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Der Vermieter will das spielen der Kinder im Hof verbieten weil sie angeblich zu laut sind. Er drohte sogar mit Kündigung.
Darf er das?

2006-12-09 02:58:15 · 14 antworten · gefragt von FrauFusspflege 2 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

14 antworten

Ich glaube er kann Mittagsruhezeiten "anordnen" aber das Spielen ganz verbieten wohl nicht. Wende dich sicherheitshalber doch mal an den Mieterbund, die können genaueres sagen.

2006-12-09 03:02:21 · answer #1 · answered by fairyofnorth 5 · 0 0

Sicherlich ist die Rechtsprechung sehr vielfältig und auch unterschiedlich. Eine Nutzung von Ziergärten ist sicherlich auch zu verneinen. Andere Einschränkungen müssen bezüglich der Rechtsmißbräuchlichkeit geprüft werden insbesondere wenn deren Einhaltung als Schikane angesehen werden muß.

Der Link in meiner ersten Antwort enthält auch in der Regel ein Hinweis auf die entsprechende Rechtsprechung.

Hier noch einige mehr:
Kinder dürfen auf dem Zufahrtsweg einer Wohneigentumsanlage oder auf Garagenhöfen spielen, solange sie ihre Spielgeräte dort nicht aufstellen oder liegen lassen.
Das hat das Kammergericht Berlin entschieden. Eine Eigentümerpartei hatte zwei Mädchen im Alter von acht und vier Jahren verbieten wollen, gelegentlich auf dem Zufahrtsweg zur Wohnanlage zu spielen. Dies sei kein Kinderspielplatz, argumentierten die Kläger.
Die Kammer entschied jedoch dagegen. Der Eigentümerpartei erwachse „kein über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehender Nachteil“, wenn die Kinder auf der Zufahrt spielten, so die Urteilsbegründung.
Dies gelte ebenso für spielende Kinder in Garagenhöfen. Die Wohnungseigentümer müssen außerdem auf spielende Kinder Rücksicht nehmen, entschied das Gericht. (Az: 24 W 1107/98, Kammergericht Berlin)

Kinder dürfen in einem Gemeinschaftsgarten eines Mehrfamilienhauses spielen. Der Lärm, den sie und ihre Freunde dabei machen, verstößt nicht gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zwischen Nachbarn. (LG Heidelberg, 23. 10. 1996 - 8 S 2/96)

Benutzung eines Innenhofs als Spielplatz für Kinder einer Mietpartei als vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache (LG Berlin, Urteil vom 16.01.1986 - 61 S 288/85)
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2006-12-09 11:09:35 · answer #2 · answered by Anonymous · 2 1

nach neustem Recht leider ja, sofern die Mehrheit der Mitmieter das verlangt. Aber bekanntermaßen sind in unserem Staat die Rechte von Hunden und Katzen wichtiger als die der Kinder, oder warum sonst stirbt Deutschland aus?

2006-12-13 07:49:28 · answer #3 · answered by augustle 4 · 0 0

ja darf er ein hof ist kein kinderspielplatz und wenn sich mieter beschwert haben dann mit recht.
so traurig das auch ist muss man trotzdem auch das verstehen.
z.b.gibt es ja schichtarbeiter die tagsüber schlafen müssen.
oder alte und kranke dieruhe brauchen.
so hat alles zwei seiten und jedem recht machen geht einfach nicht.
ich finde das hat nichts mit kinderfeindlich zu tun.
grüsse ingrid

2006-12-13 04:57:51 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

ist doch klar beim einigen sehen Tiere besser an als Kinder und beim solchem, gehört er in Wald dort wo keiner ihn nicht stört, für mich ist er ein Idiot den er kann nicht nachvollziehen wo er klein war und auch gespielt hat

2006-12-13 04:43:17 · answer #5 · answered by mond 3 · 0 0

Nein, daß darf er nicht.
Wenn man streng nach dem Gesetzt geht, dann gibt es nicht mal eine Mittagsruhe, Die gesetzlichen Ruhezeit ist zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens. Die Mittagsruhe zwischen 12 und 15 Uhr gibt es gesetzlich nicht.

2006-12-09 14:37:41 · answer #6 · answered by kuchenmacher 6 · 0 0

Ich meine das er das nicht darf . Die Ruhezeiten sind natürlich einzuhalten. Was steht denn in deinem Mietvertrag? Könnt Ihr den Hof nutzen? Ansonsten versuch es mal beim Mieterbund die können Dir auf jedenfall erzählen

2006-12-09 12:20:36 · answer #7 · answered by wiebkeguelen 1 · 0 0

Nein, Kinderlärm ist niemals zu verbieten. Kannst deinen Vermieter auslachen.

2006-12-09 11:51:17 · answer #8 · answered by kooky 2 · 0 0

ich würde sofort in deinen ortsansässigen Mieter-Verein eintreten. Rechtsschutz, Beratung, Information... alles für nen monatlichen günstigen festpreis.

2006-12-09 11:14:21 · answer #9 · answered by der_pferd_horst 4 · 0 0

Nein,darf er nicht.Kindergeschrei,oder wies auch immer genannt wird ist kein Kündigungsgrund .Warscheinlich haben sich Mitmieter beschwert.Ich finde es furchtbar bei uns in Deutschland,daß Kinder manchmal schon fast diskriminiert werden.Kinder sind unsere Zukunft.Man sollte dies fordern,und nicht noch den kleinen den Mund zukleben.Ich höre Kinder gerne spielen.Kinder verstellen sich nicht.Aber manche wollen warscheinlich haben,daß Sie sich verstellen wie wir Erwachsene,die sich manchmal nicht mehr trauen in Öffentlichkeit fröhlich zu sein,und Ihre Gefühle zu zeigen.

2006-12-09 11:12:27 · answer #10 · answered by Andrea B 2 · 0 0

Die Mittagsruhe ist einzuhalten,das ist überall so!

2006-12-09 11:07:22 · answer #11 · answered by Anonymous · 0 0

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