Wie immer: Der gleiche, der auch Vorfahrt gehabt hätte, wenn es nicht kracht. Vorfahrt ist ein Recht, das man nicht erst durch Unfall erwirbt. ;-)
Abgesehen davon: Die Vorfahrtsregeln sind hier nicht vorrangig, da sie den Verkehr auf Kreuzungen verschiedener Fahrspuren regeln. Dein potentieller Unfallgegner in obigem Beispiel befindet sich aber auf Deiner Fahrspur. Also muss er Sorge tragen, dass er den Verkehr hinter sich nicht gefährdet und Du, dass Du nicht fahrlässig auf den Verkehr vor Dir (rückwärts oder nicht) auffährst. Wer rückwärts über eine Kreuzung fährt, handelt immer grob fahrlässig, egal ob und mit wem er dabei zusammenstößt. Ob und wo das explizit in der Straßenverkehrsordnung geregelt ist, dass kann ich Dir aus dem Stehgreif indes nicht sagen.
2006-12-07 03:58:20
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answer #1
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answered by S. C. Harper 3
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Nein auch ein Rueckwaertsfaher hat die Verkehrsregeln
zu beachten.
2006-12-07 11:46:25
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answer #2
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answered by .War mal Nr. 2 7
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du hättest vorfahrt gehabt, da sich ein rüchwärts fahrender davon zu überzeugen hat, das er gefahrlos rückwärts fahren kann.
in der regel wird in deutschland vorwärts gefahren...
was wäre gewesen, wen du rechts abgebogen wärest??? hatte er einen einweiser??? braucht er aber...
generell ist ein rückwärtsfahren im kreuzungsbereich verboten, außer, man kann ein grundstück nicht anders erreichen.
vorfahrt hin und her, es gibt sie nicht generell. dir wäre eine teilschuld sicher gewesen, da du deine geschwindigkeit so zu wählen hast, das du jederzeit gefahrlos anhalten kannst.
der rückwärtsfahrer hätte aber die hauptschuld bekommen, da er grob fahrlässig in den straßenverkehr eingegriffen hat.
2006-12-09 09:11:22
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answer #3
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answered by blueeyeddevilslf 4
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Derjenige, welcher Rückwärts fährt hat Schuld. Mir ist vor kurzem einer rückwärts vorn rein gekracht, hab extra die Polizei geholt da ich mir auch nicht sicher war.
2006-12-07 11:54:50
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answer #4
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answered by Poison26 3
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von rechts- egal wie rum
2006-12-07 11:46:06
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answer #5
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answered by Icke 4
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Wenn das rechts vor links war, dann hat ein rückwerts fahrendes Fahrzeug wohlmöglich auf der RECHTEN Fahrbahnseite Vorfahrt.
Sonst hätten es ja die Russischen Autobumser - Banden echt leicht gehabt.
Weil man manche "Rechts vor Links - Kreuzungen" sowieso schwer einsehen kann. Und wenn dann einer noch auf der linken Seite - und zudem Rückwerts - fährt, dann ist ja ein Unfall programmiert.
In jedem Fall darf man auch bei Vorfahrt nicht so einfach in eine Kreuzung und in ein anderes Auto hineinfahren.
Man darf den Verkehr nicht gefährden.
Und ganz oben in der STVO steht:
"Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Also, diese "ichhabeVorfahrt undrammealle derRichterhat mirschonzweimal rechtgegeben" -Mentalität mancheiner/m ist eigentlich eine Straftat.
Auch, wenn die Polizei manchmal einfach schlecht ist und Richter und Staatsanwalt, sowie Rechtsanwalt zwar eine Gelie Zeit bei der Uni hatten, aber nichts gelernt haben.
DK
2006-12-08 11:25:54
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answer #6
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answered by Anonymous
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Nein ein rückwärts fahrendes Auto hat n i e Vorfahrt sondern die Pflicht (natürlich der Fahrer - grins) besondere Sorgfalt walten zu lassen .
2006-12-07 18:27:32
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answer #7
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answered by Anonymous
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Rückwärtsfahren ist im Straßenverkehr nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Wer z. B. rückwärts ohne Einweisung in eine Straße einfährt, hat automatisch Schuld, zumindest die Hauptschuld.
Oder sollte deine Frage lustig sein? Da sie es aber nicht ist, soll sie wohl doch ernst gemeint sein.
2006-12-07 11:53:01
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answer #8
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answered by Anonymous
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Die einzige Bedingung, die erfüllt sein muß, um Vorfahrt zu haben, ist, ein Fahrzeug zu fahren. Ob nun vorwärts oder rückwärts spielt daher keine Rolle. Theoretisch hat man auch auf dem Dach rutschend Vorfahrt.
Da Rückwärtsfahren jedoch besonders gefährlich ist, wurde dafür der Gefährdungsausschluß geschaffen. Rückwärtsfahrend erhält man deswegen immer mindestens eine Teilschuld.
Bei einem Unfall mit einem vorfahrtberechtigtem Rückwärtsfahrer wird es deswegen auf eine Haftungsteilung hinauslaufen. Und beide bekommen, wenn sie denn gerufen wurde, von der Polizei einen Strafzettel obendrauf.
2006-12-08 02:59:19
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answer #9
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answered by soreiche 4
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Der rückwärtsfahrer hätte die Vorfahrt gehabt.
2006-12-07 12:41:49
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answer #10
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answered by löwin 4
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