Natürlich macht man sich dabei strafbar:
§1 der Strassenverkehrsordnung:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2)
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Also verletzt man bei dem von Dir beschriebenen Verhalten beide Punkten des §1.
Natürlich belästigt es die anderen Verkehrsteilnehmer, wenn da jemand auf der Autobahn mit mindestens 60 km/h rückwärts rum-eiern würde. (Punkt 2)
Und weil es sie belästigt, ist das natürlich auch nicht rücksichtsvoll. (Punkt 1)
Außerdem wäre noch die Frage zu klären, ob man sich auf die 5 anderen Gänge zum Vorwärtsfahren berufen könnte, wenn es darum geht, ob man mit einem Fahrzeug auf der Autobahn unterwegs war, welches von seiner Bauart her eine Höchstgeschwindigkeit hat, die über 60 km/h liegt. Denn wenden darf man auf der Autobahn ja nicht, und der Rückwärtsgang ist von seiner Bauart her nicht für Geschwindigkeiten von mindestens 60 km/h geeignet (es sei denn, man fährt einen DAF, der ja eine Variomatik hat, und dadurch rückwärts theoretisch so schnell fahren kann, wie auch vorwärts.
Alles in allem:
Man sollte es auf alle Fälle nicht machen, egal, ob es letztlich juristisch gesehen strafbar wäre.
Gruß,
Martin
2006-11-29 12:27:16
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answer #1
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answered by mannimanaste 5
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Naja, ich glaube die Mindestgeschwindigkeit 60, oder? Wie willst du das im Rückwärtsgang hinkriegen?
Lg Nina
2006-11-29 18:03:43
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answer #2
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answered by Nina S 2
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Ein Geisterfahrer ist derjenige, der zu spät gemerkt hat, dass ja alle anderen in der falschen Richtung unterwegs sind!
Aus diesem Grunde sollte er sich hüten, noch eine andere "Schuld" auf sich zu laden und vorwärts (in Fahrtrichtung ohne zu wenden!) auf kürzestem Wege das Weite zu suchen und zu finden!
2006-11-30 11:59:34
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answer #3
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answered by Onkel Bräsíg 7
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Strafbar ist es sicher, aber viel besser als Weiterfahren gegen den Verkehr! Also wenn es tatsächlich mal passieren sollte, dass Du merkst Du bist falsch - begib Dich auf den Standstreifen (der ist dann natürlich für Dich links), schalt den Warnblinker ein, und schleich Dich rückwärts zurück.
2006-11-29 18:26:22
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answer #4
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answered by skessa 4
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kannst du ja mal versuchen...Fuehrerschein garantiert weg
2006-11-29 18:08:12
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answer #5
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answered by Moses 6
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Ja, denn du blendest den nachfolgenden Verkehr. Also lieber gar nicht versuchen , denn so schnell kannst du gar nicht rückwärts fahren wie ich vorwärts.
Gruß
Franky
2006-11-29 18:05:55
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answer #6
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answered by Anonymous
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Ja, es ist verboten und wird 100%ig von der Polizei geahndet und strafrechtlich verfolgt, wenn man rückwärts mit dem fließenden Verkehr mitfährt.
In Australien hat beispielsweise ein junger Autofahrer versucht, die ganze Zeit rückwärts zu fahren, weil das Auto einen Defekt hatte. Auch hier stoppte ihn die Polizei.
Siehe Quellennachweis.
Viele Grüße
2006-11-29 18:04:58
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answer #7
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answered by Anonymous
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brobiers mal aus und sag mir wies war:-)
2006-11-29 18:04:11
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answer #8
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answered by anja 30 2
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Nein, das Rückwärtsfahren als Geisterfahrer auf der Autobahn ist gestattet. Strafbar ist allerdings die Prozidur, wie Du da hin kommst.
2006-11-29 18:00:32
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answer #9
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answered by Schnappie 4
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Ja man macht sich strafbar
2006-11-29 17:59:41
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answer #10
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answered by .War mal Nr. 2 7
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