English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

ERSTATTUNG NACH § 12 SGB V NICHT ZULÄSSIG !

2006-12-02 00:27:43 · 5 antworten · gefragt von Ich 5 in Gesundheit Sonstiges - Gesundheit

5 antworten

Das deine Ansprüche aufgrund der Vorgaben in Paragraf 12 des Sozialgesetzbuches, nicht ausgeglichen (bezahlt/erstattet) werden.

Das Sozialgesetzbuch kannst du dir im Internet als pdf-datei kostenlos herunterladen und §12 nachlesen.

2006-12-02 02:55:38 · answer #1 · answered by Laredo 6 · 1 0

Kurz und Knapp..........die Knete ist futsch , kannste vergessen !!!

2006-12-02 01:09:05 · answer #2 · answered by ath 6 · 1 0

Na daß Du nach Paragraph 12 im SozialGesetzBuch, Teil 5 eine Zahlung nicht zurück bekommst, oder nicht ausgezahlt bekommst.

2006-12-02 00:30:27 · answer #3 · answered by PudelDeLuxe 3 · 1 0

http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/sgb/s05_ges.htm

Hier steht alles gut erklärt.

2006-12-02 00:30:17 · answer #4 · answered by Roxana 6 · 1 0

Dass du dein Geld nicht wiederbekommst, weil sich der Vertrieb in Paragraph 12, Artikel 5 gegen genau deinen Fall abgesichert hat.

2006-12-02 00:35:41 · answer #5 · answered by Anonymous · 1 1

fedest.com, questions and answers