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20 antworten

ja.
er kann einer sein.

2006-11-30 22:21:36 · answer #1 · answered by Alter Ego 7 · 1 0

Ja. Aber heutzutage braucht man sowieso keinen konkreten Grund mehr - unüberbrückbare Differenzen heißt daas Zauberwort.

2006-11-30 22:24:56 · answer #2 · answered by Anonymous · 5 0

Wenn das ohne Grund dauerhaft geschieht, ja.


@pino: Davon, dass hier jemand zum Verkehr gezwungen wird, war hier überhaupt nicht die Rede. Erstmal die Frage lesen!

2006-11-30 22:32:37 · answer #3 · answered by Anonymous · 2 0

Zur Scheidung braucht es heutzutage keine Gründe mehr; das war mal. Es genügt ein Trennungsjahr, das dann aber wirklich "getrennt von Tisch und Bett" sein muss, sprich: eigene Wohnung.

Die Verweigerung des Geschlechtsverkehrs könnte unter Umständen als "grobe Untreue" bewertet werden und eine sofortige Scheidung ermöglichen. Aber welcher Mensch mit etwas Stolz im Herzen (egal ob Mann oder Frau) würde sowas vor Gericht ausbreiten? Und außerdem geht das Trennungsjahr schneller vorbei, als bis ein Verhandlungstermin anberaumt wird, der dann wegen Schnupfen des Richters nochmal acht Wochen später...

Na ja, Du weißt, was ich meine.

Kurzer Nachtrag noch:

Es gibt noch so eine altertümliche Regelung, und zwar ausschließlich im katholischen Kirchenrecht. Wenn Frau und Mann sich beim Priester einfinden, und einer von beiden zugibt, zum Geschlechtsverkehr nicht in der Lage oder (im Falle der Frau) unfruchtbar zu sein, kann die katholische Kirche auf Anordnung des zuständigen Bischofs die Trauung annullieren. Die Frau gilt dann wieder als Jungfrau.

2006-11-30 22:31:02 · answer #4 · answered by Lucius T Fowler 7 · 2 0

Es ist heutzutage nicht mehr wichtig warum man sich scheiden lässt,


Es wäre aber sicher ein Grund mal darüber zu reden warum das so ist!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

2006-12-04 00:08:12 · answer #5 · answered by hexe 2 · 1 0

Wenn nicht medizinische Gründe dafür sprechen, ist es durch-
aus ein Scheidungsgrund.
Die Ausübung des Geschlechtsverkehrs gehört zu den ehelichen
Pflichten.

2006-11-30 23:27:55 · answer #6 · answered by Berni 7 · 1 0

Ja, so traurig es klingt. Aber, frustierend ist es allemal

2006-11-30 22:47:18 · answer #7 · answered by Rosa Centifolia 3 · 1 0

Hallöchen,

kommt gazn darauf an, wie der "wollende" Partner damit zurecht kommt.

Aber in wie weit das für jeden problematisch ist, ist auch verschieden.
Wenn einer 5x am Tag will und der Partner nur einmal kann das auch zum Problem werden (für beide).

Wenn einer ab und zu mal nicht so in Stimmung ist, ist es auch was anderes als wenn wirklich garnix mehr läuft.
Aber dann stimmt sicher noch mehr nicht, als nur das.

In wieweit das für jeden Einzelnen ein Trennungsgrund ist oder nicht ist auch bei jedem anders. Es gibt ja noch viel mehr, was einem zusammenschweißt und zusammenhält.

2006-11-30 22:33:19 · answer #8 · answered by sternschnuppe 6 · 2 1

Ja, ist es. § 49 Ehegesetz (Verschuldungsscheidung)

2006-11-30 22:24:47 · answer #9 · answered by Anonymous · 1 0

Ja, weil die Ehe an sich wie eine Art Vertrag bze. Interessengemeinschaft angesehen wird, in dem beide Partner auch ihren "Ehelichen" Pflichten nachgehen müssen.
Aber interessanter ist es ja, herauszufinden, warum ein Partner den GV verweigert...??

2006-11-30 22:50:25 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 0

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