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ausländische Kirchen (z.B. aus der USA) verleihen kirchliche Ehrendoktortitel (z. B. Dr. phil rel.). Ist es in Deutschland erlaubt diese Titel im Namen zu tragen, wenn ja in welcher Form?

2006-12-02 11:31:07 · 3 antworten · gefragt von Matthias 1 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

3 antworten

Meines Wissens ist es erlaubt, allerdings nicht im Geschäftsverkehr, solange kein enger Zusammenhang durch einen mit eigener Arbeit (nicht nur Geld) erworbener Titel mit der effektiven Tätigkeit besteht.

Wer also z.B. Physiker ist, darf sich nicht einfach so "Dr. Gerhard Müller" nennen aufgrund eines solchen Titels.

Im Endeffekt ist ein solcher Titel schlicht wertlos.

2006-12-02 11:45:11 · answer #1 · answered by swissnick 7 · 1 0

Nein !Du darfst ihn nicht im Personalausweiß und so weiter führen ! Du hast auch kein Recht dich mit diesem Titel anreden zu laßen ! Aber ich glaube...auf der Visitenkarte darfst du ihn führen aber nicht auf dem Namensschild wo du wohnst !

2006-12-03 18:20:09 · answer #2 · answered by sweetscarlett 3 · 0 0

Wenn er den Titel erworben hat, dann darf er ihn auch benutzen.
Die Frage ist nur, was nutzt ihm das?

2006-12-03 04:07:43 · answer #3 · answered by Gnurpel 7 · 0 0

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