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13 antworten

Die Versicherung meldet sich bei dir und bietet dir an den Vertrag zu "übernehmen" - ein neuer Vertrag ,zu den selben Konditionen (wenn gewünscht) ! Diese Angebot gilt befristet und wärend dieser Frist hast du die Möglichkeit dich bei anderen Versicherungen zu erkundigen!

2006-11-30 08:25:00 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 1

Ich fasse die teilweise richtigen Antworten einmal zusammen:

1) die Versicherung geht immer auf den neuen Eigentümer über, denn es ist eine Sache versichert und niemals ein Rechtsgut.
2) Der Neue Versicherungsnehmer kann immer kündigen:
Frist 1 Monat nach Kenntnisnahme der Versicherung, etweder per sofort, oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.

- so einfach ist das -

2006-12-02 14:04:32 · answer #2 · answered by gd3001 3 · 0 0

Natürlich stimmt es, dass eine Gebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer übergeht. Begründet wird das damit, dass die Versicherung "zum Gebäude" gehört und nicht vom Versicherungsnehmer abhängig ist. Der neue Eigentümer kann dann aber sofort den Vertrag kündigen und das Risiko neu eindecken lassen.

2006-12-02 07:46:14 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Stimmt genau und falls diese noch ein paar Monate gültig ist brauch man für den Rest nichts zu bezahlen, hat ja schon der Vorbesitzer erledigt.
Das war bei unserem Häuschen so, versichert aber für 3 Monate kostenlos. Wir haben diese Versicherung beibehalten nur den ganzen Versicherungsschutz erhöht.

2006-12-01 14:00:16 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Die Versicherung kann auf den neuen Eigentümer übergehen. Man hat aber eine 4wöchige Kündigungszeit sobald man von der Versicherung Bescheid bekommt.

2006-11-30 16:35:06 · answer #5 · answered by chatti 4 · 1 1

Ja - für den Zeitraum, bis eine fristgerechte Kündigung möglich ist. Meistens ist die Versicherung vom Hausbesitzer für das ganze Jahr bezahlt worden, nur mußt du jetzt, wenn sie zu teuer ist diese rechtzeitig kündigen, sofern du eine günstigere Versicherung zur Verfügung hast. Vergleiche mal die Konditionen der Gebäudeversicherungen und du wirst staunen, was es da für Unterschiede gibt.
Es lohnt sich echt zu vergleichen!
Sollte dich die Versicherung wegen einer langen Vertragslaufzeit nicht aus dem Vertrag lassen - einfach nicht bezahlen - die kündigen dann von allein. Aber sofort eine neue Versicherung abschließen - wer weiß was alles passieren kann.

2006-11-30 16:24:50 · answer #6 · answered by Lannus 7 · 1 1

ja stimmt...der Vertrag muss aber umgeschrieben werden.

2006-11-30 16:18:10 · answer #7 · answered by absolutly Paris,lets have fun 7 · 0 0

Selten habe ich soviele widersprüchliche Antworten auf eine Frage gelesen, die sich ganz eindeutig beantworten läßt.

Im Versicherungsvertragsgesetz heißt es ganz klar in § 69(1):"Wird die versicherte Sache von dem Versicherungsnehmer veräußert, so tritt an Stelle des Veräußerers der Erwerber in die während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsverhältnis sich ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein."

In § 70 wird ausgeführt, dass die Versicherung mit Einmonatsfrist kündigen kann. Der Erwerber kann die Verischerung mit sofortiger Wirkung kündigen. Dieses Recht besteht einen Monat ab Erwerb. Hatte der Erwerber keine Kenntnis von der Versicherung, endet die Frist einen Monat nach Kenntnisnahme von der Versicherung.

Diese Regeln gelten für alle Gegenstände, nicht nur für Häuser. Dass ein Hauskäufer allerdings nichts von einer Gebäudeversicherung weiß, ist eher selten. So kann man vereinfachend sagen: die Versicherung geht automatisch auf den Käufer über. Dieser hat dann einen Monat Zeit, sich eine andere Versicherung zu suchen, sonst wird der Vertrag fortgeführt.

2006-12-01 12:39:24 · answer #8 · answered by joe the question 2 · 0 1

Die Versicherung geht nicht automatisch auf den neuen Besitzer über, allerdings ist das Haus noch vier Wochen mit dem alten Vertrag des Vorbesitzers nach der Umschreibung versichert. Der neue Besitzer kann die Versicherung übernehmen oder bei einer anderen Versicherung einen Vertrag abschließen.

2006-12-01 08:04:23 · answer #9 · answered by peterblake311 2 · 0 1

Nein, der neue Eigentümer schließt den Vertrag mit seiner eigenen Versicherung.

2006-11-30 16:24:28 · answer #10 · answered by keks 7 · 1 3

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