Für ein Gerichtsverfahren brauchten wir einen Aerztbericht über Behandlung und Folgen.
Diesen haben wir angefordert und nach über 2 Wochen Wartezeit nun endlich erhalten, allerdings steht dort kein Wort über die Narbenbildung.
Zudem lautet der letzte Satz:
"Dieser Bericht wurde für die Patientin erstellt. Eine Weiterreichung des Berichtes ist nicht erlaubt und muss vorher mit dem Verfasser abgesprochen werden".
Ist das überhaupt rechtens, dass wir dieses Schreiben nun nicht weitergeben dürfen, solange wir keine Erlaubnis haben, oder ist das Bullshit? Zudem hat der Bericht einige Schreibfehler und es fehlt wie gesagt alles über die Narbenbildung.
Bezahlt haben wir dafür 90 EUR. Kann ich den Arzt auffordern, einen weiteren Bericht zu schreiben, in dem auch die Narben berücksichtigt werden, oder müsste ich dann nochmals 90 Euro bezahlen?
Mittlerweile bin ich echt sauer, die Zeit drängt und er lässt und so lange warten und verschweigt nun auch noch wichtige Teile (Narben!) darin.
2006-11-30
23:39:21
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6 antworten
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gefragt von
Ben
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in
Gesundheit
➔ Sonstiges - Gesundheit
Mein Anwalt sitzt in der Türkei, da ist nämlich der Unfall passiert. Der kann gegen den Arzt hier in Deutschland nichts machen. Hier wurde nur die Nachbehandlung gemacht, über die wir halt einen Arztbericht brauchten.
Dieser wird, wenn endlich alles KORREKT vorliegt, in die Türkei geschickt und dort übersetzt. Der Arzt kann also nicht von seiner Schweigepflicht befreit werden und "mal eben" vor Gericht aussagen, weil halt alles in der Türkei passiert ist.
Vielen Dank für die Infos soweit, dann muss der Arzt sich am Montag erstmal was anhören und dann 'nen neuen Bericht schreiben!
2006-12-01
00:07:09 ·
update #1