fällig egal ob du schon bezahlt hast........................
2006-12-10 03:47:29
·
answer #10
·
answered by Appelpie 5
·
1⤊
2⤋