Möchtest uns mal testen wie gut wir sind - oder?
Du darfst überhaupt kein Morphin händeln, denn zur Morphinpumpenbefüllung kommt entweder der entsprechende Arzt bei speziellen Patienten ins Haus oder die Pumpe wird ambulant im Krankenhaus befüllt.
Dann spielt es noch eine wichtige Rolle ob du examiniert bist und auf Anweisungen des Arztes handelst. Und sollte das der Fall sein, ist dieser Arzt zur Rechenschaft zu ziehen und bei falscher Ausführung du ebenfalls. Es muss auch die Dosierung der Pumpe überprüft oder auch zeitweise neu eingestellt werden. Dazu hast du keine Berechtigung und Handlungsbefugnis.
Also am Besten immer fein raushalten bei solchen Sachen!
2006-12-03 07:23:54
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answer #1
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answered by Lannus 7
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Damit hast Du in der ambulannten Pflege nichts zu tun
Die Pumpe wird vom Arzt aufgefüllt und erneuert
2006-12-03 07:51:24
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answer #2
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answered by Padrina 6
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Hallo...natürlich wird sowas auch in der ambulanten Pflege eingesetzt. Der Arzt verordnet es und nennt die Dosierung. Das Rezept geht in die Apotheke. Sobald das Mittel geliefert wird, muss es ins Btm Buch ( Betäubungsmittel) eingetragen weren. Zugang und Abgang mit Menge, Datum, Uhrzeit und KÜrzel. Das MIttel und das Buch müssen sicher verschlossen werden zB in einer Geldkassette. Die Gabe über die Pumpe muss Lückenlos und Haargenau in der Doku des Patienten dokumentiert werden. Auch Abweichungen der Dosierung...Nebenwirkungen...wenn es mal weniger ist oder der Patient es verweigert, also alles was damit zu tun hat. Solche Arbeiten sind heutzutage auch mobil kein Problem mehr. Unser Pflegedienst hat sich auf Beatmete Patienten in der Häuslichkeit spezialisiert und da gibts noch ganz andere Dinge, die sonst stationär laufen würden. Der Umgang mit Pumpe und Medikament ist natürlich ausschließlich examiniertem Personal vorbehalten.
2006-12-03 16:24:49
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answer #3
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answered by liebes32 3
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frage deine Pflegedienstleitung
2006-12-03 06:53:08
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answer #4
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answered by little hawk 6
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Ich gehe davon aus, das es in der Schmerztherapie eingesetzt wird. Wenn du die Ampulle wechseln musst, brauchst du dafür eine ärztliche Verordnung. Der Arzt deligiert also diese Aufgabe an dich und hat dich darin eingewiesen, also liegt die Verantwortung beim Arzt. Wenn du meinst, du bist der Aufgabe nicht gewachsen, kannst du sie ablehnen.
2006-12-03 06:56:07
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answer #5
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answered by Mel v 6
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Ich würde mal sagen, indem Du alles wirklich haargenau dokumentierst.
Darfst Du da überhaupt ran? Muss das nicht der Hausarzt machen?
Aber spreche doch am besten mit Deinem Arbeitgeber.
2006-12-03 06:55:28
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answer #6
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answered by karojunge602 2
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Dafür ist das Vormundschaftsgericht zuständig, dort kannst du in einen Gespräch mit denen dich gesetzlich absichern.
2006-12-03 06:56:08
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answer #7
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answered by Anonymous
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