Im Führungszeugnis werden - glaube ich - nur Einträge vorgenommen, wenn Du rechtskräftig verurteilt worden bist. Ob es nach dem Klauen von einem Kaugummi zu einer Gerichtsverhandlung kommt, wage ich zu bezweifeln.
2006-12-06 23:41:20
·
answer #1
·
answered by Anonymous
·
1⤊
0⤋
Nein wird es nicht. Das ist ein Kavaliersdelikt und wird nicht in deinem polizeilichen Führungszeugniss eingetragen
2006-12-07 07:43:10
·
answer #2
·
answered by Anonymous
·
2⤊
0⤋
Einträge im polizeilichen Führungszeugnis gibt es nur, wenn Du zu einer Geldstrafe über 90 Tagessätzen oder, äquivalent, zu einer Freiheitsstrafe ab 3 Monaten verurteilt worden bist.
Es gibt allerdings zwei verschiedene Arten von Führungszeugnissen. Das eine ist das, was die Polizei an Deinen Arbeitgeber rausrücken muss, da gilt das, was ich geschrieben habe. Das andere ist behördenintern; und da steht ALLES drin, sogar die kleinste Ordnungswidrigkeit.
2006-12-07 07:56:37
·
answer #3
·
answered by Lucius T Fowler 7
·
1⤊
0⤋
Ja,nach einer Gerichtsverhandlung für Schuldig erklärt.
2006-12-07 07:47:10
·
answer #4
·
answered by Don_Isidoro® 7
·
1⤊
0⤋
ja klar. selbst wenns nur kaugummis oder n bonbon für 10cent istz und du erwischt wirst. Es sein denn, der besitzer des Ladens verpfeifft dich nicht bei der polizei. aber wenn er es doch tut gibts den eintrag 100%
2006-12-08 07:46:06
·
answer #5
·
answered by lmaa 2
·
0⤊
0⤋
Du bekommst ein Eintrag wenn du rechtmaessig verurteilt bist.
Wenn du tonnenweisen Kaugummi klaust und verurteilt wirds. JA
2006-12-07 10:17:02
·
answer #6
·
answered by .War mal Nr. 2 7
·
0⤊
0⤋
Wenn es ein LKW voller Kaugummi war und Du wegen Diebstahl rechtskräftig verurteilt wurdest dann ja. Sonst nicht.
2006-12-07 08:37:33
·
answer #7
·
answered by difra 6
·
0⤊
0⤋
nee kommt nur das ins führungszeugnis wofür man vor gericht verurteilt worden ist.Wenn du ein kaugummi klaust und dieser diebstahl geht vor gericht und du wirst deswegen verurteilt denn kommt es in dein führungszeugnis
2006-12-07 08:13:41
·
answer #8
·
answered by Nennt Mich Gott 3
·
0⤊
0⤋
könnte schon passieren das du eine anzeige wegen ( Kaugummi Diebstahl) bekommst.
Aber was du auf jeden-fahl Kriegst ist ein Hausverbot.
Nur mal so!
2006-12-07 08:10:04
·
answer #9
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
Lass bloß die Finger davon! Das zahlt sich doch echt nicht aus!
Natürlich kann man wegen jeder kleinigkeit drankommen.So fängt deer Schmarrn doch an, wenn man meint man kommt bei dem durch dnn wird doch eine LUst geweckt die du nicht so schnell wieder abschalten kannst ,genau wie bei einér Droge . lass es! Lass dir lieber den gekauften Kaugummi länger auf der Zunge zergehen, weiß, heutzutage heißt es sparen, aber hast du das Sparen erst mal gelernt, dann kann das genauso zur Sucht werden und das macht Legal spaß !
2006-12-07 08:04:55
·
answer #10
·
answered by nun gut... 2
·
0⤊
0⤋