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Angenommen, ein Maurer geht an einem Tag nicht selber zur Arbeit, sondern schickt einen ebenso qualifizierten Ersatz, der die Tätigkeit ebenso gut erfüllt.

Ärger gäbe sowas sicherlich, aber könnte sein Arbeitgeber ihn verklagen, obwohl ihm durch den Ersatz keinerlei Schaden entstanden ist?

2006-11-28 19:28:47 · 8 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

Wenn ja, welche Paragraphen greifen da ggf.?

2006-11-28 19:34:16 · update #1

8 antworten

Schaden hat er insofern, als er Maurer Nr. 1 zahlt, owohl er keine Gegenleistung erhält. Maurer Nr. 2 leistet zwar, bekommt aber ncihts vom AG. Er könnte seine Leistung nicht auf den Vertrag zwischen Arbeitgeber und Maurer Nr. 1 gründen (auch wenn nr. 1 der Nr. 2 das Geld weitergibt). Also eine Stellvertretung ist nur möglich, wenn dies vorher vereinbart wurde. Und, wenn der Maurer Nr. 1 keinen Dienstvertrag, sondern einen WErkvertrag geschlossen hat (ist bei Maurern auch üblich). Also bei einem Werkvertrag kannst der Maurer Nr. 1 sich vertreten alssen, da es ja keine rolle spielt wer leistet, hauptsähclich es wird getan, bei einem Dienstvertrrag geht das natürlich nicht! Scahden etnsteht natürlich! und Schadensersatz ist möglich. lg andy

2006-11-29 01:21:11 · answer #1 · answered by andy 1 · 2 0

Ja weil das deine Arbeit ist,und du die Verantwortun hast.

2006-11-29 03:32:47 · answer #2 · answered by tsv 1860 tomi 4 · 1 0

Wenn Dir in einer Gastwirtschaft ,dein Essen und Dein Bier von einem Maurer serviert würde, der als "ERSATZ" deines Wirtes da wäre, würdest Du aber kräftig meckern......ich wette.!

2006-11-30 01:54:52 · answer #3 · answered by spyder-murphy 4 · 0 0

Verklagen vor dem Zivilgericht hätte keinen Sinn, ein Anspruch auf Schadensersatz ist nicht zu erkennen.
Verklagen vor dem Arbeitsgericht hätte auch keinen Sinn, es gäbe kein Klageziel.
Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer ganz schlicht kündigen. Da es sich hier um eine Arbeitsverweigerung handelt, wäre die fristlose Kündigung zulässig.
Und selbstverständlich dürfte der Arbeitgeber den Ersatzmann nicht beschäftigen, es sei denn, er würde mit ihm einen Vertrag abschließen.

2006-11-29 09:36:21 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Mit Paragraphen kann ich nicht dienen! Aber ich weiß das sowas nicht nur schlecht ankommt sondern sogar verboten ist!

Da würde derjenige der den anderen schickt, eine art Arbeitnehmerüberlassung gründen, und das ist nicht erlaubt im gegenteil darauf stehen sogar hohe Strafen, denn das dürfen nur Zeitarbeit Firmen machen!

2006-11-29 04:12:25 · answer #5 · answered by evenhanded 5 · 0 0

Hi,


das geht nicht, da der Kumpel nicht im Arbeitsrechtsverhältniss steht und somit bei einem Unfall auch nicht versichert wäre.
Der AG würde sich strafbar machen, wenn er das dulden würde.
schau einmal hier, kannst Du als PdF Datei runterladen.

http://www.admin.ch/ch/d/sr/8/822.11.de.pdf


lgk

2006-11-29 03:43:24 · answer #6 · answered by Karlchen * 7 · 0 0

ja....denn die abmachung war mit maurer nr. 1 und dieser hat in keinster weise das recht, ersatz für sich zu bringen ohne dies vorher gründlich mit dem arbeitgeber zu klären....

auch wenn es nicht böswillig gemeint war, kann er da richtig in schwierigkeiten kommen.......wenn der arbeitgeber ihm eine auswischen will.....

hoffen wir mal das dies nicht der fall ist

2006-11-29 03:35:33 · answer #7 · answered by pyjamaparty2002 5 · 0 0

Sorry, aber ich glaube nicht, dass das die richtige Frage für ein solches "Forum" ist und das ist Clever nunmal ... Geh am besten zu einem Anwalt und lass dich beraten. Wenn du rechtschutzversichert bist, wird die Beratung von der Versicherung bezahlt, alles Weitere solltest du dann vorab klären. Bzw. würde ich an deiner Stelle erst gar nicht an einen solchen "Tausch" denken, man weiss schliesslich nie, welche Probleme so etwas mit sich bringt und Probleme wird es bestimmt über lang oder kurz geben.

2006-11-29 03:51:02 · answer #8 · answered by Nancy 3 · 0 2

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