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Zuerst möchte ich sagen das ich gerne richtige Antworten hätte nicht nur kurz etwas hingeknallt,weil es für mich bedeutsam ist...

Hallo also ich bin 16 Jahre...
Hatte eben ein Gerichtstermin wegen Körperverletzung..So Urteil: ich muss 3 Monate ein Seminar besuchen.Privat haben wir ausgemacht das er 300€ bekommt (Würde ich es nicht machen würde er mich sehr wahrscheinlich zivilrechtlich anklagen). So wenn ich jetzt nicht bezahle (is ja privat ausgemacht) und er mich anzeigen würde müsste ich dann bezahlen?Ich mein selbst der Richter heute meinte,dass dies alles eig. nur kostenspielig wäre.

Meine Frage:Soll ich bezahlen? Wenn ihr mehr Infos braucht meldet euch bitte bei mir
Icq: 317095050
Msn: sven-niemeyer@hotmail.de
oder e-mail: dizzle13m@yahoo.de

2006-12-01 00:57:00 · 15 antworten · gefragt von SveN 2 in Politik & Verwaltung Polizei

15 antworten

Wenn Du angezeigt werden würdest , würde es zu einem Gütetermin kommen. Der würde vermutlich so ausgehen, dass das was Du jetzt auf privater Ebene ausgemacht hast, verbindlich festgeschrieben wird. Welche zusätzlichen Kosten dann auf Dich zukommen weiß ich nicht.
Mein Mitleid für Schläger ist eher eingeschränkt und allein die Absicht eine Vereinbarung nicht einhalten zu wollen macht Dich in meinen Augen zu einem noch unangenehmeren Zeitgenossen.

Folge mal ruhig dem Rat von "Dieter" und Du wirst erstaunt feststellen, wie vielschichtig das deutsche Jugendstrafrecht sein kann. Frag doch einfach mal den Sozialarbeiter von der Jugendgerichtshilfe, Du hast ihn ja heute plädieren hören.

2006-12-01 01:10:45 · answer #1 · answered by laecky 4 · 6 1

Hallo !
Ich weiß nicht genau , was Du angestellt hast !
Eine "Ohrfeige" ist sicher auch eine Körperferletzung .
Ein weiterer Prozess wird teuer . Da Du die Gerichtskosten auch noch tragen müßtest .
Dafür müßtest Du evt in Beugehaft (wenn Du nicht zahlst) oder Du kannst es absitzen bzw Arbeitsstunden .
Oder deine Eltern haften für Dich !.
Denn was Richter nicht mögen , wenn verspechen und Gerichtsauflagen nicht eingehalten werden .
Richter mögen es auch nicht , sich nocheinmal mit so einer "Kinderkacke" auseinander zu setzen !
Es gibt wichtigeres !


Mein Tipp : Bezahle (bitte den Geldeingang bestätigen lassen) und lerne daraus .

2006-12-01 01:18:37 · answer #2 · answered by gothicghoster 3 · 5 1

Abgesehen von der Beantwortung der Frage hat wahrscheinlich hier jeder übersehen das man hier keine Rechtsberatung leisten darf und das ist auch richtig so, denn jeder gibt hier seinen mehr oder weniger intelligenten Senf dazu und wenn Du Dir jetzt einen dieser Tipps aussuchst und dabei fürchterlich hereinrasselst badest Du es aus, selbst ein Jurist darf nicht kostenlos beraten es sei denn Du hast einen Beratungsschein .

So und dann unterscheide bitte zwischen Straf- und Zivilrecht, das heisst man kann durchaus zwei Urteile bekommen, einmal in der strafrechtlichen Sache und dann zivilrechtlich wenn es da zur Klage kommt, wenn Ihr Euch aussergerichtlich auf Zahlung von 300 Euro geeinigt haben solltet würde ich das an Deiner Stelle von einem Anwalt dokumentieren lassen.

2006-12-01 10:40:19 · answer #3 · answered by Anonymous · 3 0

Deine Schlafertigkeit ist doch wohl an dem Dilemma Schuld. Du hast zudem einen gültigen Vertrag abgeschlossen, der Dich letzten Endes weniger kostet, als eine Zivilklage, die ja nun, da Du verurteilt bist, echte Chancen haben wird. Allenfalls könnten Deine Eltern hier noch einschreiten, was aber m.E. nicht wirklich vernünftig wäre!

2006-12-01 01:20:32 · answer #4 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 3 0

PudelDeLuxe hat glaub ich nicht gelesen, dass die Sache strafrechtlich schon gelaufen ist. Es geht jetzt nur noch um die zivilrechtliche Konsequenz.

Ich weiß jetzt nur nicht wie offiziell Eure private Abmachung war. Aber wenn er das irgendwie belegen kann solltest Du auf jeden Fall zahlen (und moralisch sowieso!!!), denn eine solche aussergerichtliche Regelung des Schmerzensgelds ist duraus im Sinne der Justiz. Die wollen sich ja auch nicht wegen 300€ da extra ne Stunde reinhocken müssen, drum freut es den Richter bestimmt nicht wenn er sich wegen Dir mit so nem Kleinsch*** befassen muss. (natürlich ist das für Dich viel Geld, aber als Zivilricher entscheidet der normal Streitfälle wos um hunderttausender geht).

Also kannst Du ziemlich sicher sein, dass Du wenn der andere klagt mehr als die 300€ zahlen musst - allein was da an Auslagen und Gebühren draufkommt ist nicht ohne. Und die Rechtschutzversicherung zahlt normalerweise nicht bei Vorsatz.

2006-12-01 01:22:26 · answer #5 · answered by skessa 4 · 2 0

Leider nicht so besonders klar dargestellt.
Offenbar ist die strafrechtliche Sache ja heute geregelt worden. Was ist jetzt mit "zivilrechtlicher Anklage"? Das gibt es nicht.

So weit ich verstanden habe, haben Sie sich mit Ihrem Opfer dahingehend selbst geeinigt, dass Sie ihm von sich aus Geld zahlen um sich einen Zivilprozess zu ersparen.

Wenn dem so ist, warum zahlen Sie dann nicht einfach? Besonders, wenn Sie es ihm schon zugesagt haben. Hat er Sie erpresst? Oder stehen Sie nicht zu Ihrem Wort, besonders jetzt gewissermassen zunächstmal "keine unmittelbare Bedrohung" mehr durch das Gericht besteht.

Wenn ich Opfer wäre und würde so etwas bemerken, dann würde ich aber ganz schnell "auf Nummer Sicher gehen" und klagen, damit der andere versteht, dass Gewalt keine Lösung ist und dass man sich nicht da auch nicht wieder so herauswinden kann.

Oder haben Sie gar keine Körperverletzung begangen?

Nachtrag: Je mehr ich über Ihre Frage nachdenke, umso mehr Lust bekomme ich, Ihnen für diese Frage einen "Daumen nach unten" zu verpassen.
Schade, dass ich mir so viel Mühe gemacht habe, Ihnen überhaupt eine Antwort zu schreiben.

@ Dieter: Zu Ihrer Antwort: Haben Sie schon mal was von Zivilrecht und von Strafrecht gehört?

2006-12-01 01:17:47 · answer #6 · answered by Anonymous · 2 0

Ja, schon allein weils ausgemacht ist. 300€ wirst ja verkraften können denke ich.

2006-12-01 01:03:39 · answer #7 · answered by Nightfall 4 · 2 0

bitte frag mal einen rechtsanwalt ich denke das der dir genau das richtige sagen wird und damit auch weiterhelfen kann
du liest ja wie die meinungen auseinander gehen und damit ist dir sicher nicht geholfen:

2006-12-03 00:16:07 · answer #8 · answered by cleo 3 · 1 0

Strafrecht und Zivilrecht sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Da Körperverletzung auf Grund öffentlichen Interesses verfolgt und folgerichtig bestraft wird,hast Du jetzt vom Strafrechtlichen her gesehen Dein Urteil bekommen.
Dem Geschädigten steht es auf jeden Fall frei,im Rahmen einer Zivilklage fur sich Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder was auch immer er Deinetwegen für Nachteile hatte,einzuklagen.Dies
würde mit Sicherheit ein deutliches Mehr an Kosten für Dich bedeuten.Erkundige Dich,inwieweit formale Grundsätze beachtet werden müssen,daß mit dieser schon ausgemachten Zahlung
der zivilrechtliche Aspekt damit abgegolten ist.
Ich kenne den Fall und die Hintergründe nicht,erlaube mir aber den Denkanstoß,daß Gewalt zur Lösung von Problemen unter
der Kategorie primitiv und assihaft einzuordnen ist.

2006-12-02 23:41:18 · answer #9 · answered by Fritz 4 · 2 1

Hallo also ich bin älter als der Fragesteller ...
und ich denke mir, daß eine Körperverletzung, die zu einem Gerichtstermin geführt hat, mehr Schmerzensgeld wert ist als 300€. Bei einer zivilrechtlichen Klage kommen für denjenigen, der verliert, natürlich noch Gerichts- und Anwaltskosten obendrauf. Und nein, es ist nicht richtig, daß man zivilrechtlich nicht mehr verurteilt werden kann, wenn das Strafgericht über den Fall schon befunden hat. Wer Leute verhaut und Abmachungen nicht einhalten will, sollte sich mal bei seinen Eltern für seine famose Erziehung bedanken.

2006-12-01 01:25:34 · answer #10 · answered by Anonymous · 2 1

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