Mein Ex-Mochte-Gern-Arbeitgeber hat mich bei der Polizei angezeigt, mit der Behauptung, ich hätte ihn betrogen (geld von der Bank abgezweigt und so ein Zeugs). Stimmt zwar nicht, er behauptet aber, Dokumente zu besitzen, die das belegen *pah!* Soviel ich weiß, hat er meine Unterschrft gefälscht. Auf alle Fälle ist der eigentliche Betrüger er selbst, da er dort sehr viele kurdische Auslädnder schwarz arbeiten lässt und die Kranken- als auch die Sozialversicherungen nach strich und faden betrügt, gilt auch für das finanzamt. Was mache ich aber, wenn ich meine unschuld nicht beweisen kann? Komme ich dann in den Knast? (Es geht um ca. 7000€!). Aber ich war es doch gar nicht! und wie kann ich Polizei auf die spuren dieses Arschloc.... bringen?
Besten Dank.
Viele Grüße.
2006-12-08
05:24:12
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10 antworten
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gefragt von
Anonymous
in
Politik & Verwaltung
➔ Polizei
Meine geschichte stimmt, nur ist dieser HELD (so nene ich ihn jetzt mal) seh rgut organisiert, der macht im Betreib seine eigenen Gesetze (Gesetzliche Urlaubsbestimmungen?? Pfeiff ich drauf, ihr kriegt alle 11 Tage Urlaub im Jahr und fertig! Ausserdem steckt ja der Steuerberater mit denen unter einer Decke und es war bisher kein Problem, falsche Rechungen und Lieferscheine zu organisieren. Auch wenn jetzt einer denkt, dass meine Geschichte nicht stimmen mag, ist aber so! Auch weiß ich selber gar nicht, wie ich mit so einem Schwindel umgehen soll, ich selbst könnte dem Kerl einfach nur eine reinscheuern....
Dennoch danke für alle (!) Ratschläge...
2006-12-08
07:10:10 ·
update #1
Mit einem Rechtsanwalt bist Du auf der sicheren Seite und den brauchst Du auch wenn es vor Gericht geht. Gefälschte Unterschriften können auf Antrag sehr schnell via Gutachten als solche entlarvt werden. Was Schwarzarbeit angeht, so genügt eine anonyme Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt, auch Krankenkassen und Sozialversicherung lassen da mit sich nicht spassen. Die Anzeige an sich hat nicht viel zu sagen, Du bekommst eine Vorladung der Polizei, welche Du wahrnehmen kannst, nicht musst und kannst Deine eigene Sicht der Dinge zu Protokoll geben. Würde ich an Deiner Stelle gleich zur Gelegenheit einer Gegenstrafanzeige, wegen Beleidigung bzw. übler Nachrede nutzen. Je nach Beweislage entscheidet dann die Staatsanwaltschaft, ob der Anzeige stattgegeben und Klage erhoben wird. Bei nicht ausreichenden oder "mageren" Beweisen wird keine Klage erhoben, die Ermittlungen eingestellt und der Strafanzeigensteller auf den Privatklageweg hingewiesen, was ihm aber auf jeden Fall wundervoll hohe Kosten einbringen wird. Ist die Beweislage strittig, dann wird zugunsten des Angeklagten entschieden und der Kläger hat sämtliche Kosten und Auslagen zu übernehmen.
MfG Lucy
2006-12-08 05:55:06
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answer #1
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answered by Lucy B 6
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Setze dich mit einen Rechtsanwalt in Verbindung,
dieser Konflickt scheint nicht so einfach loesbar zu
sein, deshalb, einen Rechtsanwalt oder Gewerkschaft
2006-12-08 14:00:05
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answer #2
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answered by .War mal Nr. 2 7
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Sowohl beim Amtsgericht als auch bei Polizeibehörden
größerer Städte gibt es Beratungsstellen.
Dringend aufsuchen, würde ich raten!
Um die Frage grundsätzlich zu beantworten:
Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren gibt es für Betrug.
Bzgl. der Sache mit den Arbeitnehmern würde ich mal mit dem Arbeitsamt Kontakt aufnehmen. Vielleicht freuen die sich über die Informationen.
Ich drücke die Daumen.
2006-12-08 13:48:02
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answer #3
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answered by wolfi_112 3
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Diese Fragen solltest Du dringend einem Rechtsanwalt vorlegen. Hier bei YC hast Du es (meistens wenigstens) mit Laien zu tun, die für so konkrete Fälle wohl kaum der richtige Ansprechpartner sind.
Viel Glück!
2006-12-08 13:40:54
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answer #4
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answered by Thoreau 3
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zeig ihn offiziell wegen verleumdung, urkundenfälschung und rufschädigung an. mach anonym eine anzeige bei dem finanzamt, dem arbeitsamt und den krankenkassen wegen illegaler beschäftigung von ausländern.
wenn die unterschrift gefälscht ist, läßt sich dies auch nachweisen.
2006-12-10 12:32:44
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answer #5
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answered by blueeyeddevilslf 4
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1. Die Fälschunmg des Unterschrifts kann immer bewioesen werden. Kein einziger Mensch aus dieder Planet kann zwei mal die gleiche Unterschrit machen.
2. Du kannst ihn auch anzeigen, dass er Schwarzarbeiter hat. Das ist genug schlimm.
2006-12-09 18:16:28
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answer #6
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answered by Leony 7
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Ich an deiner Stelle würde mich an einen Rechtsanwalt (RA) wenden.
STEFFEN M hat recht: Wenn die Unterschrift gefälscht ist, läßt sich das nachweisen, du mußt eine Unterschrift von dir abgeben und dann kann man (mit gerichtlicher Hilfe) beweisen, das diese falsch ist!
Unter Quelle sind einige interessante Links aufgeführt!
In Sachen Schwarzarbeit ist der 2. Link interessant, demke ich!
2006-12-11 11:49:29
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answer #7
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answered by tim h 3
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du brauchst nichts zu beweisen am anfang er muss erst beweisen dass das wahr ist was er dir vorwirft. dein nächster schritt soll eigentlich sein dass du dich als unschuldig bekennst und so treibst du ihn dazu deine von ihm gefälschte unterschrift als beweismittel vorzulegen und sobald er das macht hast du ja gewonnen weil es ist ja einfach zu beweisen dass das nicht deine unterschrift ist. und so kannst du ihn ja anzeigen wegen ungerechter beschuldigung und eine entschädigung verlangen.es wäre auch nicht schlecht einen anwalt auf deiner seite zu haben und pass auf dich gut auf kurden können gefährlich sein .
2006-12-11 20:53:43
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answer #8
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answered by tarek s 2
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etwas stimmt an deiner Geschichte nicht . was du ja nicht gemacht hast ist Unterschlagung und kein Betrug und wenn dein Arbeitgeber so viel Dreck am Stecken hat , wie du sagst wird er sich hüten die Polizei ein zuschalten , denn dann läuft er Gefahr auf zufliegen ,und ich glaube nicht , daß er so dumm ist . Überdenke deine Geschichte nochmal .
2006-12-08 14:55:47
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answer #9
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answered by guardedsecret 4
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jo denn mal viel spass in reukliz schöne grüsse an walter
2006-12-08 13:54:45
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answer #10
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answered by Nennt Mich Gott 3
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