Bürgschaft,
Recht: ein Vertrag, durch den sich eine Person, der Bürge, gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, des Hauptschuldners, verpflichtet, für die Verbindlichkeit des Dritten einzustehen (§§765778 BGB). Die Bürgschaftserklärung muss schriftlich abgegeben werden; mündliche Erklärung genügt für den Kaufmann, wenn die Bürgschaft für ihn ein Handelsgeschäft ist (§350 HGB). Die Bürgschaft ist akzessorisch, das heißt, der Bürge haftet nur in dem Umfang, in dem auch der Hauptschuldner haftet, spätere Haftungserweiterungen treffen den Bürgen nicht. Der Bürge hat fast alle Einreden, die der Hauptschuldner gegen die Forderung auch hat, selbst wenn dieser auf sie verzichtet. Das gilt v.a. für die »Einrede der Vorausklage«, das heißt, er kann die Befriedigung des Gläubigers verweigern, solange nicht der Gläubiger die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Hauptschuldners erfolglos versucht hat (Ausfallbürgschaft). In der wirtschaftlichen Praxis wird diese Einrede jedoch häufig schon in der Bürgschaftserklärung ausgeschlossen, sodass der Gläubiger unmittelbar auf den Bürgen (als Selbstschuldner) zurückgreifen kann (selbstschuldnerische Bürgschaft). Befriedigt der Bürge den Gläubiger, geht dessen Forderung auf den Bürgen über. In Österreich (§§1346 folgende ABGB) und der Schweiz (Artikel 492512 OR) ist die Bürgschaft ähnlich geregelt.
2006-11-28 02:25:28
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answer #1
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answered by Max 80 3
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z.b. ich will mir bei der bank geld leihen. du bürgst (garantierst ) oder haftest dafür dass ich bezahle.
wenn ich aber das geld nicht zurückbezahle dann zahlst du .
2006-11-30 04:23:14
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answer #2
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answered by Anonymous
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Eine Bürgschaft ist die freiwillige Verpflichtung für einen anderen. Für den Gläubiger gut, da er eine weitere haftende Person hat, an die er sich halten kann, wenn der Schuldner seiner Verpflichtung nicht nachkommen kann. Der Bürge haftet genauso wie der Schuldner, im Normalfall macht das keiner, deshalb kommt es häufig bei Familienmitgliedern vor, zB Eltern bürgen für die Miete ihres Kindes oder für den Kredit bei einer Geschäftseröffnung. Die Einzelheiten sind im BGB geregelt.
2006-11-28 02:09:39
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answer #3
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answered by holgiguy 2
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Wenn Du es nur so wissen möchtest, kann ich nichts Genaues sagen. Wenn Du aber selbst eine Bürgschaft leisten willst, rate ich Dir, die Finger davon zu lassen. Keine Liebe kann so groß sein, dass man sich freiwillig ins Unglück stürzt. Geschieht nämlich schneller als Du denkst.
2006-11-28 02:06:03
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answer #4
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answered by nachtigall 5
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Lies das mal:
http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgschaft
....und unterschreibe nix!
2006-11-28 02:04:44
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answer #5
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answered by lacy48_12 7
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