Zwangseinweisungen in psychiatrische Kliniken sind in Deutschland auf zwei Wege möglich: durch das Psychisch-Kranken-Gesetz und durch das Betreuungsrecht. Das Psychisch-Kranken-Gesetz wird angewandt, wenn ein Mensch sich selbst oder andere infolge einer psychischen Erkrankung erheblich gefährdet. Das Ordnungsamt stellt dabei den Antrag auf Zwangsunterbringung beim Amtsgericht. Der Richter fällt seine Entscheidung aufgrund eines Gutachtens eines niedergelassenen oder Klinikarztes.
Die Praxis sieht aber anders aus: meist handelt es sich um akute Fälle, bei denen Antragstellung und Einweisung parallel laufen. Der Arzt kann das Gutachten erst nach der Einweisung erstellen; danach stimmt der Richter dem Antrag in der Regel zu. 20.000 Menschen werden pro Jahr in NRW nach diesem Gesetz, rund 10.000 nach dem Betreuungsrecht untergebracht. In diesen Fällen haben die Betroffenen einen gesetzlichen Betreuer, meist ein Angehöriger. Dieser kann eine unfreiwillige Einweisung zum Wohle des Betroffenen veranlassen. Auch bei Zwangseinweisungen nach Betreuungsrecht liegt die letzte Entscheidung bei einem Richter.
Die Aufhebung der Zwangsmaßnahme muss der behandelnde Krankenhausarzt veranlassen, sobald die akute Gefahr vorbei ist. In den vergangenen Jahren ist die Aufenthaltsdauer deutlich gesunken. Oft handelt es sich nur um wenige Tage.
2006-12-04 02:01:34
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answer #1
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answered by Septera 4
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wenn man eine gefahr für sich selbst oder andere ist, wird das gemacht, z. b. selbstmordgefährdet oder hat schon ein versuch hinter sich.
dann könnte das gehen
2006-12-04 09:54:47
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answer #2
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answered by Schnecki 3
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Nur bei Eigen - oder Fremdgefährdung ist die sogenannte Zwangseinweisung in eine psychiatrische Einrichtung möglich. Jemanden zu einer Therapie zu zwingen wird ungleich schwerer werden, da zu einer erfolgreichen Therapie immer die Mitarbeit des Patienten zwingend erforderlich ist. Und diese wichtige Mitarbeit wird man nicht gegen den Willen eines Patienten erzwingen können.
2006-12-04 09:57:43
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answer #3
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answered by haemarthros 5
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ich bin der festen überzeugung, dass es nichts nützt jemand eine therapie aufzuzwingen..., denn du darfst nicht vergessen in einer psychotherapie müssen beide seiten cooperativ sein. im absoluten ernstfall- bei fremd-oder eigengefährdung kann man den sozial-psychiatrischen dienst einschalten..., der sitzt im nächsten gesundheitsamt und kann im ernstfall eine unterbringung in einer psychiatrie erwirken.
2006-12-04 09:54:27
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answer #4
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answered by embeatel 2
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Er muss es freiwillig machen oder vom Gericht eingewießen werden. Dies wird aber nur in den selltensten Fällen gemacht. Dazu bestimmt das Gericht dann einen Vormund.
2006-12-04 09:54:03
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answer #5
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answered by Anonymous
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Du müsstest diese Person entmündigen lassen und den Vormund übernehmen. Dann ist das möglich. Ansonsten geht das nicht.
2006-12-04 09:49:19
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answer #6
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answered by Susi Klika Klaka 3
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Hab das vor kurzem in einer Suchtterapie erlebt. Ein Mädel ist dort auch gegen ihren Willen in eine Klinik eingewiesen worden. Mich wunderte das auch aber es hieß das sie eine Gefahr für sich und die Umwelt sei §10 oder so. Das geht aber nur eine bestimmte Zeit und wird dann wieder überprüft.
2006-12-07 16:29:19
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answer #7
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answered by Simone D 1
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in eine klinik ja wenn er sich oder andere gefährdet $ 51
2006-12-06 06:33:11
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answer #8
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answered by Anonymous
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Hallo,
wenn der jenige schon Volljährig ist ist es frweiwillig das er sich in Therapie begibt oder in eine Klinik! Es sei denn es handelt sich um einen Notbehandlung will heißen: Er ist einen Bedrohung für andere oder für sich selber! Sollte er wegen seiner psychischen Krankheit auch unzurechnungfähig sein so kann man ihn auch über seinen Kopf weg entscheiden! Sollte das alles aber nicht zutreffen und es handelt sich nicht um eine schwere psychische Krankheiten ( einige Beispiele: Selbstmord gefährdet, sexuell zu verbotenen und "perversen" Dingen gezogen, Magersucht, schwerwiegende Psychose usw. -für nähere informationen einfach sich mal bei einen psychptherapeuten erkundigen- ) so kann man nur versuchen mit guten Worten ihn dazu bewegen! Erpressen nützt allerdings nicht und wenn du meinen Meinung hören willst: es nützt auch nicht wenn man ihn per Gericht dazu zwingt! Therapie wirkt nur bei Leuten die sie auch wollen!
MfG
Jan's Kleene
2006-12-05 08:25:45
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answer #9
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answered by Jan's Kleene 2
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Um deine Frage zu beantworten: NEIN!
Die Zwangseinweisung bezieht sich auf eine psychiatrische Maßnahme
Wie schon beschrieben.
Vormundschaft gibt es auch nicht mehr sondern wird jetzt Pflegschaft genannt - mit ein paar Änderungen fast dasselbe.
Eine psychotherapeutische Behandlung sollte immer freiwillig sein, denn sonst hätte die ganz Massnahme keinen Sinn.
Es gibt weder im BGB, noch im STGB, noch in PsychKG eine Möglichkeit einen Patienten zu einer psychotherapeutischen Behandlung zu zwingen. Innerhalb der Behandlung kommt es zur Offenlegung der eigenen Person, der Gefühle uws. - dazu kann keiner gezwungen werden.
2006-12-04 16:11:08
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answer #10
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answered by adeptikus 1
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