English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Moin und einen frohen ersten Advent!
Meine Frage ist folgende: Ist Geld eventuell so etwas wie "indirektes Staatseigentum"? Da der Personalausweis ja beispielsweise auch nicht der Person, sondern dem Staat gehört, könnte es ja sein, dass sich der Staat auch beim Geld gewisse Besitzrechte erhält. Der Staat garantiert ja schließlich auch für den Wert des Geldes. Könnte man also verurteilt werden wenn man einen Geldschein zerreißt oder anzündet? (In Amerika ist das ja so oder so ähnlich)
MfG + Danke im voraus
Mork

2006-12-03 04:39:37 · 16 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

16 antworten

Es ist Deine Eigentum und Deine Entscheidung, was Du damit machst, solange Du niemand anders damit gefährdest oder belästigst. Kannst auch Deinen Computer mit dem Hammer zerschlagen, wenn Dir gerade danach ist...


MfG Lucy

2006-12-03 04:52:05 · answer #1 · answered by Lucy B 6 · 1 0

Kritisch wird's erst dann, wenn Du das Geld anderer zerstörst. Mit Deinen eigenen kannst Du machen was Du willst. also auch zur Not auffressen.

LG Nasenbaerchen

2006-12-03 12:48:36 · answer #2 · answered by Anonymous · 3 0

Es ist eine Dummheit. Geld verdienen ist sauer genug....

2006-12-03 12:46:51 · answer #3 · answered by Sunnyflower 7 · 3 0

Hi,


1. mit deinem Geld kannst du machen was willst.
2. Der Personalausweis gehört nicht dem Staat sondern dir,
den kannst du aber nicht verbrennen .
Verbrennen kannst du den Personalausweis wenn du dein Haus nicht mehr verlässt.

3. Ich mache jeden Tag mit einem Bündel 500 € mein Feuer im Ofen an, brennt gut.

Ich bin erstaunt über einige Antworten, das Geld was ich habe soll nicht mein Eigentum sein? Dann darf ich damit mir auch nichts kaufen und die Millionäre sind Bettler?
Wo leben wir denn?
lgk

2006-12-03 14:24:06 · answer #4 · answered by Karlchen * 7 · 2 0

Münzen und Scheine gehen in das Eigentum des Inhabers über, die vielfach gehörte Aussage, die Europäische Zentralbank sei der Eigentümer, der Inhaber nur berechtigter Besitzer, ist falsch. Die damit verknüpfte Annahme, die Zerstörung von Geld sei rechtswidrig oder gar strafbar, ist daher ebenso unrichtig. In Deutschland gilt § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach der Eigentümer mit seinen Sachen grundsätzlich nach Belieben verfahren darf. Allerdings leistet die Bundesbank für vollkommen zerstörte Geldscheine keinen Ersatz.

2006-12-03 12:47:43 · answer #5 · answered by p-punk 3 · 1 0

Nein es ist keine Straftat. Das Geld ist dein Eigentum, du hast dafür schließlich entweder eine Leistung erbracht oder es gegen eine Ware eingetauscht!

2006-12-03 12:43:21 · answer #6 · answered by Gekko 3 · 1 0

ja geld mutwillig zu zerstören ist strafbar.

2006-12-06 06:03:11 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

Wenn du das mit meinem Geld machst,ist es eine Straftat und ich bestraf dich dafür

2006-12-03 13:21:14 · answer #8 · answered by renebrln 2 · 0 0

Wenn es das eigene Geld ist, bestraft man nur sich selbst.

2006-12-03 12:49:32 · answer #9 · answered by komponistin51 4 · 0 0

ja, aber wie soll man das nachweisen?
das schlimmste ist ja mit tesa bekleben, dann können sie nicht geshreddert werden.

2006-12-03 12:46:24 · answer #10 · answered by Eau 6 · 1 1

fedest.com, questions and answers