Ist etwas heikel - laut Gesetz darf der Kinderwagen da stehen, wenn der Mieter keine andere Stellmöglichkeit hat. Egal, was in der Hausordnung steht!
Denn (an die Daumen-runter-Drücker besonders gerichtet): Im Haus MUSS lt. Gesetz Platz geschaffen werden für einen Kinderwagen (aber auch bspw. einen Rollstuhl od. Gehhilfen). (Es gibt bereits genügend Urteile dazu - sie stützen sich alle auf § 535 BGB, § 550 BGB u. § 13 Abs 2 WoEigG, § 15 Abs 3 WoEigG)
Aber: Er darf logischerweise keinen Fluchtweg blockieren. Und er darf da nur stehen, solange er niemanden belästigt od. behindert. Und da käme man dann auf den Zettel zu sprechen, denn offensichtlich fühlt sich jemand belästigt. (Kellertreppe ist auch immer so ein Thema - kann man Fahrräder noch problemlos aus dem Keller holen? etc.)
Du kannst es hier noch einmal überprüfen, mit Urteilen, etc. (etwas hinunterscrollen, ca. unteres Drittel der Seite): http://www.kinderinfo.de/rechte/mieter.htm
http://123recht.de/forum_topic.asp?topic_id=69496
Am besten wäre es wirklich, mit den anderen Mietern über das Problem zu sprechen.
2006-12-07 03:29:32
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answer #1
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answered by tippfeler 6
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Der Schreiber des Zettels hat unrecht. Ein Kinderwagen gehört in den Sperrmüll entsorgt, nicht in die Mülltonne.
Aber sonst: Bewegliche Gegenstände oder feste Hindernisse haben in Treppenhäusern nichts zu suchen aus Gründen der Unfallprävention und als Fluchtweg im Brandfall.
"Lächerlich!" werden jetzt viele denken, "der Fluchtweg wird auch nicht länger, wenn ich um den Kinderwagen drum herum gehe". Stimmt. Aber es gibt keinen Hausbrand ohne Rauch. Und der Rauch zieht sicher zuerst ins Treppenhaus. Da kann das Feuer noch drei Etagen weit weg sein, sehenden Auges wird schon nach kürzester Zeit keiner mehr zur Haustür kommen. Deshalb muss man jeden Fluchtweg mit geschlossenen (!) Augen auf Tauglichkeit betrachten. Man würde sich im Ernstfall an der Wand oder am Geländer entlang tasten. Einmal gestolpert, verliert man die räumliche Orientierung, was i.d.R. den Tod bedeutet (Bewusstlosigkeit und Tod durch CO-/CO2-Vergifftung).
Leider deutet die Wortwahl der Zettelbotschaft aber auf Hass hin, weniger auf Sorge.
2006-12-07 04:46:54
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answer #2
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answered by S. C. Harper 3
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Kinderwagen,Schuhschränke,Fahrräder und dergleichen haben nichts in einem Treppenhaus verloren,sie behindern die Fluchtwege in einem Brandfall.Müsste eigentlich in deiner Hausordnung stehen.
2006-12-07 02:21:08
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answer #3
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answered by Arnold Layne 3
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es ist kein scherz,schon aus brandschutztechnischen gründen sind gänge freizuhalten
2006-12-07 02:20:47
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answer #4
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answered by Anonymous
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meiner steht auch immer in flur unten neben der tür bei mir hat noch keiner was gesagt gut da stehen auch mehrere aber mein vermieter sagt nur solange es die nachbarn nicht stört . sprech mit deim vermieter und vergewissere dich das es auch von ihm kommt und nicht von einem nachbarn.
meistens lässt sich alles mit einem persönlichen gespräch klären
2006-12-07 03:54:29
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answer #5
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answered by mausi&schatzi 6
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unseren Kinderwagen stellen wir in unsererem Flur in der eigenen Wohnung ab und nachdem ich 8 Stufen zwecks defekter Treppenhausbelauchtung und einem Kinderwagen zurückgelegt habe und 2 gebrochene Rippen mich wochenlang ärgerten, kann ich den bösen Zettel verstehen.
Lutz
2006-12-07 02:29:02
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answer #6
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answered by Lutz M 1
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Also, dieser Zettel ist absolut unfreundlich. Der Kinderwagen darf im Hausflur stehen, muß aber so stehen, daß er niemanden behindert. Notfalls muß dir dein Vermieter oder die Hausverwaltung einen leichtzugänglichen Stellplatz zuweisen, an dem du keine Probleme hast, dein Kind in den Kinderwagen reinzusetzen und rauszuholen.
2006-12-07 02:28:22
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answer #7
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answered by Anonymous
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lol ja so ein zettel würde ich dir auch am kinderwagen machen denn ein kinderwagen hat da nix zu suchen.Ob es verboten ist das hat glaube ich der vermieter zu bestimmen.Aber hier bei uns ist es genauso irgend eine frau hier im haus stellt ihr kinderwagen immer an der kellertreppe direkt neben den eingang so wie du es auch gemacht hast ja und wir kommen durch den blöden kinderwagen nie an unseren briefkasten.Das hat mich mal so dermassen geärgert das ich den kinderwagen die kellertreppe runter rollen lassen haben weil der da einfach nur im weg steht und absolut nix verloren hat.
2006-12-07 02:27:54
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answer #8
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answered by Nennt Mich Gott 3
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wenn du keinen Keller hast wo du ihn rein stellen kannst dann darf er im Flur stehen bleiben aber so das er die mit Mieter nicht stört und sie noch dran vorbei laufen können und auch die Tür noch aufmachen können ohne ihn weg schieben zu müssen aber ich rate dir ließ noch mal dein Mietvertrag ob du was im Flur hin stellen darfst wenn es erlaubt ist können sie dir nichts der fluchtweg muss aber frei bleiben darauf musst du achten
2006-12-07 21:51:29
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answer #9
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answered by ? 2
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bei dir hängt wenigstens ein zettel bei mir wird der kinderwagen zerstört.
in der regel musst du dich sofort mit deinem vermieter/rin auseinandersetzen das es / sie den sachverhalt kennt und evt. auch einschreiten kann.
meine vermieterin hat sich mit den mietern auseinandergesetzt und siehe da seit dem gehts.
2006-12-07 21:37:09
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answer #10
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answered by sweet_mouse76 2
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Kinderwagen im Treppenhaus ist verboten wegen Brandgefahr und bei dein Nachbar der dir den Brief schrieb traue ich es zu das er ihn ansteckt.
Stelle dein Kinderwagen in Keller oder in deine Wohnung und hänge ebenfalls ein Brief ins Treppenhaus worin du schreibst,das einzige was versifft ist das ist das asoziale verhalten von Ihn bzw Ihr von wem auch der Brief stammt und feige dazu das verhalten man kann auch persönlich zum Nachbar gehen wenn er probleme mit was hat.
Ich hasse Kinderhasser.
Und dann fragt sich Vaterstaat warum wir so wenig Kinder in die Welt setzen.
Lass dir nichts gefallen
2006-12-07 04:13:39
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answer #11
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answered by Löwin 4
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