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Hi! Unter welcher Definitionsnorm wird im BGB 'Eigentum' definiert?

2006-12-04 03:02:50 · 4 antworten · gefragt von tftglas 1 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

4 antworten

Eigentum ist das rechtliche Herrschaftsverhältnis einer Person über eine Sache

2006-12-04 03:13:23 · answer #1 · answered by Hugin und Munin 2 · 0 0

§ 903
Befugnisse des Eigentümers

Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.

2006-12-04 11:22:18 · answer #2 · answered by Anonymous · 2 0

Im Abschnitt 3, das sind die §§ 104 bis 185.

2006-12-04 11:12:01 · answer #3 · answered by Lucius T Fowler 7 · 1 0

wenn du mehr zum thema "eigentum" wissen möchtest, guck mal bei wiki nach, dort sind auch andere normen als nur das BGB genannt!

2006-12-04 23:31:09 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

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