Es gibt den Gesetzlichen Arbeitsvertrag der ist auch ohne Papier gültig. Wie lange wartest du schon?
2006-12-07 05:45:21
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answer #1
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answered by filos 4
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also ich habe meinen Arbeitsvertrag innerhalb von 5 Tagen erhalten.
Mein Arbeitgeber hat gesagt "das heutzutage alles schriftlich und nachweisbar sein sollte. Der Kontoauszug kann auch bestätigen das du zwar Geld bekommen hast aber es kann auch heißen das du "Schwarzarbeit" gemacht hast." Die Behörden fragen auch danach. ich musste auch mein Arbeitsvertrag vorlegen. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
2006-12-07 07:46:51
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answer #2
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answered by Anonymous
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.. es gelten dann die gesetzlich festgelegten dinge .. wie z.b. kündigungsfristen u.s.w. ...
2006-12-07 07:32:06
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answer #3
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answered by Anonymous
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Bei mir war es umgekehrt ich habe den Bewusst nicht unterschrieben. Es wurde vergessen und trotzdem habe ich dort 13Jahre gearbeitet.
In einem Kleinbetrieb kann Dein Fall schon mal vorkommen. Da muss sich der Chef um das hinterletzte selbst kümmern und denkt :Die rennt mir jetzt schon nicht weg.
In einem größeren Betrieb wo jemand extra für das Personalbüro arbeitet würde ich mir schon Sorgen machen. Nach 14 Tagen ist fertig mit Lustig.
2006-12-07 06:15:36
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answer #4
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answered by bollaug 4
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Auch ein mündlich abgeschlossener Arbeitsvertrag ist ein gültiger Arbeitsvertrag. Bei Meinungsverschiedenheiten haben es aber Arbeitnehmer und Arbeitgeber schwer, zu beweisen, was tatsächlich vereinbart worden ist. Um diesen Schwierigkeiten zu begegnen, hat der Gesetzgeber jeden Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich zu bestätigen (§ 2 Nachweisgesetz), wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde.
Der Mindestinhalt der Niederschrift der Arbeitsbedingungen ist gesetzlich geregelt. Diesen Mindestinhalt muss auch ein schriftlicher Arbeitsvertrag haben. Hat er diesen nicht, muss der Arbeitgeber zusätzlich eine Niederschrift der Arbeitsbedingungen aushändigen.
Mindestinhalt Arbeitsvertrag/Niederschrift:
Name und Anschrift des Arbeitgebers;
Name und Anschrift des Arbeitnehmers;
Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses;
bei einem befristeten Arbeitsverhältnis die vorhersehbare Dauer, also das Ende der Befristung;
Arbeitsort;
Bezeichnung oder allgemeine Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit;
Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts, einschließlich der Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Entgeltsbestandteile;
Fälligkeit des Arbeitsentgelts und seiner sonstigen Bestandteile;
vereinbarte Arbeitszeit;
Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs;
Kündigungsfrist;
Hinweis auf Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden.
Ändern sich die Vertragsbedingungen, muss der Arbeitgeber dies spätestens einen Monat nach Eintritt der Änderungen schriftlich mitteilen. Diese Verpflichtung entfällt bei einer Änderung gesetzlicher Vorschriften, von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.
2006-12-07 06:02:58
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answer #5
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answered by Chilluminati pétillante ¸.•*´¨♥ 7
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Ich weis nicht ob es da Richtlinien gibt, aber du solltest auf jeden Fall " Sanften Druck" auf ihn ausüben, viele Chefs lassen heutzutage ihre Arbeiter auf einen Vertrag warten, falls sie ihnen doch nicht gefallen, nie einen Arbeitsvertrag gegeben zu haben.
Aber ich denke wenn du die Probezeit von 3 Monaten hinter dir hast,
solltest du dir nicht allzugrosse Sorgen machen, was nicht heisst das du "Narrenfreiheit" hast!
Geh auf jeden Fall nochmal hin, und sage ihm z.B: Du möchtest dir etwas auf Raten Kaufen, wofür du allerdings deinen gültigen Arbeitsvertrag benötigst, hab ich auch mal so gemacht, hat geklappt!
Viel Erfolg!
2006-12-07 05:56:44
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answer #6
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answered by Tarek M 3
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Es gelten auch mündliche Arbeitsverträge,manche Chefsl assen sich soviel Zeit,bis sie in vergessenheit gereaten,bleib dran,ist in der heutigen Zeit wichtig,besonders dann,wenn es Probleme gibt.
Ein Zeitlimit ist mir nicht bekannt
Manche Firmen,besonders kleinere Familienbetriebe,
machen gar keine.
Wenn du aber ausgemacht hast ,das es einen geben soll, musst du einfach immer mal wieder höflich nachfragen
2006-12-07 05:54:21
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answer #7
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answered by nusstoertchen 5
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Vertrag ist Vertrag, auch ohne Papier. Natürlich ist es besser wenn etwas schriftlich fixiert wurde. Chef's sind oft in Zeitnot, da stellen sie solche gerne Dinge hintenan. Aber nach vier Wochen solltest Du schon mal nachfragen dürfen, meine ich.
2006-12-07 05:50:59
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answer #8
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answered by Anonymous
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hast du eine zusage bekommen? habt ihr alles ausgehandelt? bist du eingestellt? gehst du jeden tag zur arbeit? wenn keinen arbeitsvertrag vorliegt, dann gilt der vertrag als für unbestimmte zeit abgeschlossen...
du hast leider zu wenig verraten
2. Antwort:
Also, du muss ihm sagen, du brauchsr den Vertrag, um beider Bank einen Kredit zu beantragen, oder egal ...finde eine Entschuldigung.
Es gibt kein Recht auf einen schriftlichen Vertrag, aber......
1.Du sollst dich sofort mit deiner Krankenkasse in Verbindung setzen und nachfragen, ob dort schon eine Anmeldung gelaufen ist. Der AG hat zwar 4 Wochen Zeit dich anzumelden, allerdings solltest du auf diesem Wege relativ sicher sein, nicht wegen Schwarzarbeit verdonnert zu werden (die Kasse könnte als Zeuge dienen).
2. Ich sagte, dass es kein Recht auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt, jedoch gibt es das Nachweisgesetz.
Da heißt es:
§ 1 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer, es sei denn , daß sie nur zu vorübergehender Aushilfe von höchstens einem Monat eingestellt werden.
§ 2 Nachweispflicht
(1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen:
1. der Name und die Anschrift der Vertragsparteien,
2. der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses,
3. bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses,
4. der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, daß der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann,
5. eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit,
6. die Zusammensetzung und die Höhe es Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit,
7. die vereinbarte Arbeitszeit,
8. die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs,
9. die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses,
10. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.
2006-12-07 05:47:12
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answer #9
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answered by Anonymous
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Wenn ein Arbeitsvertrag nicht innerhalb einer Woche bei Dir landet, würde ich mir an Deiner Stelle ernsthafte Sorgen machen. Auf jeden Fall würde ich nach dieser Zeit anrufen und nachfragen, auch wenns vielleicht schwer fällt. Aber Du musst ja wissen, wo Du dran bist. Hoffentlich musst Du keine Enttäuschung erfahren. Ich drück Dir die Daumen!
Dein Nachtrag: In den letzten beiden Firmen habe ich auch ohne Vertrag gearbeitet (wurde lange Zeit vergessen zu schreiben, und irgendwann wars mir auch egal, weil alles glatt lief). Durch Bezahlung Deines Gehaltes kannst Du nachweisen, dass Du in der Firma angestellt bist. Und außerdem gelten auch für Arbeitsverhältnisse ohne schriftlichen Vertrag alle gesetzlichen Regelungen. Solltest Du mit Deinem Chef zusätzliche Dinge vereinbart haben, würde ich auf jeden Fall auf einen Vertrag pochen, sonst steht nachher vielleicht Aussage gegen Aussage.
2006-12-07 05:47:01
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answer #10
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answered by nachtigall 5
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