Bestimmt durch die Rückwirkende Nachzahlung zwecks Klasse 1. Eine Chance räume ich Dir da nicht ein, denn was das Finanzamt einmal hat, rückt es nur schwer wieder raus.
MfG Lucy
2006-11-30 19:01:52
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answer #1
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answered by Lucy B 6
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1) Die neue Steuerklasse kann ja erst ab dem Scheidungstermin gültig sein.
2) Es gibt ein Existenzminimum an das selbst bei Schulden keiner dran darf. Der Arbeitgeber muß zumindest diesen Betrag auszahlen.
Bei weiteren Problemen solltest Du einen Anwalt einschalten oder Dich beim Amtsgericht Deiner Stadt erkundigen!
Lg
2006-11-30 19:22:21
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answer #2
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answered by > Beate < 6
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Leider hat dein Arbeitgeber (Lohnbüro) einen grossen Fehler gemacht. Es hätte keine Nachberechnung erfolgen brauchen. Dies hätte genau so gut mit der Einkommensteuererklärung gemacht werden können.
Somit hättest Du für November und auch für Dezember noch deinen ganz normalen Lohn bekommen.
Im Nachhinein ist das leider nicht mehr zu korriegieren.
Jetzt musst Du nur darauf achten das deine "elektronische Lohnsteuerbescheinigung", früher Steuerkarte, die richtigen Daten ausweist.
Ich an deiner Stelle, würde der Sachbearbeiterin des Lohnbüros gehörig meine Meinung sagen!!!
2006-12-02 02:18:50
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answer #3
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answered by Anonymous
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im kommenden jahr wird das vereinfacht.
jeder arbeitnehmer überweist sein gehalt komplett ans finanzamt und die geben dafür essensgutscheine und bekleidungsmarken aus.die zahlungen der mieten sind noch nicht ganz geklärt...
2006-11-30 20:00:11
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answer #4
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answered by Alter Ego 7
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Da hat eure Buchhaltung aber gewaltig Mist gebaut!
Es ist klar, daß du nach erfolgter Scheidung die Lohnsteuer nach Klasse 1 wechseln mußt. D.h. die Buchhaltung muß dir die Lohnsteuer der Klasse 1, abzüglich eingetragener Freibeträge, abziehen. Wenn du dann deine Steuererklärung machst, bekommst du vom Finanzamt einen Steuerbescheid, in dem steht, wieviel du nachzahlen mußt und ob du eventuell noch Vorauszahlungen leisten mußt.
Also ab zum Chef und bestehe auf der Auszahlung deines Gehaltes abzüglich Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen.
2006-11-30 19:10:37
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answer #5
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answered by Anonymous
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so rechtens ist. Vielleicht hat die Buchhalung einen Fehler gemacht? Ich würde da noch einmal nachfragen.
2006-11-30 19:04:56
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answer #6
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answered by DudeW - ab und zu wieder da! 5
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Ich habe mehrere Behandlungen zur Behandlung von Hämorrhoiden versucht, ist dies die einzige, die Ergebnisse gab http://hamorrhoiden.info
Ich schlage vor, Sie versuchen, es funktioniert wirklich!
2014-11-09 08:54:44
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answer #7
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answered by Anonymous
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such dir einen anderen steuerberater, hat mir auch geholfen.
2006-12-02 05:21:44
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answer #8
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answered by Anonymous
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Diese Buchhaltung gehört zum Teufel gejagt. Kein Arbeitnehmer braucht auch nur einen einzigen Monat auf sein Existenzminimum zu verzichten. Diese Summe ist in Tabellen abzulesen und alles was darüber hinausgeht, kann das Finanzamt beanspruchen - MEHR NICHT!
2006-11-30 21:23:03
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answer #9
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answered by Anonymous
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Und glaube bloß nicht, daß das Finanzamt per se Alles korrekt macht (wie z.B. Einhaltung des Existenzminimums etc.).
Im Mittelalter wurden solche Leute Beutelschneider, Wegelagerer und Halsabschneider genannt. Aber wir haben uns ja weiterentwickelt, heute sind die Steuereintreiber über alle Maßen privilegiert.
2006-11-30 19:57:42
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answer #10
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answered by LXP 5
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Das ist mal wieder wirklich typisch für den Fiskus.
Sehen die denn nicht das sie dadurch Leute in die Armut treiben?
Anstatt sie froh sind das jemand seiner Arbeit nach geht... schön brav die änderungen meldet, wie es sich gehört.
Warum wird ehrlichkeit hier in Deutschland eigentlich immer nur bestraft?
2006-11-30 19:06:10
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answer #11
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answered by nico_0604 2
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