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Für ein Gerichtsverfahren brauchten wir einen Aerztbericht über Behandlung und Folgen.
Diesen haben wir angefordert und nach über 2 Wochen Wartezeit nun endlich erhalten, allerdings steht dort kein Wort über die Narbenbildung.

Zudem lautet der letzte Satz:
"Dieser Bericht wurde für die Patientin erstellt. Eine Weiterreichung des Berichtes ist nicht erlaubt und muss vorher mit dem Verfasser abgesprochen werden".
Ist das überhaupt rechtens, dass wir dieses Schreiben nun nicht weitergeben dürfen, solange wir keine Erlaubnis haben, oder ist das Bullshit? Zudem hat der Bericht einige Schreibfehler und es fehlt wie gesagt alles über die Narbenbildung.
Bezahlt haben wir dafür 90 EUR. Kann ich den Arzt auffordern, einen weiteren Bericht zu schreiben, in dem auch die Narben berücksichtigt werden, oder müsste ich dann nochmals 90 Euro bezahlen?

Mittlerweile bin ich echt sauer, die Zeit drängt und er lässt und so lange warten und verschweigt nun auch noch wichtige Teile (Narben!) darin.

2006-11-30 23:39:21 · 6 antworten · gefragt von Ben 2 in Gesundheit Sonstiges - Gesundheit

Mein Anwalt sitzt in der Türkei, da ist nämlich der Unfall passiert. Der kann gegen den Arzt hier in Deutschland nichts machen. Hier wurde nur die Nachbehandlung gemacht, über die wir halt einen Arztbericht brauchten.

Dieser wird, wenn endlich alles KORREKT vorliegt, in die Türkei geschickt und dort übersetzt. Der Arzt kann also nicht von seiner Schweigepflicht befreit werden und "mal eben" vor Gericht aussagen, weil halt alles in der Türkei passiert ist.

Vielen Dank für die Infos soweit, dann muss der Arzt sich am Montag erstmal was anhören und dann 'nen neuen Bericht schreiben!

2006-12-01 00:07:09 · update #1

6 antworten

Normalerweise kann man für eine Leistung, die erbracht wurde aber nicht den berechtigten oder vertraglich vereinbarten Erwartungen genügt Nachbesserung verlangen - ohne neu zu bezahlen. Aber der Arzt scheint komisch zu sein. Ich würde erst mal mit ihm reden und, auch wenn es in dieser Sache nichts mehr nützt, später wechseln, wenn er sich so komisch aufführt.

2006-11-30 23:43:09 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Was GENAU hast Du gemacht?

Du hast einen Arztbericht angefordert. Dafür hat der Arzt Gebühren verlangt; das ist sein Recht.

Du hast ihn aber nicht von der ärztlichen Schweigepflicht befreit. Das hätte Dich sehr viel weniger gekostet, nämlich gar nichts. Eine einfache Vollmacht mit dem Text "Hiermit befreie ich Herrn Dr. XYZ im Rahmen des schwebenden Verfahrens AB gegen CD von seiner ärztlichen Schweigepflicht. Ich werde durch Herrn/Frau RA was-weiß-ich vertreten; eine Vertretungsvollmacht liegt in Kopie bei." Datum, Unterschrift, das war's.

Was für einen Rechtsanwalt hast Du eigentlich, dass der nicht von selber darauf kommt? Oder hast Du gar keinen? Dann such Dir einen, aber schnell.

(P.S.: Dies ist keine Rechtsauskunft, nur meine persönliche Meinung, die auf Erfahrung beruht.)

2006-12-01 07:56:42 · answer #2 · answered by Lucius T Fowler 7 · 1 0

Wenn du einen Bericht angefordert hast mußt du dafür bezahlen, aber das problem ist folgender: dieser bericht kann nicht vor gericht bestehen, den da braucht man kein bericht sondern ein Ärztliches Gutachten. In diesem Gutachten steht dann auch wie der weitere Verlauf und der Heilprozess vorraussichtlich sein wird. So ein Gutachten ist umfangreicher und wird grundsätzlich auch nicht von der gesetzlichen Kasse bezahlt. Evtl. Kosten hierfür trägt aber der Unfallverursacher, das ist der Unterschied.

2006-12-01 09:16:47 · answer #3 · answered by edelblume 5 · 0 0

90 Euro für einen fehlerhalften und unvollständigen Arztbericht???
Dem würde ich mal ganz gewaltig aufs Dach steigen.
Unabhängig von allem anderen bist du immer noch Kunde und hast ein Recht auf sorgfältige Arbeit. Also: Reklamieren, neu schreiben lassen. Wenn sich der Arzt darauf nicht einlassen will droh mit dem Anwalt.
Außerdem kann es doch nicht richtig sein, dass du den Bericht nicht weitergeben darfst. Ich kenn das nur andersrum. Der Arzt darf nichts ohne deine Zustimmung weitergeben. Außerdem habt ihr bei der Bitte um den Bericht doch wahrscheinlich erwähnt, dass es um einen Gerichtstermin geht, oder?
Oder geht es vielleicht bei diesem Gerichtstermin um den Arzt als Angeklagten? Dann könnte ich sein Verhalten verstehen.

Es gibt übrigens so Anwaltshotlines, da kannst du anrufen und dir Rat holen. Hat nen relativ hohen Minutenpreis, ist aber immer noch günstiger als zu einem hinzugehen und du kannst dich halt zu einem Experten durchstellen lassen, der sich auf jeden Fall auskennt. Die Nummern findest du unter anderem auch im Internet. Würde ich dir auf jeden Fall empfehlen!

2006-12-01 07:48:12 · answer #4 · answered by ImHimL 2 · 1 1

es kommt darauf an für was du den arztbericht brauchst,aber auf jeden fall kann auch ein arzt von seiner schweigepflicht endbunden werden wenn es dazu dient dir weiterzuhelfen lass dich bei gericht beraten.
Und arztberichte kannst du weitergeben es sind deine berichte die deine krankenkasse bezahlt.

2006-12-01 08:20:50 · answer #5 · answered by diana_a88 2 · 0 1

Ich würde mit dem Bericht sofort zu dem Arzt gehen und das ändern lassen, ohne Kosten.


Die 90 Euro kannst du sicher irgendwo absetzen.......

2006-12-01 07:46:20 · answer #6 · answered by rolffine 7 · 0 1

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