Frei Haus gehört nicht zu den Incoterms; es gibt auch keine gesetzliche Definition dieser Klausel. Nach herrschender Auffassung hat "frei Haus" eine Gefahrtragungs- und eine Kostentragungskomponente: Der Lieferant ist verpflichtet, die Ware auf seine Kosten und Gefahr am Sitz des Käufers zu übergeben. Auch die Kosten des Abladens sind also vom Lieferanten zu tragen. Die Kostentragung dürfte unstreitig sein. Hinsichtlich der Gefahrtragung betont die Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, NJW 1984, 567) allerdings immer wieder, daß "frei Haus" in verschiedenen Handelkreisen unterschiedlich verstanden werde, es also keine allgemein anerkannte Auslegung gebe.
2006-11-28 05:45:47
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answer #1
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answered by Anonymous
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Die Ware wird kostenlos bis an die Haustür geliefert.
2006-11-28 13:45:16
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answer #2
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answered by Wilken 7
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Lieferung frei Haus bedeutet, dass der Lieferant eine Lieferung (eine Ware) an einen Empfänger auf Kosten des Verkäufers (des Lieferanten) zustellt.
Wenn auf die Lieferung "unfrei" steht, zahlt der Empfänger.
2006-11-28 13:55:24
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answer #3
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answered by Leony 7
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die waren werden kostenfrei geliefert und auch abgeladen meist bis vor die haustür
2006-11-28 13:47:58
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answer #4
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answered by susi 4
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die Ware wird bis ins Haus geliefert. Ist im Kaufpreis enthalten.
2006-11-28 13:45:08
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answer #5
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answered by absolutly Paris,lets have fun 7
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das du nichts für das porto bezahlen musst. das übernimmt der Lieferant. es wird an die Lieferadresse geliefert, die du angibst. Und keine Angst, es wird dir bis an die Haustür gebracht. Die Art der Lieferung kannst du nicht mitbestimmen. Das entscheidet der Vertragspartner.
2006-11-28 13:44:57
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answer #6
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answered by camparo_orangi 3
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Was ab wo und wie geliefert werden soll, wird eindeutig durch die Incoterms 2000 geregelt. Das sind international gültige Standards. Wenn das Frei Haus geliefert werden soll, dann wird auch festgelegt, zu welchem Bestimmungsort das geliefert werden soll.
Zu deiner Frage: Die Ware wird auf Kosten des Verkäufers bis zum angegebenen Ort geliefert.
Schau dir mal die von mir angegebene Quelle an, da ist eine Tabelle drin, die das Thema verständlich darstellt.
2006-11-28 15:46:38
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answer #7
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answered by Snuffi 4
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Im Falle eines zu líefernden Wellensittichs genügt es, wenn der Lieferant den Käfig des Sittichs öffnet und diesen zum Käufer fliegen lässt.......
2006-11-28 14:46:47
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answer #8
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answered by FUTURA 4
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Frei Haus heisst, dass der Absender die Portogebühr für die Lieferung bis vor die Haustür bezahlt incl. abladen! Ins Haus allerdings nicht, sondern vor das Gründstück oder die Haustür, aber eben nicht in die 4 Etage...
2006-11-28 14:14:30
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answer #9
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answered by Michael K. 7
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Bei einem Warenkauf mit "Frei-Haus"-Lieferung wird die Ware auf Kosten und auf Risiko des Absenders normalerweise bis hinter die erste verschließbare Tür des Empfängers geliefert. Wenn die Treppenhaustür eines Mehrfamilienhauses diesen Umstand erfüllt, kann man Pech haben, das man die Ware selbst nach oben tragen muss - aber wie oben schon zu lesen, mit Freundlichkeit kommt man meist weiter...
2006-11-28 14:13:37
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answer #10
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answered by Displicentia 6
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