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Ich möchte in der Schweiz Unterschriften sammeln für eine Gesetzesänderung. wie muss nun der jusiristisch korrekte Wortlaut sein für:Gülitgkeit des Änderung für
Verursachern von Vergewaltigungen: die Vergewaltiger selber sollten mit minimum 12 Jahren bestraft werden..Grund : das Opfer leidet mehrfach und das das ganze Leben
wenn ein mehrfach Vergewaltiger von einem Psychologen auf freien Fuss gesetzt wird und er begeht die Tat wieder, sollte der Psychologe oder diese Behörde den Lohn das Leben lang dem Opfer abgeben müssen
Wenn ein Mädchen and die Schulbehörde gelangt, mit der Not, dass sie belästigt wird aufs massivste. diese aber nicht reagieren und alles unter den Tisch wischen wollen...sollten diese Schulbehörden bei einer Tat ebenfalls dem Opfer ein Leben lang Tribut mit eigenem Lohn zollen

2006-11-30 17:06:26 · 1 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

1 antworten

Zuerst musst Du entscheiden, ob es eine Sache der Gemeinde, des Kantons oder des Bundes ist. Was Du schilderst, ist wohl eine Sache der Bundesgesetzgebung.

Nun hast Du die Wahl, ob Du eine formfreie Petition einreichen willst oder einen ausformulierten abstimmungsreifen (!) Text als Initiative mit mindestens 100000 Unterschriften.

Für letzteres musst Du den Abstimmungstext (Verfassungsartikel) von der Bundesverwaltung prüfen lassen, und nach der Prüfung hast Du 18 Monate Zeit, um die 100000 Unterschriften zu sammeln. Achtung - das ist meistens schwierig und teuer!

Für eine reine Petition kannst Du "irgendwas" schreiben, allerdings ist eine Petition eher medienwirksam als etwas anderes. Da erzielst Du mehr Wirkung, wenn Du z.B. 10 Nationalräte von Deinem Anliegen überzeugen kannst.

2006-12-02 11:21:57 · answer #1 · answered by swissnick 7 · 1 0

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