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Ich der letzten woche hatte ich eine sehr starke Erkältung starke Bronchitis! als meine Vorarbeiterin zum PVC Boden abziehen einteilelt obwohl sie wußte, das ich so krank bin! Während des Abziehens des Bodens bekahm ich starken Krampfhusten und meine Kollegin mit der ich zusammen gearbeitet habe sagte ich sole an die Frische luft gehen weil ich nach luft ringen mußte! am nächten Morgen ging es mir sehr sehr schlecht und ich bin zum Arzt gegeangen und der stellte eine Lungenspastik fest! Ich bekahm ein Asthmaspray! das ist jezt schon 1 Woche her und mir geht es immernoch nicht besser! Meine Frage ist:
1.Gibt es für solche Arbeit keine vorgeschriebene Schutzausrüstung(Mundschutz)?
2: Wer haftet für diese Krankheit? Dr Arzt sagte es könne Asthma werden!
3. Kann man mich jetzt einfach Kündigen?Bin weiter Krankgeschreiben und der Arzt sagt ich solle auf keinen Fall wieder arbeiten solange es so schlimm ist!
Ich sage schon mal Danke im vorraus!

2006-12-06 20:23:07 · 9 antworten · gefragt von ~â?¥á?¦â?¥ ~Claudia "Ein En 4 in Gesundheit Krankheiten & Beschwerden Atemwegserkrankungen

Abziehen mit einer sehr agressiven Flüssigkeit!Die Aufgerragen wied und dann mit Wasser mehrmals wieder abgenommen.

2006-12-06 20:56:13 · update #1

Ich hatte noch nie was mit den Atemwegen bevor dieser Geschichte!

2006-12-06 21:09:58 · update #2

9 antworten

1. ja der arbeitgeber muss ausrüstung berreitstellen wenn mit gesundheitsgefährdeten mitteln gearbeitet wird.
2.wer jetzt dafür haftet ist offen gestellt
3. dafür exiestiert der kündigungsschutz
am besten du informierst dich bei der berrufsgenossenschaft oder bei deinem örtl. gesundheitsamt
kleine frage vorweg hattest du schon mal das problem

2006-12-08 06:36:57 · answer #1 · answered by detlef s 2 · 0 0

Also, jedes Unternehmen muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit haben. Das kann sowohl der Unternehmer selbst, ein Mitarbeiter oder eine externe Kraft sein. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss für Tätigkeiten, von denen Gefahren ausgehen könnten eine Gefährdungsanalyse machen. Frage also Deinen Chef, den Betriebsrat oder die Berufsgenossenschaft wer die Fachkraft für Arbeitssicherheit für Dein Unternehmen ist. Auf jeden Fall solltest Du der Berufsgenossenschaft Deine Krankheit und die Arbeitsbedingungen melden, damit es dokumentiert wird, falls es eventuelle Folgeschäden gibt. Der Technische Aufsichtsbeamte der Berufsgenossenschaft muss dann auf jeden Fall tätig werden und die Arbeitsbedingungen prüfen. Auch Dein Betriebsarzt kann Dir sicher weiterhelfen.

2006-12-06 21:04:35 · answer #2 · answered by strandfischer 1 · 1 0

Ersmal muß ich sagen, daß ich natürlich keine rechtliche/medizinische Gewähr für die Antwort übernehmen kann, denn um solche Sachen zu klären, muß man zum Arzt gehen und es direkt ansprechen. Ich kann dir nur folgenden, grob übersichtliche Antwort geben (bin kein Arbeitsmediziner):
Wegen der Bronchitis und dem Arbeiten ist wohl nix zu machen, weil Du keine Kraknkschreibung hattest und trotz Krankheit arbeiten gewesen bist. Wenn Du Dich so gesund gefühlt hast, daß Du arbeiten konntest ist es erstmal eine Sache der persönlichen Absprache mit Deinem Arbeitgeber, ob er Dir für den Zeitraum der Erkrankung eine weniger belastende Arbeitsmöglichkeit gibt.

1.) ob es für diese Arbeitsfeld Schutzvorschriften gibt, kann ich Dir aus dem Stehgreif nicht sagen, am besten fragt man da bei der Berufsgenossenschaft nach.
2) Damit die BG oder der Arbeigeber in die Haftung gezogen werden können, muß eindeutig bewiesen sein, daß das Asthma durch eben diese Tätigkeit entstanden ist.
Das ist aber eher unwahrscheinlich. Es kann natürlich sein, daß man durch jahrelange Tätigkeit mit Werkstoffen eine Empfindlichkeit dagegen entwickelt, die auch unter anderem in ein chronisches Asthma münden können. Das aber grade der Einsatz trotz Bronchitis zu der Erkankung geführt hat ist eher unwahrscheinlich, ein Asthma entsteht nicht innerhalb weniger minuten aus dem nichts (der Anfall natürlich schon, aber die Erkrankung ist nicht von jetzt auf gleich da).
Die Entwicklung eines Asthmas als Ergebnis einer sich entwickelten Empfindlichkeit gegen Arbeitsstoffe (wie oben erklärt) kann bei bestimmten Berufsgruppen als Berufskrankheit anerkannt werden, da ist aber ein arbeitsmedizinisches Gutachten für notwendig. Bei Anerkennung würde dann die Behandlung von der BG bezahlt.
3) Krankheit ist kein Kündigungsgrund, das hätte vor keinem Arbeitsgericht bestand.

Wenn die Asthmaerkrankung länger bestehen bleibt (also auch noch nach dem Abklingen der Bronchitis lange symptomatisch bleibt) und Du meinst, daß die Erkrankung durch den Umgang mit bestimmten Arbeitsstoffen entstanden ist, solltest Du das über die BG und einen Arbeitsmediziner untersuchen lassen.
Es kann aber genauso gut sein, daß es sich um eine Empfindlichkeit gegenüber einem Stoff handelt, gegen den du schon länger (oder auch immer) empfindlich warst, wo sich aber bis dahin noch keine Symptome gezeigt haben und das einfach in der Kombination mit der Bronchitis massiv wurde.

2006-12-06 20:53:57 · answer #3 · answered by Chris 3 · 1 0

Kenn mich damit zwar nicht aus aber hab trotzdem mal nachgeschaut, kannst ja mal den link anklicken.
Ich hoffe ich konnte dir trotzdem helfen
Gruß Grille

2006-12-06 20:52:57 · answer #4 · answered by grille360 1 · 1 0

Also grundsätzlich hat erstmal der Arbeitgeber für die nötige Schutzausrüstung zu sorgen. Leider wird die aber oft nicht bereitgestellt. Da hilft dann nur hartnäckiges Nachfragen. Eine Kündigung auf Grund von solchen Forderungen oder gar einer Erkrangung ist nichtig. Also erstmal ordentlich auskurieren. Und danach mit dem Arbeitgeber über entsprechende Maßnahmen reden. Hilft das nicht, sich mit der für Dich zuständigen Berufsgesnossenschaft in Verbindung setzen und auf die Mißstände in der Firma hinweisen. Die geben Dir auch im Notfall entsprechenden Rat, der dann auch kostenlos ist. Außerdem setzen die sich dann auch mit der Firma in Verbindung und versuchen zu helfen/vermitteln.

2006-12-06 20:46:05 · answer #5 · answered by Papabär 2 · 1 0

du solltest erst wieder arbeiten gehen wenn es dir gut geht und der arzt dir das ok gibt!
und es gibt ein gesetz das besagt das das buch über arbeitsrecht und sicherheit im betrieb für jeden jederzeit einsehbar ausliegen muss!
im aufenthaltsraum zum beispiel!
wenn du nicht mehr in der probezeit bist kann dich dein arbeitgeber auch nicht einfach küngigen und schon gar nicht wegen krankheit auch nicht in der probezeit!
du solltest auch mal einen allergie test machen lassen gerade wenn du mit pvc arbeitest in manschen böden sind weichmacher verarbeitet die allergien auslösen können!

2006-12-06 20:34:42 · answer #6 · answered by Die Zeitreisenden 2 · 1 0

mal Infos holen bei:
http://dasa.baua.de/

2006-12-06 22:58:29 · answer #7 · answered by hekate4049 6 · 0 0

Eine Schutzausrüstung ist die letzte Möglichkeit die in Betracht gezogen wird weil die Schutzausrüstung immer beeinträchtigt und teilweise von ihr selbst Gefahren ausgehen.
Die erste Frage muß sein: Wie kann die Arbeit so gestaltet werden das sie ohne Schutzausrüstung auszuüben ist.
Die Haftung für die Krankheit ist schwierig. Dafür mußt du nachweisen das deine Krankheit ursächlich mit deiner Arbeit zusammenhängt.
Kündigen kannst du jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfristen. Aber wozu kündigen wenn du doch arbeitsunfähig geschrieben bist?
Eine gute Anlaufstelle in solchen Fällen ist deine zuständige Gewerkschaft.

2006-12-06 20:43:58 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 1

Wie muss man sich das "abziehen" von PVC-Böden denn vorstellen? Wird dabei Schleifstaub freigesetzt? Oder funktioniert es mit Lösungsmitteln? Tatsache ist, dass es strikte Vorschriften zum Atemschutz gibt. Leider ignorieren viele Firmen oft grundlegende Arbeitsschutzmassnahmen, auf Kosten der Gesundheit der Beschäftigten. Versuche dein Glück mal auf diesem Link. Vielleicht findest du eine Antwort, die dort bereits vergeben wurde. Hat mir persönlich schon oft weitergeholfen:
http://www.frag-einen-anwalt.de/

2006-12-06 20:31:15 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 1

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